Stilllegung/Beschlagnahmen eines Fahrzeugs durch die Polizei

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  • Mal ein kleiner Artikel bzw. Brief, den man im Auto mitführen kann um eine Stilllegung/Beschlagnahme von seinem Auto ggf. zu vermeiden.


    Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten
    vorzuhalten.


    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.


    Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.


    Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:


    Besteht Anlass zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt.
    Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Fahrer!! Ein Umweg von maximal
    6 Kilometern zu nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

    Dateien

    • wlrgxk.jpg

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  • und was soll der breif nun genau bringen?


    wenn die polizei den begründeten verdacht hat, dass ein KFZ nicht der ABE entspricht können sie die weiterfahrt untersagen. punkt
    ein KFZ stilllegen kann nur das straßenverkehrsamt. beschlagnahme erfolgt überlichweise nur verdacht auf straftaten.


    was der passus mit der geräuschfeldmessung soll ist mir völlig schleierhaft.
    jede polizeistreife die mit einem geeichten db messer ausgerüstet ist kann eine vorläufige geräuschprüfung vornehmen.
    dazu ist das standgeräusch in den papieren eingetragen. übersteigt der meßwert den eingetragenen wert, ich glaub mit 5dB, dann liegt es im
    ermessen des beamten die weiterfahrt zu untersagen und das fahrzeug einem AAS/ AAP vorzuführen.


    das könne sie auch bei zig weiteren sachen wie zb. nicht zulässige beleuchtung, zu tief gelegt, nicht eingetragene rad/reifenkombis.
    eigentlich immer dann wenn die ABE erloschen ist.

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • Wo kommt eigentlich immer wieder das Gerücht her, dass in Deutschland Fahrzeuge wegen illegalem Tuning stillgelegt oder beschlagnahmt werden?


    Für solch ein Vorgehen gibt es Deutschland keine Rechtsgrundlage! (Ausser das Fahrzeug steht im Zusammenhang mit einer Straftat, z.B. Fahrerfluch mit Todesfolge oder Leiche im Kofferraum *G*)


    Generell auch warum sich über sowas Gedanken machen?
    Einfach mal Gedanken drüber machen, wie man sein Auto legal optimieren kann und weniger wie man um Kontrollen und Strafen rum kommt!



    Wie schon gesagt wurde, kann nur das Straßenverkehrsamt stilllegen.
    Die Polizei darf maximal Mängelscheine ausstellen oder bei Gefahr in Verlzug die Weiterfahrt untersagen. Gibt es Zweifel an ABEs oder Eintragungen, dann darf die Weiterfahrt mit der Aufforderung zur Nachprüfung untersagt werden.
    Generell hast du dann immer das Recht innerhalb von 14 Tagen alle Mängel zu beseitigen. (Die Strafe gibts natürlich trotzdem)

    Einmal editiert, zuletzt von Steppi ()

  • Thema: "Gefahr in verzug", "Verschleierungsgefahr"


    Einfach gesagt:


    -> Fehlende ABE / §21 -> Fahren ohne rechtmäßige Zulassung -> Erlöschen des Versicherungsschutzes


    Rechtliche Grundlage, ohne Wenn und Aber:


    Zitat

    PflVG §6:
    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
    (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html


    Noch fragen?

  • ..wenn sich die Herrn Moderatoren.... so untereinander unterhalten..... wer sollte sich aufregen ? :P

  • in Stuttgart kannst sowas vergessen :(( die ziehns hier voll durch no chanz ! :D

    Mein Abarth Punto Evo: BMC Airfilter , Spurverbreiterung HA 30mm , Superprint AGA , Kennfeldoptimierung Mazza 2 - 2xx +PS - 350+ NM , HG Ansaugbrücke , Us-Standlichter, Kw-Fahrwerk,
  • Das hab ich letztens in irgendeiner Sendung gesehen.


    Da wollte ein Bulle dem Autobesitzer klar machen, dass seine originalen 18 Zoll GTI Felgen nicht original sind. Mit fünf Leuten haben die versucht dem Bullen das zu erklären. Keine Chance.

  • Das hab ich letztens in irgendeiner Sendung gesehen.


    Da wollte ein Bulle dem Autobesitzer klar machen, dass seine originalen 18 Zoll GTI Felgen nicht original sind. Mit fünf Leuten haben die versucht dem Bullen das zu erklären. Keine Chance.


    Dafür hätte Ihn der Polizist aber maximal einen Mängelschein ausstellen können bzw. bei Gefahr in Verzug halt die weiterfahrt untersagen.
    Ausserdem haben Originalteile doch auch irgendwo ne KBA-Nr. oder die Daten eingeprägt, die abgeprüft werden können.
    So oder so bräuchte man in diesem Fall garnichts befürchten.
    In dem Fall hättest du vlt. sogar Chanzen auf einen "Schadensausgleich" wenn dir der Polizist die weiterfahrt untersagt und die Nachprüfung ergibt, dass es sich um ein Serienfahrzeug/ Originalteile handelt.

  • Die Sendung hab ich auch gesehn, da ging's aber um einen Golf 5 GTI der die 18 Zoll Detroit Felgen vom 6er GTI drauf hatte und der hat dafür keine Zulassung. Soweit ich mich erinnern kann und wir von der selben Sendung reden :D

    2 Mal editiert, zuletzt von MrHenry20 ()

  • Steppi


    du hast "Zero"-Chancen auf irgend einen Ausgleich oder eine Entschuldigung, da die Polizisten nur ihren Dienst gemacht haben.. Wenn es sich um keine offensichtliche Schikane handelt, wird immer so Argumentiert:


    Zitat

    Da Zeifel an der ordnungsgemäßen Zulassung der Anbauteile / Rad- / Reifenkombination / Abgasanlage etc. bestand, wurde die weiterfahrt im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit untersagt und das Fahrzeug zur unabhängigen Überprüfung durch einen Sachverständigen auf das Gelände der VPI / Dekra / Tüv / Werkstatt XY verbracht. Hierraus können wir keine Dienstverletztung im Sinne der Dienstaufsichtsordnung durch POM XXX feststellen, das Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren wird hiermit eingestellt.



    Einfach nur platzhalter ersetzen und du hast deinen Antworttext

  • Fall jemand doch noch die PDF benötigt. Habe ich irgendwann mal von da oben abgeschrieben! :)
    Falls es ihm was nützt, muss jeder für sich selbst entscheiden!



    EDIT:
    Kurz nochmal berichtigt damit keine Missverständnisse entstehen!

    Dateien

    Einmal editiert, zuletzt von Banlog ()

  • Nabend,


    im Handbuch "Manipulation an Kraftfahrzeugen" kann man nachlesen welche Ratschläge für den Fall der Entstempelung durch die Polizei und beim Erlöschen der Betriebserlaubnis gegeben werden.


    Im Normalfall wird kaum ein Polizist das Auto sofort einkassieren.


    Sportluftfilter, Spurverbreiterungen, Beleuchtung, Fahrwerke/Tieferlegungen, Streben, Spoiler und Auspuffanlagen sowie deren "Umbauten" werden dort genau beschrieben und sind somit fast jedem Polizisten klar.


    Gruß Mark

    Mein Abarth 500: viel weiß, ein wenig rot und etwas schwarz
  • Zitat

    Im Normalfall wird kaum ein Polizist das Auto sofort einkassieren.


    Würde man eigentlich vermuten! Ich bin ja jeden Freitag auf nem offenem Markentreffen wo wir uns dann alle Versammeln und ein wenig Quatschen. Vor ca. 1 Monat gab es eine groß Kontrolle die genau deswegen aufgebaut wurde. Mit Toiletten, Flutscheinwerfern und vielen Beamten die sich "auskannten" (<-- Lassen wir das mal soweit unkommentiert).


    Mein Wagen war "soweit" sauber. Ich wurde einer kurzen BTM (Betäubungsmittel) "Kontrolle" unterzogen.


    Es wurden aus den unterschiedlichsten Gründen Autos abgeschleppt, die es gar nicht nötig hatten abgeschleppt zu werden (z.B. Auspuff zu laut). War für die einen ein lustiger Abend für die Anderen ein schlechter Tag. Ich sage dazu nur, dass es völlig übertrieben war. Meine Freundin hat ein Video gemacht. :D


    ThirdFace kann das soweit bestätigen.

  • ich weiss immer noch nicht was dieses schreiben bewirken soll... ganz sicher wird es keinen polizisten davon abhalten
    ein fahrzeug sicherzustellen wenn er das durch eine mögliche gefahrenabwehr nötig hält.


    wenn der fall eintritt muss man es aber schon doll treiben. überlichweise wird dir die weiterfahrt untersagt.
    wenn du jetzt so schlau bist denen zu sagen " ey mir egal.. wenn ihr weg seid fahr ich trotzdem weiter" tja dann kanns halt sein das
    sie das fahrzeug zum nächsten AAS/AAP abschleppen lassen, der dann über die mögliche zulässigkeit/ nicht zulässigkeit der bemängelten sache entscheidet.


    in dem fall auspuff anlage zu laut wird dir halt die weiterfahrt untersagt. entweder du stellst den mangel an ort und stelle ab und wenn du das nicht willst oder kannst bleibt das auto stehen....dabei ist es völlig unerheblich ob du die anlage als zu nicht zu laut empfindest.
    man kann davon ausgehen das die polizei eine geräuschmessung gemacht hat und der zulässige wert DEUTLICH überschritten wurde.
    bei einem tuningtreffen muss man sich dann auch nicht wirklich wunder das die beamten ihren ermessensspielraum eher sehr klein auslegen.
    die sind ja dafür extra gekommen um illegale fahrzeuge aus dem verkehr zu ziehen.

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • Muss sagen das dort genug Parkplätze standen. Alleine deshalb schon unnötig. Es wurde keine Weiterfahrt untersagt sondern direkt abgeschleppt.
    Geräuschmessung gab es auch nicht. Auspuff zu laut, Zollstock rein. Bodenfreiheit wurde mit einem Kantholz gemessen. (einmal komplett unten drunter geschoben.) <- steht bestimmt genauso im Polizei Handbuch - Was ist zu tun wenn ein getunter Wagen vor mir steht? Das Buch dazu! :rotfl:


    Einer wurde abgeschleppt weil der Geschwindigkeitsindex von dem Reifen nicht gestimmt hat. Er hatte einen Reifen der war für eine höhere Endgeschwindigkeit zugelassen als der Wagen wirklich benötigte. Die kuriosesten Geschichten.


    Bei mir war das Fahrwerk, die Felgen, die Reifen, und die Bremsen Serie, trotzdem musste es auf eine verschränkungsbühne. Unnötig!?!


    Das Ganze hat im Hafen stattgefunden. Keiner Wohnt dort oder geht dorthin wenn er nicht bescheid weiß. Gerade auch weil es Anlieger frei ist! Die Polizei hat das alles abgesprochen. Zivilpolizisten sind auch hin und wieder dort obwohl es überhaupt keinen Grund dafür gibt. (Keiner brauch mir jetzt irgendwelche Gründe zu nennen! :D )


    EDIT:
    Sry bin nicht auf: "ich weiss immer noch nicht was dieses schreiben bewirken soll... ganz sicher wird es keinen polizisten davon abhalten" eingegangen. Im grunde wird sich kein Polizist davon beeindruckt zeigen. Jedoch wurde von einem Rechtsanwalt (Irgendwo im internet - habe leider die Seite nicht abgespeichert! :( ) geschrieben, dass es genau so rechtens wäre. Dieser Rechtsanwalt ist komplett auf den Zettel eingegangen und hat erklärt warum sich die Polizisten falsch verhalten haben. Also ist der Zettel auch keine spielerei. Was man daraus macht ist jedem selbst überlassen! Wo es keinen Kläger gibt, gibt es auch kein Richter.


    Außerdem sollte man sich aufjedenfall die Dienstnummer geben lassen. Man sollte auch die Polizei Beschwerdestellen nicht unterschätzen! Vor kurzem die beste Erfahrung gemacht! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Banlog ()

  • Wirklich sehr abenteuerlich. Wahrscheinlich sollte es zum Einschüchtern und Auflösen dieser Treffen führen.


    War in Berlin schon vor Jahren so. Autos wurden festgesetzt weil die Pluspolabdeckung der Batterie nicht okay war usw.


    Im Handbuch steht tatsächlich was zur Mindestbodenfreiheit:


    1. Abstand feste Teile zur Fahrbahn - mind. 8 cm


    2. Abstand elastische Teile zur Fahrbahn - mind. 7 cm

    Mein Abarth 500: viel weiß, ein wenig rot und etwas schwarz
  • Ja das schon nur steht da was von Kantholz? :D


    Demnächst werden dann auch die Autobatterien mit einem Multimeter gemessen. Wer mit zu wenig Spannung fährt wird abgeschleppt!
    Noch besser: Der Polizeihund muss an der Abgasanlage schnüffeln um zu Prüfen ob die Abgasnorm noch stimmt! :rotfl:

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