500er sichergestellt wegen Record Monza

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Feiertag?

  • Und wer kommt dann deiner Meinung nach bei dir vorbei, um das Siegel abzukratzen? die Tucke aus der Zulassungstelle? Der Zulassungsstellenleiter oder der Oberbürgermeister? Da kommt ganz sicher die Polizei und kratzt das ab. Die Polizei ist immer nur das ausführende Organ, bzw. Sollte es sein.

    genau so schaut es aus... siehe link
    http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zwangsstilllegung


    abgesehen davon kann ich nicht verstehen was an bestimmten sachverhalten so kompliziert ist.
    die polizei kann ein fahrzeug nicht stilllegen genau sowenig wie sie eines zulassen kann.
    beide akte bedingen einander und können logischerweise also auch nur von der selbe behörde durchgeführt werden.

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • Moin moin,


    meines wissens nach dürfen PolizeiBEAMTE fahrzeuge einer genauen untersuchung durch den TÜV unterziehen indem sie mängelkarten ausstellen. In gravierenden fällen wo die verkehrssicherheit für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer deutlich in gefahr ist dürfen sie die fahrzeuge still legen ... entschuldigung .. aus dem verkehr ziehen und die weiterfahrt untersagen. Ich kam bei mir auf der arbeit (arbeite am Hohenzollernring in köln) nicht aus unserer Tiefgarage raus weil die polizei zwei nette mitmenschen mit migrationshintergrund genau vor der einfahrt angehalten haben und deren fahrzeug (5er BMW) haben abschleppen lassen. Warum weis ich allerdings nicht, ich habe einfach in meinem fahrzeug gesessen und mich nicht weiter darum gekümmert doch fakt ist: Weiterfahrt untersagt ... bus fahren... dat ist der rennleitung sowas von wurst wie du weg kommst x-D


    Ebenfalls folgendes: meines wissens nach müssen AGA Messungen in einem bestimmten abstand und mit einem bestimmten winkel zur AGA mit einem geeichten mesgerät durchgeführt werden. Dass dies durch ein IPhONE stattfinden soll ist einfach lächerlich. Ob diese werte ausreichen um einen sogenannten "anfangsverdacht" zu haben dass die unterlassung der weiterfahrt gerechtfertigt werden kann , kann dir nur ein Anwalt beantworten. Vor Gericht sind solchte Werte meines wissens nach absolut wertlos. Die messabweichung des nicht geeichten gerätes sind eifach zu hoch und wenn die das teil auch noch ins endrohr schmeisst dann ist das klar das das ding 150 db anzeigt!


    Alle durch der unterbundenen weiterfahrt entstandenen kosten dokumentieren und auf schadensersatz klagen! Wenn die AGA Serie ist und die unterlassung der weiterfahrt stellt sich als fehler raus ... alter schwede ich würde denen die hölle heiss machen!


    Bleib dran und sag uns wie es ausgegangen ist


    grüße


    p.s. alle angaben sind persönliche einschtäzungen und erfahrungswerte. Ich bin weder tüv prüfer noch anwalt noch polizist.

  • Hat sich denn noch niemand bei der Kreispolizeibehörde erkundigt, warum arglose Autofahrer, deren Fahrzeuge durch eintausend Papiere, Nummern und Gutachten für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben wurden aufgrund einer Messung mit einem "Meßgerät" ohne Betriebserlaubnis, das jeglichen Nachweis schuldig bleibt, für den verwandten Zweck geeignet und freigegeben zu sein, behellig werden?! O.o

  • Kenn das ganze Spiel nur vom Motorrad her und hab das schon paar mal durch :whistling: Nach meinem Kenntnisstand her, dürfen die ein Auto / Motorrad nach neuer StVO wegen einem zu lauten Auspuff nicht stillgelegen etc. frage ist nur wie hoch die Strafe wird. Ohne ABE oder ähnliches 1 Punkt und glaub 90€ , wenn alles tutti und trotzdem zu laut, liegt ein technischer Mängel vor und muss behoben werden und kostet glaub 40€ Verwahung. Kenn das noch von früher mit Weiterfahrt untersagen, aber jetzt sagt man das keine Gefährdung für den Straßenverkehr vorliegt.

  • Das wäre natürlich klasse, meine Stillegung war noch vor Punktereform. Vielleicht war ja nur die Klappe fest, bisschen wd 40 und weng kupferpaste darauf und alles ist wieder schick. Wenns so einfach geht, dann bitte hier posten... eigentlich posten egal wie es weitergeht

    Mein Abarth 595C: Competizione 180PS, Rekord Monza, Podio Blau, Sabelt braun, Xenon, Interscope, Navi, 12 Uhr Flagge, Bremssättel Gelb, KW V1
  • Falsch! Da mit nicht zulässigen Emissionswerten, ob Schall oder Abgas die Betriebserlaubnis erlischt, darf die Weiterfahrt untersagt werden.

  • Das bedarf dann aber einer korrekten Messung. Das Smartfon des Beamten oder Angestellten, mit dem abends auf dem Sofa noch Liebesgrüße an die Freundin gingen ist für die Messung nicht geeignet. ;)

  • Die Messung kommt schon noch- mit Sicherheit vom Tüv oder Dekra. Und die zählt dann auch. Stellt sich dann heraus, das der Abarth flüsterleise war und das I-Phone nur Mist gemessen hat, dann gehts los- aber davon geht hier wohl keiner aus, der die Monza kennt..

    Mein Abarth 595C: Competizione 180PS, Rekord Monza, Podio Blau, Sabelt braun, Xenon, Interscope, Navi, 12 Uhr Flagge, Bremssättel Gelb, KW V1
  • Ja, aber um Dich derart zu behelligen muß doch ein begründeter Verdacht vorliegen. Und der kann aufgrund einer ungültigen Messung nicht vorliegen. Da könnten sie Dich auch zum TÜV schicken bloß, weil ihnen Deine Nase nicht gefällt. ;)

  • Die Weiterfahrt darf bereits untersagt werden, bei Anlass zu der Annahme, dass das Kraftfahrzeug nicht den Anforderungen nach Paragraph 47 STVZO entspricht. Der Führer des Fahrzeuges ist dann verpflichtet, eine Nahfeldmessung durchführen zu lassen.;)

  • Seit wann ist Willkür im Gesetz vorgesehen. O.o

    das hat doch mit wollkür nichts zu tun. es reicht nun einmal das der "begründeten verdacht" besteht.
    und im zweifel reicht halt als "begründerter verdacht" das du ein fahrzeug fährst was eine gewissen grundsportlichkeit
    ausstrahlt. eben aus der allgemeinen lebenserfahrung, dass fahrer solcher autos in der regel recht tuningaffin sind und
    ein nicht unerheblicher teil dieser teilmenge es mit der auslegung der ABE nicht sonderlich genau nimmt.


    und eines kann man hier in Deutschland mit sicherheit sagen, die Polizei ist in der regel sehr großzügig und nachsichtig
    mit solchen problemen. das an schwerpunkten " tuningtreffen, ""raserszene"" etc." die daumschenschrauben enger angelegt
    werden ist nun nicht so verwunderlich und in den allermeisten fällen ist an den fahrzeugen dann auch tatsächlich etwas zu finden.


    im genannten fall ist das ja ansonsten hinreichend thematisiert. sollte das auto in alle punkten der zulassung entsprechen
    die enstandenen kosten an die zuständige verwaltung einreichen und dann könnte man noch klären
    ob man eine Dienstaufsichtbeschwerde oder ähnliches macht.
    in wie weit, da mögöichkeiten bestehen, müsste man aber sicher mit einem anwalt abklären.

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • Na so ein Quatsch. Dann würde die Hörprobe des Polizisten ja vollauf genügen und sie könnten sich die Spielerei mit dem Smartfon einfach sparen!

  • ich habe diese schicke grafik gefunden, die die zulässige prüfmethode zur ermittlung des standgeräusches
    zeigt



    in dem zusammenhang sind vielleich auch noch einmal die beiden Geräuschwerte wichtig die im fahrzeugbrief eingetragen sind.


    fahrgeräusch: interessiert uns im grunde nicht. die dafür vorgeschrieben messmethode ist relativ aufwendig und kompliziert und
    von der polizeit gar nicht und wohl auch den meisten TÜV stationen nicht durchführbar. die ist aber für die zulassung des KFZ die
    einzige relevante, da hier der gesetzgeber eine obergrenze vorschreibt.


    standgeräusch: dieser wert steht nur im brief um der polizei und TÜV eine einfach durchzuführende meßmethode an die hand
    zu geben mit der ermittelt werden kann ob das fahrezug evtl. zu laut ist. dafür gibt es keine gesetzliche obergrenze.
    rein theoretisch könnte man da 150dB eintragen. prakisch wird das wohl kaum möglich sein, da kein normal denkender mensch
    annimmt, dass so ein fahrzeug noch im rahmen der legalen Fahrgeäuschmessung lege.


    zur ordnungsgemäßen messung wird natürlich ein entsprechendes und geeichtes meßgerät benötigt. smartphones scheiden damit
    üblicherweise schon einmal aus.
    ausserdem muss auf ein geeignetes messumfeld geachtet werden. eine messung im tosenden großstadt ist also schonmal recht sinnlos.
    die messung erfolgt wie in der skizze beschreiben, bei 75% der nenndrehzahl von dem gemessenen wert werden dann noch
    3 oder 4 dB als Toleranz abgezogen.
    ergibt die messung einen größeren wert als im schein eingetragen hast du die narrenkappe auf und wenn die polizei schlechte laune hat oder ihr besondere
    dienstanweisungen "köln, raserszene, hart durchgreifen" vorliegen bleibt das auto stehen.

    Dateien

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • Somit wären die Fragen zur Schallpegelmessung und Sicherstellung durch die Polizeibeamten auch eindeutig geklärt.


    Danke schmunzel. :beifall:


    Der Gang zum Anwalt ist meines Erachtens unumgänglich.
    Gespannt darf man auf die rechtskonforme Messung (nicht mit iPhone) durch den Sachverständigen sein.
    Da ich selbst die Record Monza fahre und in der Nähe von Köln wohne, bin ich besonders gespannt auf das Ergebnis. :rotfl:
    Ich hoffe doch, dass uns 500esseesse500 über den weiteren Verlauf informiert.


    Gruß
    Tom

    Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade - die schönste eine Kurve!

    Mein Abarth 595C: Competizione (160 PS), Gara Weiß, Schaltgetriebe, Sabelt (links tiefer), H&R Monotube, Magneti Marelli Track Day, Esseesse 7x17 ET35 in Weiß (und das Kennzeichen ist Programm XD )
  • Erstmal Hallo an alle,
    Im Fahrzeugschein steht 90 DB bei 4125 U/min eingetragen. Sie kam mit der App auf ein Wert von 116 DB. Höchstwert war sogar 126 DB.


    Dass ist lächerlich. Die Messung kann nie stimmen. Ich habe die Bombardone 2.0, ganz offen ohne klappe. Ich habe bei 4125U/Min 84,5dB (A) gemessen mit iPhone 0,5m hinten den Auspuff und winkel 15 Grad. (Testmethode in Die Niederlände). App ist innerhalb 2 dB(A) von der korrekte Messwert. Voriges Jahr beim Treff in Herten haben wir einen Max Messwert von 120.3 dB(A) gemessen. Da sollte der RM sogar noch 6 dB(A) lauter sein? Das ist 3x so laut. Nie im leben und ganz und gar nicht bei 4125 U/min.


    Bin gespannt was der TüV da raus kriegt.

    Mein Abarth 500: SaVaLi 175PS/280Nm, MM Bombardone 2.0, Nero Carbonio, Pogea Racing XCUT 18" Gold, Pogea Racing Carbon Motorhaube, Airrex Luftfahrwerk, Airlift Performance 3H System, Showinstall, BMC Pop-off und Luftfilter, S4 Rückleuchten, Wiechers Clubsport Käfig, Pioneer SPH-DA230DAB, DNA Sturzplatten, Koshi Carbon Spoiler Extension, Koshi Carbon Diffuser.
  • So sieht es aus, das Standgeräusch ist ja auch nicht ausschlaggebend...
    Messung beim TÜV abwarten und dann nen Anwalt dran lassen...




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    Mein Auto: Abarth 500 mit Pogea LB200 Kit, Pogea Monster Exhaust 63,5mm, GTech LLK EVO R,GTech Schaltwegverkürzung, ST XA Gewindefahrwerk -2,5 Grad Sturz VA,DNA Sturzplatten HA -2,5, OMP Querlenkerstrebe vorne, Koppelstangen verstärkt, DNA Treben seitlicher Hilfsrahmen, 4C Zündspulen, 390ccm Düsen, verstärkter Block mit beschichteten JE Kolben(Boden&Hemd) und ZRP Pleuel, Depo Racing 4-1, Nankang AR 1 Semi, Powerflex Buchsen beinahe überall ,VMAXX Bremse 330mm VA mit Stahlflex, Sparco REV2, Wiechers Clubsportbügel, OMP 4-Punkt Gurte, Assetto Corse Grill und vieles mehr...
  • Ich glaube alle die Rund um Köln wohnen und sich ab und zu in die Innenstadt verirren, sollten sich die PDF Datei ausdrucken und der Rennleitung geben, wenn man denn Überprüft wird.

    Mein Auto: Nach 21 Monaten bei HRE wieder Zuhause...es bedarf keiner weiteren Worte!

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