Schadensersatzklagen, Wandelung, Kaufpreisminderung gegen Abarth

Partner:
Feiertag?
  • Aus persönlichem und nicht Forums-abhängigem Interesse heraus möchte ich gerne von euch einmal wissen:
    Der Ein oder Andere hatte bereits mehrfach gleich auftretende Mängel an seinem Abarth und scheint leicht verärgert zu sein, was nur mehr als nachvollziehbar ist.


    Wer hat gegen Abarth schon mal auf eines der im Header genannten Vorgänge geklagt und / oder wie ist die Sache ausgelaufen? Schon mal was ähnliches bei anderen Herstellern gehabt?


    Hat einer von euch vllt. sogar juristischen Background (§), die im Falle oben genannter Vorgänge auch für die restlichen User nützlich sein könnten?


    Ich freue mich auf interessante wie informative Antworten zum Thema.

  • ein sehr interessantes thema

    Einmal editiert, zuletzt von Giusimon ()

  • ich hab am montag einen termin und da wird es um wertminderung gehen und mal sehen was dabei rauskommt ;)

  • also ich hab nach 6 monaten meinen passat 3c gewandelt (montagsauto)


    ich hab meine volle anzahlung retour bekommen und musste nur für die gefahrenen km ein paar euronen bezahlen.....


    natürlich hätte ich mir auch ein gleichwertiges fahrzeug aussuchen können aber ich wollte mit dem autohaus nichts mehr zu tun haben

  • ja teils teils


    ich war alleine wegen dem partikelfilter 5x dort und die herren des hauses wurden immer frecher X(

  • Habe mir das auch schon überlegt.


    Aber richten mußt du dich zunächst mal an den Händler. Abarth ist erst mal außen vor. Der Händler muß dann seine Ansprüche gegenüber Abarth geltend machen. Ein Kaufvertrag kam zwischen dir und deinem Händler zustande. Nicht zwischen dir und Abarth.


    Wie gesagt, bin noch am überlegen, ob es mir das vorraussichtliche Ergebnis wert ist den Aufwand zu betreiben.

  • bei mir zum beispiel kommen diese mängel immer wieder vor. wenn ich mir vorstelle das diese auch auftreten werden wenn die garantie zu ende ist, dreh ich durch. kinderkrankheiten oder etwaige mängel kann ich verstehen. aber diese sollten spätestens nach der zweiten reperatur behoben sein. es kann nicht sein das sich bei einem sieben monate alten auto die schweller ablösen das ist ein absolutes no-go! 8o 8o 8o das kann er machen wenn er zehn jahre alt ist.

  • Hallo,



    Du bist mir zuvor gekommen mit Deinem Thema. Habe mir auch so etwas überlegt, wusste aber nicht wie ich es anfangen sollte ohne hier im Forum geschlachtet zu werden.


    Kann meinen Fall gerne schreiben, auch mit juristischem Backround angereichert und das im Zusammenhang mit meinem Abarth 500. Leider läuft die Sache noch und somit ist Sie schwebend.


    Eines möchte ich gerne vorausschicken. Auf Grund des doch sehr dünnen Händlernetzes in Deutschland und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten für den einen oder anderen überlegt man doch, ob man zum Händler fährt oder nicht.


    Bei Sachmängelhaftung ist der Nacherfüllungsort der Erfüllungsort des Käufers. Voraussetzung ist, dass die Mängel unverzüglich gemeldet werden. Mit anderen Worten heißt dies, dass der Verkäufer den mangelhaften Wagen kostenlos einschleppen muss. Bedeutet, Du wohnst in München und hast Deinen Abarth in Hamburg gekauft, dann muss jemand mit dem Hänger losfahren und Deinen Wagen zur Mängelbeseitigung einschleppen. Dieses ist klar in der Sachmängelhaftung im BGB geregelt. Darüber hinaus gibt es auch diverse Gerichtsurteile, die auch jedem Händler bekannt sind, aber nur sehr ungerne dem Käufer mitgeteilt werden. Warum auch!


    Steht das Auto dann erst einmal beim Händler, dann hat der Verkäufer das Recht eine Nachbesserung an Deinem Fahrzeug vorzunehmen. Sind Anzahl der Mängel und die Kosten der Beseitigung unverhältnismäßig im Vergleich zum Wagenwert, besteht die Möglichkeit der Wandlung. Dies muss aber der Händler anbieten, ein Recht dies zu fordern hat man nicht. Sollte der Händler einem dieses Recht einräumen, dann bekommt man sein Geld abzüglich einer Nutzungsaufwendung (Kaufpreis x 0,67% pro angefangene 1.000km) und abzüglich eventueller Schäden am Fahrzeug, die von Dir verursacht worden sind, also nichts mit einem Mangel zu tun haben.


    Ein Recht auf mangelfreie Ersatzlieferung besteht in dem Fall nicht und ist somit über den Klageweg einzuklagen. Ist nur die Frage, ob man bei dem Händler nochmals ein Fahrzeug kaufen möchte.


    Entscheiden ist natürlich was im Kaufvertrag über Nacherfüllungsort bzgl. der Mängelbeseitigung steht.

  • Danke mephisto für Deine kleine Einführung.


    Der Händler ist aber nur verpflichtet, das Auto einzuschleppen, wenn ein gravierender Fahrsicherheitsfehler eintritt. Bloß, weil es Dir die Schweller ablöst, muß das Auto noch lange nicht auf den Hänger.


    So hab' ich die Sache mal gesehen.


    Bitte um Berichtigung / Bestätigung!

  • Man muß unterscheiden zwischen Sachmängel und Garantieleistungen. Bei Sachmängeln welcher Art auch immer ist es im BGB § 269 klar geregelt. Erschwerend kommt noch hinzu, daß Abarth es seit über einem Jahr nicht schafft ein flächendeckendes Servicenetz aufzubauen und es zudem nicht zuläßt zum FIAT Händler um die Ecke zu gehen.


    Demzufolge greift hier die gesetzliche Regelung und der Verkäufer ist in der Pflicht. Du erwartest eine mangelfreie Ware, der Verkäufer hat die Möglichkeit der Nachbesserung und Dir dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.

  • Zitat

    Original von mephisto_tiger
    Demzufolge greift hier die gesetzliche Regelung und der Verkäufer ist in der Pflicht. Du erwartest eine mangelfreie Ware, der Verkäufer hat die Möglichkeit der Nachbesserung und Dir dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.


    Heißt das dann auch, daß die für den Transport zum Händler ergo die anfallenden Benzinkosten oder Ausfall aufkommen müssen?

  • Transportkosten gehen zu Lasten des Verkäufers (Du möchtest ja nicht unbedingt mehrere 100km auf Deinem Auto haben, wegen der Mängelbeseitigung). Anrecht auf einen Leihwagen hast Du nicht, es sei denn der Verkäufer stellt ihn aus Kulanz zur Verfügung.

  • Transport wird doch aber erst übernommen, wenn der Wagen nicht mehr fahrtüchtig ist oder? Solange es nur Schönheitsfehler o.ä. sind (wie z.B. das klassische Federbeinknacken oder Kleberauflösung am Schweller, kommen die den doch nicht kostenlos abholen?!

  • Zitat

    Original von Thorsten
    anspruch auf einen leihwagen hat man ab einem werkstattaufenthalt von 24stdn...


    Sagt wer?
    Paragraph? (Wäre hier immer angebracht und nützlich..)
    Natürlich betrifft dies bloß Garantieleistungen und nicht, wenn selbige schon abgelaufen ist oder?
    Aber gilt das auch nur für optische etc. Sachen oder nur, wenn der Wagen nicht mehr fahrtauglich ist??!

  • Sagt wer? Sagen eindeutig die Abarth Garantiebedingungen. Allerdings stellen die Autohäuser dies gerne in Frage. Dennoch, es funktioniert - bei mir sogar über die in den Garantiebedingungen genannten drei Tage hinaus. Ein Anruf bei der Abarth Notrufnummer ist da immer sehr hilfreich, die sie dort das Thema Kundenservice ernst nehmen.

  • Ich kann nur sagen, wie es bei mir im Fall der Sachmängelhaftung ist. Übrigens müssen Mängel, die beim Gefahrübergang bereits bestanden haben, spätestens 6 Monate danach gemeldet sein, sofern es sich bei dem Verbraucher um eine Privatperson handelt.


    Mich würde natürlich Eure Erfahrung bzgl. den Garantieleistungen von Abarth interessieren.


    Übrigens ist es schon sehr erstaunlich, daß sich hier drei Leute getroffenen haben, die zum gleichen Thema schreiben, beim gleichen Händler gekauft haben und mit den Leistungen nicht ganz zufrieden sind/waren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!