Nebelscheinwerfer ein ohne Tagfahrlicht

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  • Hallo liebes Forum!


    weiß jemand von euch, ob es beim A500 möglich ist die Nebelscheinwerfer einzuschalten ohne das Tagfahrlicht an zu haben?


    Ich meine geht es die Nebelscheinwerfer einzuschalten, wenn nur das Standlicht aktiviert ist?


    Hab in der SUFU leider nichts dazu gefunden.


    Danke für die Hilfe.


    greetz

    Nicht immer die großen Dinge im Leben machen Spass ...

  • Also im Abarth Handbuch steht, dass die Nebelscheinwerfer nur bei eingeschaltetem Abblendlicht funktionieren.

    Die besten Autofahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben. - Walter Röhrl

  • Ist auch gut so ;)

    Alfa Romeo 147 GTA / Leder / Bose / 18 " Blackline / Ragazzon
    Alfa Romeo GTV 916 3.0 V6 24V
    aprilia RSV mille/ aprilia racing Titanium Endtopf und Eprom/ handefertigte 60mm Krümmeranlage/Powercommander5 mit Autotune/ Edwards RamAir Kanäle/ viel Carbon/ Abgestimmt auf Dynojet Prüfstand bei smaltmoto Germany/ OZ Schmiederäder


    Abarth Club Berlin

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  • Zitat

    Original von abarthmech
    Ist auch gut so ;)


    Prinzipiell eher weniger. Natuerlich sind die Funzeln zu eher garnix gut, aber mit Abblendlicht kannstse auch gleich komplett aus lassen.


    Typischer Stylingfaktor halt. Leider. Als regelmaessiger Nebelfahrer haette ich mir da mehr Funktionalitaet gewuenscht.

    Mein Auto: Kia pro_cee'd GT Track / F-Kart 100
  • Zitat

    Original von me > you
    Typischer Stylingfaktor halt. Leider. Als regelmaessiger Nebelfahrer haette ich mir da mehr Funktionalitaet gewuenscht.


    Genau DAS will Abarth eben nicht sein.. und passt mir deshalb auch ganz gut. In Österreich meint ja jeder der einen Mazda 323 fährt sogar, daß er mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern der Superstar ist.. nix für ungut! LOL

  • ist doch Geschmacksache ... aber ich würd gern die Nebelscheinwerfer separat anmachen können ohne an das Tagfahrlicht gebunden zu sein! Naja, ist halt typisch "italienisch", weil ohne Licht zu fahren geht ja auch nicht ... okay trotzdem danke an euch für die raschen Antworten.


    greetz

    Nicht immer die großen Dinge im Leben machen Spass ...

  • Zitat

    Original von MrHenry20


    Genau DAS will Abarth eben nicht sein.. und passt mir deshalb auch ganz gut. In Österreich meint ja jeder der einen Mazda 323 fährt sogar, daß er mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern der Superstar ist.. nix für ungut! LOL


    Mir waer's ja sowas von scheissegal ob sich da irgendeiner cool vorkommt wenn er seine Nebelscheinwerfer anmacht, ich will was sehen.


    Irgendwie scheint mir dass die Bedeutung von NEBELscheinwerfern im Deutschland dieser Tage voellig missverstanden wird.

    Mein Auto: Kia pro_cee'd GT Track / F-Kart 100
  • In der STVO steht doch:


    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

  • Also in Österreich kann man mit Nebelscheinwerfer fahren (egal wie das Wetter ist) ... seit man nämlich wieder das Gesetz zum Thema "Licht am Tag" abgeschafft hat ist ein solcher Paragraph wie bei euch in Deutschland anscheinend nicht mehr vorhanden!

    Nicht immer die großen Dinge im Leben machen Spass ...

    Einmal editiert, zuletzt von Teutates ()

  • Zitat

    Original von me > you


    Mir waer's ja sowas von scheissegal ob sich da irgendeiner cool vorkommt wenn er seine Nebelscheinwerfer anmacht, ich will was sehen.


    Irgendwie scheint mir dass die Bedeutung von NEBELscheinwerfern im Deutschland dieser Tage voellig missverstanden wird.


    Mir ist die Bedeutung von NSW und deren ursächlicher Verwendung schon bewusst. Nur, auf's Thema "Stylingfaktor" bezogen, muß ich imho sagen, finde ich das voll zum kotzen. :übel: Schön, wenn das Opel-, VW- und Fordfahrer machen und meinen, damit geiler auszuschaun. Ich bin froh, daß sich nur selten Abarthfahrer hierher verirren.


    @ Espresso: Anyway, das heißt also, man darf mit Standlicht und NSW legal rumfahren, vorausgesetzt, es hat die im Paragraph beschriebene Witterung?!

  • Zitat

    @ Espresso: Anyway, das heißt also, man darf mit Standlicht und NSW legal rumfahren, vorausgesetzt, es hat die im Paragraph beschriebene Witterung?!


    Hi Max, ich gehe davon aus, da es sich bei den Begrenzungsleuchte ja um das "Standlicht" handelt.


    die STVO meint dazu:


    §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten


    (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

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