Illegale Auspuffanlage Buße / Strafe etc.

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  • Hallo Zusammen


    Nachdem ich wirklich stundenlang im Internet gesucht habe und kein wirkliches Glück hatte, versuche ich hier ein paar Spezialisten zu finden.


    Da der A500 kein Mittelschalldämpfer hat und ich eine Anlage montieren will, welche auch keinen ESD hat, was blüht mir da bei einer Kontrolle? Kat ist noch dran, original Mittelrohr auch.


    Was höchstwarscheinlich niemand sagen kann: Was blüht mir in der Schweiz! Auto stehen lassen? Nur eine Busse?


    Im Internet findet man 1000 verschiedene Fälle. Nur was ist korrekt?


    Viele Grüsse :pinch:

  • ...ruf doch einfach mal die Polizei bei euch an und frage. Allerdings würde ich die Fragestellung etwas ändern :D

    Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
    Winston Churchill

    Mein Auto: - HRE1446BW - HRE Upgradekrümmer - und vieles mehr
  • In Deutschland wären es Minimum ein Mängelschein.
    Wenn der Polizist streng nach Vorschrift geht Mängelschein + 3 Punkte + ~150€ Bußgeld und Auslagen.
    Bei zusätzlich geändertem Kat noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
    (NUR FALLS ES AUS DEUTSCHLAND AUCH JEMAND INTERESSIERT)


    Schweiz ist eine gute Frage, aber ich glaube da gehts maßgeblich strenger und schlimmer zu.

  • Ich hab schon oft bei der MFK angerufen. Die sind alles andere als hilfsbereit.


    Zudem wie möchtest du die Frage formulieren: Angenommen ich montiere einen Auspuff ohne ESD, was blüht mir bei der Kontrolle? :rotfl:


    Da muss ich ja unterdrück und mit falschem Namen anrufen :wacko:

  • Kenne jemanden der einen ESD ohne Beiblatt hatte, denke das geht unter die gleiche Kategorie.


    750.- Busse, +"Gerichtskosten" und 1Monat Ausweisentzug. Wurde in Zürich angehalten.

  • "Grüzi Herr Polizist" :D


    Hier ist der Herr Lehmann aus ...... ! Ich möchte mir ein Fahrzeug kaufen mit folgender Modififikation "MSD A500 bla bla bla " . Der Verkäufer privat ist der Meinung alles in Ordnung, keine Sorge wegen Polizei. Da ich aber weiß das Schweiz völlig abgehobene Strafen hat möchte ich gern wissen was sie dazu sagen?


    Vielen Dank, schönen Tag noch!

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  • Mensch, frag die Bullerei Polizei einfach ob ein Gebrauchtwagen mit folgender Modifikation ok ist oder nicht, da du nicht bestraft werden willst! Fertig aus! :)

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    Einmal editiert, zuletzt von MrHenry20 () aus folgendem Grund: Leichte Modifikation in der Ausdrucksweise.

  • Also ich hab nachgefragt:


    Es ist so:


    -Vorführen
    -Busse (wie hoch vom Richter aus)
    -Je nach Lärm zudem noch Ausweisentzug!


    Wie hoch die Kosten sind konnte er nicht sagen, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist.


    Wenn man jemand in der Schweiz vergewaltigt kommt man sicher günstiger weg! Danke du Scheissland!


  • Das entscheidet über den Ausweisentzug:


    422.1
    Die Geräuschmessung ist, ausgenommen bei Fahrzeugen nach Ziffer 422.2, bei Dreiviertel der stabilisierten höchsten Drehzahl der grössten Motornutzleistung durchzuführen.

    Ist die Messung technisch nicht möglich, ist bei der noch stabilisierbaren Drehzahl zu messen, die der vorgeschriebenen Drehzahl am nächsten liegt.


    422.2
    Bei Raupen- und eisenbereiften Fahrzeugen (z. B. Walzen) sowie bei Motoreinachsern ist die Geräuschmessung bei der höchsten Drehzahl der grössten Motornutzleistung durchzuführen.

    423
    Grenzwerte

    Bei der «7-Meter-Standmessung» dürfen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:

    Grenzwert in dB(A)

    1.
    Raupen- und eisenbereifte Fahrzeuge mit einer Motorleistung von:

    < 150 kW
    78 DB

    Für Fahrzeuge der Klassen M und N sowie für Motorräder (ausgenommen Motorschlitten), Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge erfolgt eine Standmessung im Nahfeld (Ziff. 431).


    431
    Die Anforderungen an die Standmessung im Nahfeld richten sich für:


    a.
    Fahrzeuge der Klassen M und N nach Ziffer 5.2.3 des Anhangs I der Richtlinie Nr. 70/157 des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen oder des ECE-Reglementes Nr. 51;
    b.
    Motorräder nach Ziffer 2.2 des Anhangs III von Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen;
    c.
    Kleinmotorräder nach Ziffer 2.2 des Anhangs II von Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen;
    d.
    Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge nach Ziffer 2.3 des Anhangs IV von Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen.

    Einmal editiert, zuletzt von Rec Monza ()

  • Kenne jemanden der einen ESD ohne Beiblatt hatte, denke das geht unter die gleiche Kategorie.


    750.- Busse, +"Gerichtskosten" und 1Monat Ausweisentzug. Wurde in Zürich angehalten.


    Das kommt etwa hin!! Kollege fuhr mit einem ESD ohne Dämpfer rum und wurde richtig übel (sry) gef****.
    1200 Franken Busse + Gerichtskosten + 3 Monate Ausweisentzug ( Min. 1 Monat Ausweisentzug wurde abgeschafft sind jetzt 3 Monate :O )
    Lass es lieber sein und hol dir ne gute AGA mit Gutachten gibt ja genügend für denn 500.


    Gruss

  • Nur mal laut nachgedacht:


    Warum holst Du Dir nicht einfach eine Record Monza- original von Abarth- mit ABE ???
    Hat einen mörder Sound, ist bei voller Funktion ab ca. 3000 U/Min komplett offen!
    ( ...wenn sie älter ist, ist sie immer offen- so wie die meine 8) = technisches "Gebrechen" und kein VORSATZ!!!! ^^ )


    Die ganzen Vorurteile bezüglich Haltbarkeit (rost) haben sich bei mir nicht bestätigt- bin Laternenparker- die Anlage sieht nach zwei Wintern wie neu aus. :anhimmel:


    LG,


    Herb


  • RM hab ich schon...

  • Und was erwartest Du Dir jetzt genau von einer Anlage ohne den Dämpfer, der bei der neuen original RM onehin nur bis ca. 3000 U/Min aktiv ist???
    Abseits der Gewichtseinsparung, wird sich am Klang nix großartig ändern- ausser Du machst noch dickere Rohre ab Kat... = tieferer, sonorerer Ton- kann auch dröhnen. ;) :(
    ...was leider wieder die altbekannten Probleme mit der Illegalität verursacht.


    Ich sag mal so - legal, klingt toll und kommt original mit ABE = RM
    Alles ganz ohne Dämpfer, macht sicher Probleme- zumindest, wenn Du damit erwischt wirst.


    Was Du letztendlich mit Deinem Auto machst, bleibt freilich ganz alleine Dir überlassen! :D


    LG,


    Herb

  • Ich find die Optik besser! 2 Rohre ist geiler statt 4. Meine RM ist sowieso immer offen (Danke, Kabelbinder!) Ich hätte auch eine Busse bezahlt! Aber den Check für 3 Monate abgeben?! WTF! Rase ich hier etwa mit 140 Sachen durchs Dorf oder what!?


    Ich bin sowas von angepisst!

    Einmal editiert, zuletzt von MrHenry20 ()


  • Ich find die Optik besser! 2 Rohre ist geiler statt 4. Meine RM ist sowieso immer offen (Danke, Kabelbinder!) Ich hätte auch eine Busse bezahlt! Aber den Check für 3 Monate abgeben?! WTF! Rase ich hier etwa mit 140 Sachen durchs Dorf oder what!?


    Ich bin sowas von angepisst!

    Sind die Endrohrvarianten auf dem Gutachten deiner RM aufgelistet???
    Wenn nicht lass dir doch die Endrohre anpassen / ändern z.B. http://www.rsktech.ch
    Gibt "fast" immer eine Lösung ;)

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