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Feiertag?
  • Zitat

    Original von Shiver_HN
    Gilt das nicht nur wenn die Reifen "langsamer" sind als das Auto ???


    ( also so kenn ich es )


    :rotfl: :rotfl: :rotfl:


    Sorry, aber ich schmeiß mich weg!


    Stelle mir das gerade bildlich vor!



    Zitat

    In Deutschland nur bei entsprechender Witterung ( Nebel ). Kann sogar eine kleine Strafe kosten.


    Das ist nicht ganz richtig. Nebelscheinwerfer dürfen nur angemacht werden bei einer Sichtweite von weniger als 50m.


    Gruß
    Gina

    Emozione, Emozione, Abarth pura emozione

  • Zitat

    Original von galvaniker
    Ja,eine Plakette muß nur am Tacho sein,wenn der Winterreifen weniger Zulassung als die Höchstgeschwindigkeit als das Autos hat! Beim GPA V-Reifen-bis 240km,wenn der Winterpneu auch V ist=keine Plakette! :D


    HA!
    Lag ich wohl doch nicht so falsch! :P
    Wo bekommt man denn die Platketten überhaupt?


    Und selbst wenn man eine kleben hat, was mach ich wenn das dingen verloren geht? Einmal beim Staubwischen nicht aufgepasst und weg ist das ding....

    Mein Abarth 595: Competizione

    Einmal editiert, zuletzt von Tobi GPAB ()

  • Zitat

    Das ist nicht ganz richtig. Nebelscheinwerfer dürfen nur angemacht werden bei einer Sichtweite von weniger als 50m.


    Erzähl das mal der "Ey Alda"- E36 Fraktion die mich nachts am Wochenende immer zu Tode blendet ;)



    Achja, hab H-Reifen (also 210 Km/h) drauf und keinen Kleber bekommen.


    Und sonst bisher keine Zwischenfälle mit der Pozilei gehabt :)

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

  • ich kenn das mit den nebels so das man die auch bei starkem regen an machen darf ....
    was mich viel mehr aufregt sind die übergenauen die bei 150m sichtweite vor mir die sch... nebelschlussleuchte an machen .... grrr... da würd ich denen am liebsten die funzel abbeissen ;) ....

    klein und gemein ^^

  • Mich blinken manchmal Verkehrsteilnehmer an weil sie glauben, das Tagfahrlicht seien die Nebelscheinwerfer... -.-

    Einmal editiert, zuletzt von Zyzigs ()

  • ja also ich muss mich mal dazu bekennen das ich auch die Nebellichter anhab... Tags,nachts...eigentlich immer... sieht einfach besser aus und ich seh mehr... wegen der Plakette, nachdem ich wieder losfahren durfte hatts keine 2 min gebraucht und die hatt sich gelöst xD habs dann wieder auf die folie drauf und in den Aschenbecher getan. Bin nichtraucher also ist er sauber, und da war er voher auch drin =)

    Offizieller Sponsor der örtlichen Bußgeldstelle!


    012700235pre.gif

  • Zitat

    Original von Zyzigs
    Mich blinken manchmal Verkehrsteilnehmer an weil sie scheinbar denken, das Taglicht seien die Nebelscheinwerfer... -.-


    Tagfahrlicht??? wo soll des sein? musste man des extra bestellen?

    Offizieller Sponsor der örtlichen Bußgeldstelle!


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  • Ob der GPA Tagfahrlicht hat, weiß ich nicht, aber mein A500 hat es!

  • Der GPA hat leider kein`s! Kannst aber beim Drehschalter auf Position 1 stellen ( mir fällt der Name nicht ein-Alzheimer?) :rotwerd: Standlicht jetzt hab ich`s! :D

    2 Mal editiert, zuletzt von galvaniker ()

  • § 17 StVO Beleuchtung


    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.


    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


    (2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.


    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    Jetzt könnt ihr jedem sagen. Ey ich habs selbst gelesen, ich weiss es besser !


    So ich mach jetzt feierabend und fahre mit meinem schönen GPA nach Hause.

    Einmal editiert, zuletzt von Maddin ()

  • Die Formulierung "dies und das ... IST ZU ... tun" soll einen gewissen Zwang in der Ausführung der Sache zum Auddruck bringen, ohne - Achtung! - ohne, daß der Verfasser der Vorschrift persönlich dahinter stehen will. Soll heißen, geht bei der Anwendung etwas schief, will der Verfasser der Vorschrift mit weißer Weste dastehen.


    Das wollte ich nur angemerkt haben ;)

  • Fahrt mal bei uns in Vorarlberg, fast jeder der hier nebelscheinwerfer hat, verwendet sie, egal ob tag oder nacht XD

    Wurde doch ein Subaru Impreza GT, naja über 240PS und allrad machenauch spaß :D

  • Zitat

    Original von Thomas
    Fahrt mal bei uns in Vorarlberg, fast jeder der hier nebelscheinwerfer hat, verwendet sie, egal ob tag oder nacht XD


    Bei den Ösis fährt sowieso allgemein und GRUNDSÄTZLICH jeder mit NSW. :D


    Ich sag' immer, Österreich, das Land der aufgehenden NSW LOL.


    Dann heißt es also laut Text auch, daß man mit Standlicht und NSW fahren darf (geht ja beim GPA sowieso ned anders), aber das Abblendlicht muß nicht dazu an sein?



    Anyway, back to Topic! Und beim nächsten Mal bitte besser auf die Kategorie achten!!

  • Zum Thema Polizei übrigens würd' ich in MUC noch nie aufgehalten, nicht mal zur Alk.-Kontrolle.


    Aber auch sonst scheinen mir die hiesigen Wachtmeister mit der Marke Abarth wenig anfangen zu können. Für mich wirken deren Blicke eher immer nach "getuntem Fiat"..

  • Zitat

    Original von MrHenry20
    Für mich wirken deren Blicke eher immer nach "getuntem Fiat"..


    haha stimmt, so waren die blicke von denen die mich angehalten haben auch.... so nach dem motto: hmm getunter Fiat... da lässt sich doch sicher was finden =D

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