Was tun wenn die Werkstatt den Fehler nicht beheben kann?

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  • Hi!
    Wie die meisten von Euch wissen hatte ich vor kurzem einen Unfall mit meinem GPA. Jetzt, nach ewigem hin und her und 5 Wochen später habe ich mein Auto Gestern abgeholt. Heute Morgen ist mir aufgefallen das meine Radlaufverbreiterung nicht richtig bündig angeklebt wurde. Desweiteren ist mir Gestern schon ein knacken in der Voderachse beim vollen einschlagen der Lenkung im Stand und das man mir meine roten Zierstreifen an der Fahrerseite beschädigt hat, aufgefallen. Natürlich muss der Wagen jetzt wieder in die Werke. Das mit dem Zierstreifen ist schon geklärt, aber wie sieht es mit den anderen Sachen aus? Da der Wagen jetzt zum dritten mal in die Werkstatt geht (2 mal war das Knacken der Grund!) und sich das Ganze jetzt schon über 5 Wochen hinzieht ist meine Frage jetzt, was kann ich tun??? Ich habe gehört man muss der Werkstatt 3 mal die Möglichkeit geben den Fehler zu beheben. Stimmt das?
    Es ist nicht so das ich den Wagen loswerden will, aber die scheinen das Problem ja nicht in den Griff zu bekommen...

    5 Mal editiert, zuletzt von Thorsten ()

  • grundsätzlich hast du recht.


    wenn eine sache mängelbehaftet ist und auch nach dreimaligen reparaturversuch
    dieser mangel nicht behoben ist (es geht dabei um den selben mangel, nicht drei verschiedene), kann der gegenstand gewandelt werden.
    beim auto allerdings mit einem abzug für die nutzungsdauer.


    was mir jetzt nur nicht ganz klar ist welche mängel bestehen seit wann?
    so wie ich deinen text verstehe sind noch drei mängel vorhanden:


    1. unsauber montierte kunststoffabdeckung *pilleplalle*
    2. zierstreifen defek *pillepalle*
    3. knacken in der vorderachse *kann übel sein und eine folge der erheblichen unfallschäden*


    wenn dem so ist wirst du daher das fahrzeug kaum wandeln können, denn FIAT ist für diese mängel einer fehlerhaften werkarbeit im zuge der beseitigung eines unfallschadens nicht verantwortlich.

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.

    Einmal editiert, zuletzt von schmunzel ()

  • es geht um das knacken der vorderachse. genau das selbe problem wie es blnchris hier in einem anderen thread beschrieben hat. das dumme ist, das eig die gesamte vorderachse getauscht worden ist, es sollte eig nichts mehr knacken! lenkgetriebe, antriebswelle, stoßdämpfer, radlager,querlenker, einfach alles wurde getauscht. der wagen würde jetzt schon zum dritten mal deswegen in die werkstatt gehen...der rest ist pillepalle, das weiß ich.

  • wenn das knacken der mangelgrund ist und trotz mehrmaliger rep. versuche weiterhin vorhanden ist, müstes du dich mal mit einem anwalt zusammensetzen.
    wobei ich vorher evtl. einen brief an abarth schreiben würde mit der schilderung des falles und eine fristsetzung zur beseitigung. sozusagen als letzer versuch.
    was ich bei deinem fall als komplikation sehe ist der nicht unerhebliche unfallschaden. zum einen könnte man argumentieren das knacken ist eine folge des selbigen, also abarth hat nichts mit der beseitigung zu tun. zusätzlich kommt noch die kostenseite bei der wandlung eine unfallautos dazu.


    die sache könnte schon etwas vertrakt werden, von daher solltest du dich doch mal mit einem anwalt beraten.

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • naja, aber es ist doch so, wenn ich einer werkstatt den auftrag gebe, den unfallschaden zu reparieren, habe ich ich doch das recht das der wagen danach wieder tiptop ist oder nicht? mir geht es ja nicht darum, abarth zur rechenschaft zu ziehen, sondern die werkstatt.
    meine sorge ist einfach das der fall eintritt, das die werkstatt es nicht hinbekommt, weil er ja schon 2mal deswegen da war. was mache ich in dem fall dann?

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten ()

  • puh ich kann bei gelgenheit nochmal ins bgb schauen aber mit der werksgewährleistung dürfte dass nix zu tun haben... weil was hat das werk mit dem unfall zu tun, wär hier die argumentation. aber spannend wäre was der reparaturauftrag für ein vertrag ist und da tipp ich eigentlich mal auf nen werkvertrag und dies würde bedeuten dass es quasi nen verrichtungsauftrag mit erfolgsgarantie ist und da gibts auch noch so ne nummer mit mängel und deren nachbehandlung... oha jetzt kommt die recht 3 wieder durch :D muss wohl doch noch das buch suchen ;)


    edit hab mal reingeschaut:
    also wenn es so wäre dass du mit deiner werkstatt nen werkvertrag hast. sieht es schlecht aus mit nem wandel... §634 BGB


    aber ich würd mich da an deiner stelle auch mal mit nem anwalt ransetzen...


    und ich bin auch nur ein leihe bei sowas also ohne gewähr ;)

    Einmal editiert, zuletzt von falko ()

  • ohne das ich von juristik irgendwas verstehe, waage ich dennoch die behauptung
    das eine wandlung eines gegenstandes der durch eine reparatur eines unfallschahdes nicht völlig in ordnung gebracht werden kann, ganz sicher
    auszuschließen ist.


    begründung:
    wenn eine sache gewandelt werden soll, muss ein mangel in werkstoff oder werkarbeitvorliegen die durch den herstaller der sache begründet ist.
    dabei sind dem kunden eine gewisse anzahl instandsetzungsversuche zuzumuten.
    erst wenn dieser rahmen ausgeschöpft ist und der mangel immer noch besteht kann eine wandlung in frage kommen.


    in deinem fall scheint die reparatur eines unfallschades seitens der werkstatt jedoch nicht fach und sachgerecht durchgeführt worden zu sein.
    damit hast du mit der werkstatt nur einen werkvertrag geschlossen über die beseitigung des unfallschadens. wenn diese reparatur nicht mängelfrei gelingt kann jedoch unmöglich das fahrzeug gewandelt werden.
    denn eine wandlung ist nichts anderes als das rückgängig machen des kaufvertrages der sache selber.


    was ich allerdings gar nicht weiss, wieviel reparaturversuche man einer werkstatt zubilligt um eine sache instandzusetzen im falle eines nicht gewährliestungspflichtigen mangels.
    da gibt es sicher auch rechtssprechungen zu.
    konkret in deinem fall, sollte der nächste reparatur versuch ebenfalls ohne erfolg bleiben würde ich mich mal an die örtliche KFZ innung wenden. die haben zum einen eine schlichtungsstelle sowie auch fachleute die einem evtl. sagen wie man sich in so einem fall verhält.
    sollte das ohne ergebniss sein wirst du um einen weg zum anwalt kaum herumkommen

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • ich denke mal das es so ist, das sie mir ja eine gewährleistung auf ihre reperatur geben müssen. es kann ja nicht sein, das alle teile neu sind und es trotzdem an diesen neuen teilen noch irgendetwas gibt was dieses knacken verursacht. das hat ja dann nicht viel mit dem unfall zu tun... das ich deswegen keinen anspruch auf wandel gegenüber abarth habe, ist mir klar. ich hab mich wohl in der themenbennenung falsch ausgedrückt. LASSEN WIR MAL DEN WANDEL AUßEN VOR...!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten ()

  • alsssooooooooo....


    wie falko bereits richtig erwähnt hat liegt bei einem Werkstattvertrag ein Werkvertrag vor dh nach Vertragsschluss schuldet dir die Werke entweder die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein durch Arbeit bzw. Dienstleistung erbrachter Erfolg.


    In deinem Fall ist es der Erfolg deines GPA ohne Unfallschäden.


    Erbringt die Werke nicht den erwünschten Erfolg hast du mehrere Rechte.


    1. Nacherfüllung
    2. Mangel selbst beheben und Ersatz für Aufwendungen fordern
    3. vom Vertrag zurücktreten oder Vergütung mindern
    4. Schadensersatz fordern.


    Bis jetzt bis du 2 mal den Weg der Nacherfüllung gegangen dh du hast der Werke die Möglichkeit gegeben Mangel zu beseitigen.


    GANZ WICHTIG IST ABER DAS DU WEIßT WAS IN DEN AGBs DEINER WERKE DRIN STEHEN.


    Das solltest du vll nochmal nachschauen.



    Das eigentliche Problem, finde ich, liegt nicht im rechtlichen Teil. Es macht keinen Sinn von dem Vertrag zurückzutreten und trotzdem einen beschädigten GPA zu haben. Denn ich bezweifel, dass eine andere Werke dann den Schaden sofort beheben kann, oder was meint ihr?

    ABARTH CLUB DEUTSCHLAND

  • jenau... aber halt wie schon gesagt so eine nummer wie neues auto oder sowas fällt rein rechtlich (aus vertrag zwischen thorsten und seiner werkstatt) flach... wenn der schaden allerdings nicht zu reparieren ist sollte man nochmal prüfen ob man nicht an die gegnerische versicherung rankommt...

  • Hallo Zusammen,


    ich sag nur unmöglichkeit.


    Sollte der Schaden nicht aus technischer sicht behoben werden können so tritt dein Fall von unmöglichkeit ein. d.h. man muß sich vergleichen mit der werkstatt. die bedeutet aber im nachhinein eine deutliche Wertminderung des schon Reparierten Fahrzeuges was eine Nachforderung an die Versicherung heisen würde.
    Hier aber unmöglichkeit bzw. einen erheblichen mehraufwnd für die Reperatur nachzuweisen wird schwer. Bzw ziet langwierige Verfahren u.a. vor Gericht mit sich.
    am besten du beräst dich mit deinem Anwalt.


    MFG BA

  • danke für die vielen antworten! ich werde ihn die tage einfach wieder in die werkstatt bringen und abwarten was passiert. ist nur gut zu wissen das ich im recht bin...

  • Ich sehe hier kein Fall der Unmöglichkeit!!!!!


    Erstens kann ich mir nicht vorstellen, dass man aus technischer Sicht das Problem des knackens der Vorderachse nicht beheben kann. Man muss leider das Problem nur finden und genau dafür hat die Werke ihr Schuld nicht erfüllt, denn letztendlich ist sie den Werkvertrag eingegangen um das Problem zu lösen.


    Zweitens muss die Unmöglichkeit bzw. den ehrheblichen Mehraufwand für die Reparatur die Werke nachweisen und nicht Thorsten.


    Drittens verstehe ich nicht warum sich der Thorsten mit der Werke vergleichen soll!?! Unmöglichkeit hat nichts mit vergleichen zu tun.

    ABARTH CLUB DEUTSCHLAND

    Einmal editiert, zuletzt von puntolino ()

  • Hallo Puntolino


    zu erstens: soweit ist das Richtig


    zu zweitens: auch Korrekt


    zu Drittens: Bei Technischer Unmöglichkeit wird die Werke von ihrer schuld ein einwandfrei Repariertes Auto zu liefern frei. Da hier aber vermutlich kein Verschulden einer der beiden Parteien vorliegt läuft es auf einen vergleich hinaus.(Verschulden Auftrageber muß voll gezahlt werden, Verschulden Auftragnehmer keine Vergütung).


    so habs zumindest ich mal gelernt


    Gruß BA

  • Naja sorry das macht aber wenig Sinn...wenn du zu erstens sagt dass die korrekt sei, dh es liegt keine technische Unmöglichkeit vor. Somit kann auch keine Vergleich stattfinden.
    Naja und bevor Thorsten sich mit den Werken vergleicht und für eine knackende Vorderachse Geld zahlen muss, würde ich lieber vom Vertrag zurücktreten.

    ABARTH CLUB DEUTSCHLAND

  • hab heut beim händler angerufen. gewährleisten das natürlich. bringe den wagen die tage dahin, wenn eh der zierstreifen gemacht wird. ich hoffe die bekommen das hin...dickes lob an den meister vom conen, der nimmt sich echt zeit!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten ()

  • Hallo Thorsten,


    hat Dir Dein Händler jetzt zu Deiner vollsten Zufriedenheit helfen können oder bist Du mit Deinen Problemen alleine gelassen worden?
    Ein Recht auf Nachbesserung hast Du bis zu dreimal, dann kannst Du eine Rückabwicklung verlangen oder den Klageweg beschreiten.
    Würde mich schon interessieren, ob Du mit Deinem Händler zufrieden bist. Immerhin gibt es ja nicht so viele qualifizierte Händler in Deutschland und man möchte ja gerne wissen, in wessen Hände man sein Auto guten Gewissens geben kann.

  • Zitat

    Original von Jüwi
    Hallo Thorsten,


    hat Dir Dein Händler jetzt zu Deiner vollsten Zufriedenheit helfen können oder bist Du mit Deinen Problemen alleine gelassen worden?
    Ein Recht auf Nachbesserung hast Du bis zu dreimal, dann kannst Du eine Rückabwicklung verlangen oder den Klageweg beschreiten.
    Würde mich schon interessieren, ob Du mit Deinem Händler zufrieden bist. Immerhin gibt es ja nicht so viele qualifizierte Händler in Deutschland und man möchte ja gerne wissen, in wessen Hände man sein Auto guten Gewissens geben kann.


    hallo!
    aaalso. vom unfall merke ich nichtsmehr. der wagen läuft genauso wie vorher. ist jetzt mittlerweile auch schon 50000km her.
    mit meinem händler bin ich voll und ganz zufrieden. am anfang gab es viel ärger, weil ich da an viele unfähige geraten bin, aber durch zufall hatte mich jemand anderes bedient und der stellte mich voll und ganz zufrieden. er nimmt sich zeit, versucht alles immer tip top zu regeln, einfach so wie es sein soll.

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