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Feiertag?
  • Gestern ist mir doch tatsächlich eine Dame hinten rechts in meinen GPA gerasselt, mit zwischenzeitlicher Fahrerflucht, bzw. Verlassen des Unfallorts.
    Hab mir natürlich das Kennzeichen gemerkt, hab einen Zeugen gehabt, der mir seine Handynummer gab, und habe sofort die Polizei benachrichtigt.
    Auf dem Revier sagte dann ein Polizist zu mir, dass vorhin eine Frau angerufen hätte, die einen Unfall in einem Ring in Ulm meldete und z.Zt. in Lehr in einem Hotel untergebracht ist.
    Das hat alles 1:1 zusammengepasst, da die Dame Richtung Dornstadt (B10 auch Richtung Lehr) fuhr.
    Am Telfon sagte sie aber zum Polizist, das ich den Unfallort anscheinend verlassen habe...
    Sie kam dann auf das Revier und bestägtigte dann aber doch meine Aussage, weil ich zu ihr gesagt habe, dass wir gern den Zeugen anrufen könnten...
    Naja jedenfalls sind wir bisher so verblieben, dass sie das ihrer Versicherung meldet, hat sie wohl schon, da sie mich heute angerufen hat....


    Also ich als Laie, kann nicht genau sagen was dort kaputt ist, bzw. was kaputt sein könnte.
    Ich schätze mal, dass man die Stoßstange ausstauschen muss, da die Spaltmaße zwischen Kofferraumdeckel und Stoßstange nicht mehr übereinstimmen, dann muss man bestimmt die Spur einstellen, kontrollieren ob alles passt, weil die Felge hinten rechts, hat auch etwas abbekommen.
    Dann das Plastik-Teil am Radkasten ist verkratzt, und sonst kann ich nichts weiter feststellen, das muss dann mal die Werkstatt prüfen, muss ich morgen mal hin und die das anschauen lassen, was man alles machen lassen muss.
    Ich sag natürlich sofort, dass das volle Programm ausgeschöpft werden soll.
    Wie ist das mit einem Gutachter? Da wird wohl einer von der Versicherung von der Dame kommen und sich das anschauen, wa? Und wenn ich sage, das passt mir nicht, kann ich nochmal von meiner Versicherung einen Gutachter stellen, der sich das anschaut, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Pidel ()

  • nun ja da kommt ja nicht irgendein gutachter. das sind amtlich anerkannte sachverständige, auch wenn die von der versicherung des unfallverursachers gestellt werden , heißt das nicht das der zwingend ein minderwertiges gutachten abliefert.
    oft sind die auch von der dekra oder dem TÜV.
    als mir einer beim ausparken eine kleine delle in den kotflügel gefahren hat, hat der AAS von der gegnerischen versicherung daraus nen unfallschaden von 5000€ gemacht. meine vermutung der wird noch nen netten bonus vom autohaus bekommen haben. neben seinen 600€ die er fürs gutachten haben wollte.


    solltest du zweifel am gutachten haben, kannst du natürlich auch noch einen eigenen sachverständigen stellen, den wirst du dann aber erstmal selber zahlen dürfen, vorallem dann wenn sich dessen gutachten mit dem des anderen AAS weites gehend deckt.

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • Ok, erst einmal danke für die sachliche Antwort, aber hätte da noch eine Frage:


    Und zwar:
    Wie ist das, wenn ich diese Dame anzeigen möchte?
    Ist das schon zu spät oder kann ich das durchaus noch machen?
    Denn, gestern hab ich da nicht eine Sekunde daran gedacht...und der Polizist, der mich vernommen hat, hat diesbezüglich keine Anmerkungen gemacht!

  • ach mensch...was glaubst du was das ergebnis von dieser anzeige sein wird...0,00000
    das einzige was rauskommt ist viel. eine geldstrafe wegen fahrerflucht, aber da bin ich mir auch nicht sicher...


    ach ja und dann noch dein gewinn:


    außer spesen nichts gewesen...laufereien und papierkrieg bloß weils dich "am auge juckt"???


    es sei denn du hast tatsächlich ein schleudertrauma...könnte ja sein falls der aufprall stärker war als du es hier beschrieben hast...dann ändert sich natürlich was...


    aber da du von einer anzeige nicht absiehst hoffe ich für dich, dass das resultat zu deinen gunsten ausfällt...


    will hier niemanden persönlich angehen, sollte es sich jedoch nicht um einen stärkeren aufprall, sprich gesundheitlicher einschränkungen deinerseits handeln würde ICH kein fass auf machen...


    aber lass dich bloss nicht von mir beeinflussen...ist nur meine ganz subjektive und in deinen/euren augen wahrscheinlich auch die falsche meinung...

  • Hast auch Fotos davon gemacht? Jetzt bitte nicht übel nehmen aber würde ihn mir gerne anschaun um zu sehen wie weit es den fehlt um den guten....? :I

    Stolzer :love: ABARTHISTA :love:


  • Also keine ahnung wie du drauf bist, aber Fahrerflucht ist Fahrerflucht. Jetzt überleg mal, der hätte kein Zeuge gehabt und die wär zur polizei gegangen und hätte gesagt das der fahrerflucht gemacht hatt und dann wär ein Theater los. Oder überleg mal der hätte nicht die zeit gehabt den Nummerschild aufzuschreiben, wer würde dann der Schaden bezahlen?.


    Übrigens, nur mal so nebenbei, Fahrerflucht ist eine STRAFTAT nur mal so:


    Zitat


    Der Begriff Fahrerflucht kennzeichnet das unerlaubte Entfernen eines Unfallbeteiligten vom Unfallort. Gemäß § 142 StGB können Personen, die Fahrerflucht begehen, mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Wegen Fahrerflucht können Personen bestraft werden, die sich vom Unfallort entfernen, ohne den anderen Unfallbeteiligten die Möglichkeit zur Aufnahme der Personalien gegeben zu haben oder zuvor nicht eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet haben.


    Vorsicht auch bei erlaubtem Entfernen vom Unfallort
    Auch wer sich erlaubterweise vom Unfallort entfernt und dann die Personalienfeststellung nicht unverzüglich ermöglicht, macht sich der Fahrerflucht schuldig. Um dies zu verhindern, sollte der Unfallbeteiligte umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle über den Unfall in Kenntnis setzen und die eigene Wohnanschrift, den Aufenthaltsort und den Kfz-Standort angeben. Zudem muss der Unfallbeteiligte der Polizei sein Kfz für eine annehmbare Zeit zur Verfügung stellen. Durch die Strafbewehrung der Unfallflucht gemäß § 142 StGB will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Schadensersatzpflichten des Verursachers wahrgenommen werden können.


    Keine Strafe bei Einigung
    Deshalb besteht keine Fahrerflucht oder Wartepflicht, wenn sich Verursacher und Geschädigter am Unfallort darüber einvernehmlich einigen. Fahrerflüchtige, die nur einen geringen Sachschaden bis ca. 1300 Euro außerhalb des fleißenden Verkehrs verursacht haben, haben bei einer Meldung innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall noch die Möglichkeit, dass das Gericht von einer Bestrafung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort absieht oder diese deutlich geringer ausfällt.


    Sogar das Auto paar Meter nach hinten zu stellen (um vielleicht mal ein Stau zu vermeiden oder so) ist verboten! Du weisst gar nicht wieviele leute vllt mal nen unfall machen, da geht deine eine drauf mit ganzer familie und der typ haut da einfach mal ab. Jeder hatt eine KFZ Versicherung (ist ja pflicht) und man bezahlt jeden Monat/Jahr geld dafür also sollte es doch für niemanden ein problem sein. Gut die Prozente steigen vielleicht, aber lieber das als eine straftat gemacht zu haben. Und jemand der dir ein Blechschaden macht und da einfach mal abhaut ohne zu schauen ob dir was passiert ist, muss meiner meinung nach bestraft werden und ich würde auch ne anzeige machen!

  • zur info:


    in italien ist man verpflichtet nach einem unfall das fahrzeug bei seite zu stellen(sofern noch möglich) damit der verkehr nicht behindert wird...
    macht man dies nicht kassiert man eine saftige strafe...
    beispiel aus eigener erfahrung:
    auto A(normaler pkw) fährt in auto B(teurer mercedes). auto B lässt sein auto stehen und ruft die polizei. diese kommt nach wenigen minuten...will wissen wem auto B gehört--->strafe wegen behinderung des verkehrs!!!!


    sie hat die beschreibung des unfallherganges so angenomen wie von pidel beschrieben ohne auf den zeugen zu beharren...was glaubst du was das bedeutet...


    meinetwegen könnt ihr ja die ganze welt anzeigen...stellt sich bloß die frage wie viel erfahrung ihr damit habt...anzeigen ist nicht bloß hingehen und jammern...anzeigen laufen oft über monate und jahre und sind somit mit imensen spesen verbunden, welche dann bis zum guten schluss nicht immer von einer partei bezahlt werden müssen...aber naja muss jeder für sich selber wissen...


    peace Y

  • Ok, wir reden nochmal darüber wenn dein Sohn/Tochter mal von PKW überfahren wird, diess macht fahrerflucht und am ende sagen sie dir "Die würden noch leben wenn der sofort den krankenwagen angerufen hätte....


    Nur mal sonebenbei, ich hab von Deutscher Sicht gelesen, wie das in Italien ist wusste ich nicht, ist mir aber auch egal weil es geht grad nicht um verkehrsbehinderung, sondern einfach nur dass wenn jemand sowas macht und angst hatt und es war nur ein blechschaden, dann will ich nicht wissen was der gemacht hätte bei nem schwerwiegeneden unfall wo jemand drauf gegangen wär....


    sorry ist nur meiner meinung

  • Nunja, vielleicht sollten wir aussenstehende den Fall nicht zu Stark bewerten. Ob es Unfallflucht war lässt sich nur schwer nachvollziehen, grad als Aussenstehender bei nur einer Aussage EINES Unfallbeteiligten. Wenn es dann noch, wie geschrieben, INNERHALB EINES RINGS in Ulm geknallt haben soll, kann man sich sehr gut vorstellen das die Dame ein paar Meter weiter gefahren und dort vielleicht auf ihn gewartet hat. Ich zumindest mache dies so, wenn es sich um einen Unfall NUR MIT BLECHSCHADEN handelt.


    Ich persönlich würde das Fahrzeug reparieren lassen und gut. Eine entsprechende Anzeige wegen Fahrerflucht verläuft VERMUTLICH im Sande bzw. bringt Dich persönlich in diesem Fall auch net weiter.

  • Okay, eure Meinungen schnapp ich so auf, ohne da jetzt groß zu diskutieren.


    Wollte eigentlich noch wissen, ob ich mit einer Anzeige zu spät bin, oder ob ich die durchaus noch erstatten könnte!?


    Bilder hab ich bisher noch nicht gemacht...kann ich aber morgen mal versuchen, ob man da was sieht, ist ne andere Frage...

  • fahrerflucht ist ein offizialdelikt, d.h. das ermittlungen auch ohne den willen des geschädigten aufgenommen werden.
    da die frau sich ja wohl bei der polizei gemeldet hat und ein unfall im raum steht, kann es also durchaus sein das die polizei schon anzeige erstattet hat.

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • Zitat

    Original von FoxMulder
    Nunja, vielleicht sollten wir aussenstehende den Fall nicht zu Stark bewerten. Ob es Unfallflucht war lässt sich nur schwer nachvollziehen, grad als Aussenstehender bei nur einer Aussage EINES Unfallbeteiligten. Wenn es dann noch, wie geschrieben, INNERHALB EINES RINGS in Ulm geknallt haben soll, kann man sich sehr gut vorstellen das die Dame ein paar Meter weiter gefahren und dort vielleicht auf ihn gewartet hat. Ich zumindest mache dies so, wenn es sich um einen Unfall NUR MIT BLECHSCHADEN handelt.


    Ich persönlich würde das Fahrzeug reparieren lassen und gut. Eine entsprechende Anzeige wegen Fahrerflucht verläuft VERMUTLICH im Sande bzw. bringt Dich persönlich in diesem Fall auch net weiter.


    danke für diese treffenden worte!!!





    Zitat

    Original von GPA
    Ok, wir reden nochmal darüber wenn dein Sohn/Tochter mal von PKW überfahren wird, diess macht fahrerflucht und am ende sagen sie dir "Die würden noch leben wenn der sofort den krankenwagen angerufen hätte....


    sorry ist nur meiner meinung


    hab da wwohl nicht mitgekriegt, dass jemand überfahren wurde... LOL LOL LOL


    man kann aus jeder mücke einen elefanten machen...

  • Ich muss selber dazu sagen, dass ich mir nicht ganz schlüssig bin, was diese Entscheidung mit der nazeige angeht.
    Einerseits muss man sich in die Situation der Dame hineinversetzen, wenn ich der Unfallverursacher gewesen wäre, möchte ich auch nicht, dass ich wegen so einer "Lapalie" angezeigt werde, also wegen dem Blechschaden.
    Dann: Ob ich mir den Stress geben soll, dass ich sozusagen vollstens zufrieden bin, im Endeffekt für nichts!? das weiß ich ja im Moment nicht...


    Andererseits hat sie Fahrerflucht begangen und vorläufig eine Falschaussage gemacht, was in meinen Augen bestraft werden müsste.


    Naja, muss mir das nochmal gut überlegen, bevor ich da etwas falsches mache, es sei denn dies geht gar nicht mehr....

  • mein tipp:
    sofern die polizei dies tatsächlich als fahrerflucht und/oder falschaussage sieht, wird sie sicherlich etwas in die wege leiten...ist ja deren job und nicht deiner...(nicht bös gemeint)
    tu dir diesen stress nicht an und lass gnade vor recht walten...sei froh, dass nur blechschaden entstanden ist und die versicherung der gegenpartei den schaden zahlen wird(sofern ich alles richtig verstanden habe)


    andersrum wärs dir auch so lieber...

  • Zitat

    Original von Pidel
    Andererseits hat sie Fahrerflucht begangen und vorläufig eine Falschaussage gemacht, was in meinen Augen bestraft werden müsste.


    Wenn dann ist das etwas, worauf Du noch angreifen könntest wenn Du wolltest.
    Selbst wenn sie darauf beharrt hätte, daß es Du warst mit der Fahrerflucht, wäre das ja totaler Käse, weil anhand der Spuren ja ersichtlich ist, daß Du ihr nicht reingefahren bist, sondern andersrum. Also kann Dich hier garkeine Strafe erwarten. So sehe ich das. Naja, vllt ein bisschen..



    Zitat

    Original von freak on tour
    mein tipp:
    sofern die polizei dies tatsächlich als fahrerflucht und/oder falschaussage sieht, wird sie sicherlich etwas in die wege leiten...ist ja deren job und nicht deiner...(nicht bös gemeint)
    tu dir diesen stress nicht an und lass gnade vor recht walten...sei froh, dass nur blechschaden entstanden ist und die versicherung der gegenpartei den schaden zahlen wird(sofern ich alles richtig verstanden habe)


    andersrum wärs dir auch so lieber...


    Genau so sehe ich das auch!
    Sei froh, daß sie sich doch noch gemeldet hat und sogar korrekt gestanden hat. Wenn Deine Kiste wieder flott gemacht wird, haste doch schon gewonnen!? Was bringt Dir das noch, Dich daran zu ergötzen, daß Du sie mit 'ner Anzeige angepisst hast?! Die hat doch schon genug Schaden davongetragen.
    Sorry, daß ich das mal sage, aber das ist mal wieder typisch deutsch. Nichts gegen Dich, nur so allgemein betrachtet jetzt..


    Klar mag der Sachverhalt "Fahrerflucht" klar sein, aber mein Gott. Sie hat sich selbst - wenn auch erst im Nachhinein - gestellt und das zeigt doch trotzdem schon einen guten Willen, oder!?
    Wenn dann würde ich sie eher noch auf ihrer Falschaussage festnageln, die geht mal überhaupt nicht..!


    Gruß


    BTW: Foto würde uns aber trotzdem interessieren, um das mal zu sehen, um was es hier eigentlich geht. Wieso Spur einstellen, ist doch ein Heckschuß?

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