Eintragung in Fahrzeugpapiere... wann?

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  • Hi,


    ich war gestern bei der Zulassungsstelle und hab nen paar Änderungsabnahmen in die Fahrzeugpapiere übernehmen lassen.
    Die "Gute" hinterm Tresen meinte dann zu mir, daß man das gleich eintragen lassen muß. Ich verneinte und klärte sie auf, was auf dem Wisch steht. Dann wurde sie schnippisch :rolleyes:
    Muß ich doch nicht, oder?
    Ich hab die Info (und so stehts auch auf den Blättern der techn. Änderung vom TÜV), daß man die Papiere eintragen lassen soll, sobald sich die Zulassungsbehörde wieder mit den Papieren befasst.


    Für mich heißt das, daß ich die Dinger so lange rumschleppen kann, bis ich mal ne Umschreibung machen muß o.Ä.
    Ich lauf doch net nach jeder Änderung ständig zum Amt.


    Habs eigentlich nur gemacht, weil ich net ständig die ganzen Blätter mit rumfahren will. ;)

    Mein Abarth Punto Evo: G-Tech RS Kit mit GT560cup-gt, KW Inox Variante 1, Pogea Racing XCUT 8x18", Prosport LDA, 3M SLN
  • Wenn Du Sachen vom Tüv hast abnehmen lassen mittels Teilegutachen... dann reicht es wenn Du das vom Tüv ausgehändigte Dokument mitführst.
    Steht ja auch drauf, wie oben von Dir schon erwähnt.


    Es muss erst dann in den Fahrzeugbrief bzw. Schein eingetragen werden wenn Du dein Auto ummeldest bzw. anderweitig An- bzw. Abmeldest...


    LG, Tobi

    Mein Abarth 595: Competizione

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