Der richtige Zeitpunkt für Chiptuning

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  • (Egal ob 130

    Die Begriffe Garantie und Gewährleistung kommen beide im Beitrag vor - daher bedarf es einer differenzierenden Klarstellung:


    Abarth hat eine 24-monatige Fahrzeuggarantie

    -> unabhängig/zusätzlich von und zu allen (europäischen) Vorschriften über Gewährleistung/Sachmangelhaftung.



    Garantie und Gewährleistung ... das sind sehr verschiedene Sachverhalte (freiwillig/gesetzlich) mit sehr verschiedenen "Funktionen" in der Beweispflicht.


    Garantie ist deutlich höherwertig und wesentlich umfangreicher als Gewährleistung - das wird aber leider oft verwechselt.

  • Die Gewährleistungsansprüche werden allerdings eingeschränkt, sobald Du technische Veränderungen am Fzg. durchführst. Nimmst Du z.B. eine Leisterungssteigerung am Motor vor, kann es durchaus passieren, daß der Hersteller etwaige Gewährleistungsansprüche verweigert. Natürlich gilt das nicht, wenn sich der Schaden nicht mit dem Tuning in Verbindung bringen lässt. Z.B. dein Radio hat den Geist aufgegeben- volle Gewährleistungsansprüche, auch mit Motortuning.


    Ist der Schaden allerdings mit dem Tuning in Verbindung zu bringen, bist Du im Zweifelsfall derjenige, der für die Kosten aufkommt. Und um beim Thema Motortuning zu bleiben beschränkt sich das dann nicht auf den Motor selber, sondern im Zweifelsfall auf den gesamten Antriebsstrang, welcher ja tendenziell stäker belastet wird.


    Fährst Du also z.B. mit einem Getriebeschaden in die Werkstatt und jene stellt fest daß der Motor Leistungsgesteigert ist, so ist es durchaus möglich, daß der Hersteller die Gewährleistungsansprüche für das Getriebe ablehnt.

    Das ist so nicht ganz richtig. Die Gewährleistung geht ja davon aus das es, in dem geschilderten Beispiel, den Mangel am Getriebe bereits bei Auslieferung gegeben hat. Somit hat eine Leistungssteigerung erst mal keinerlei Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche. Diese können auch in keinster Weise eingeschränkt werden, auch nicht bei sogenannten Verschleißteilen. Dazu gibt es schon zig Urteile.


    Anders verhält es sich bei der Garantie, welche der Hersteller freiwillig gibt. Hier wird in jedem Fall der Hersteller behaupten das der Getriebeschaden durch das Chiptuning entstanden ist bzw. wird sich auf seine Garantiebedingungen berufen, welche je nach Inhalt einigermaßen wasserdicht sind.


    Das ist Fakt ! Gerade das letzte BGH-Urteil hat das Thema "Beweislastumkehr" nochmal klar definiert. Der Händler/Verkäufer haftet ab Gefahrenübergang für Mängel.


    Und nochmal zum Verständnis: Gewährleistungsansprüche hat der Kunde gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller.

    Gruß,
    Michael

    Mein Abarth 595C: Ex-Serie 4, schwarz, 17 Zoll, abged. Scheiben, Leder, 145PS, BMC, Ultimate
  • Ja, ich gebe zu ich hab das eventuell etwas unglücklich formuliert...


    Ersetze "Gewährleistung" mit "Garantie" in meinem Post, dann sollte es passen...


    Fakt ist aber: Wird ein kausaler Zusammenhang zwischen Tuning/ Veränderung und Schadensbild festgestellt, lehnt der Hersteller dir die Leistung ab...

    Gruß,


    Jochen

    Mein Auto: Abarth 595 Turismo, MJ 2015, Campovolo-Grau mit rotem Kit Estetico und schwarzen ESSEESSE Rädern!
  • Fakt ist aber: Wird ein kausaler Zusammenhang zwischen Tuning/ Veränderung und Schadensbild festgestellt, lehnt der Hersteller dir die Leistung ab...

    Nur im Rahmen der Garantie kann er den Versuch starten eine Regulierung abzulehnen. Aber das kommt immer auf den Einzelfall an.....


    Nochmal Getriebe: Custom wird auf 160 PS gechippt, Getriebe geht irgendwann über die Wupper. Wie will der Hersteller das argumentieren da im 180PS Compi das selbe Getriebe eingebaut ist. Das ganze ist nicht so einfach.....und leider mein täglich Brot....

    Gruß,
    Michael

    Mein Abarth 595C: Ex-Serie 4, schwarz, 17 Zoll, abged. Scheiben, Leder, 145PS, BMC, Ultimate
  • Ja klaro kommt das immer auf den Einzelfall an, keine Frage!


    In deinem - sehr guten Bsp - wird das wahrscheinlich eher keine Probleme geben... Machst Du jetzt aber aus den 180PS des Compi's derren 220 (z.B.), sieht das möglicherweise ganz anders aus...



    Man kann halt nicht pauschalisieren, sollte sich aber -im Fall der Fälle - darüber im klaren sein, daß man da eventuell Probleme bekommt...


    Haben wohl das gleiche "täglcih Brot"... ;)

    Gruß,


    Jochen

    Mein Auto: Abarth 595 Turismo, MJ 2015, Campovolo-Grau mit rotem Kit Estetico und schwarzen ESSEESSE Rädern!
  • Haben wohl das gleiche "täglcih Brot"... ;)

    ...das glaube ich eher nicht 8)


    Grundsätzlich sollte man sich im Klaren sein das es innerhalb der Herstellergarantie und der Gewährleistungsfristen problematisch sein wird wenn irgendwas größeres gebastelt/verändert wurde. Über das normale Tuning wie Spurplatten, Federn usw. schaut man in der Regel (außer bei Porsche) großzügig hinweg. Hängt auch immer am Händler wie der das handhabt.


    Deshalb mein Fazit zum TS: Pauschale und verwertbare Antworten gibt es dazu nicht. Ich für meinen Teil warte erst mal zwei Jahre ab. Eventuell gibt es bis dahin ja auch eine weitere "Ausbaustufe" des 500ers und in der Zwischenzeit erfreue ich mich an den gut im Futter stehenden 145 PS des S4 und über so manch dumm dreinblickende Gesichter :D

    Gruß,
    Michael

    Mein Abarth 595C: Ex-Serie 4, schwarz, 17 Zoll, abged. Scheiben, Leder, 145PS, BMC, Ultimate

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