vielleicht hat er im moment bei der arbeit viel zu tun... glaube kaum dass er hier ein Modul anbietet und dann die kohle einsteckt und sich nicht mehr meldet..
alles mit der ruhe...
vielleicht hat er im moment bei der arbeit viel zu tun... glaube kaum dass er hier ein Modul anbietet und dann die kohle einsteckt und sich nicht mehr meldet..
alles mit der ruhe...
Solche Dinge solltet ihr bitte untereinander klären anstatt euch hier öffentlich anzuprangern!
Kleiner Tipp von meiner Seite für euch beide: Da sich der Käufer schon mehrmals bei Dir meldete und Du auch schon drauf geantwortet hast, solltest Du das auch in gleichem Umfang bis zum Ende durchziehen. Schließlich willst Du ja auch Geld für eine Sache bekommen. Da der Käufer das Geld auch schon bereits überwiesen hat, solltest Du den Deal auch nicht revidieren, da sonst rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages drohen 'könnten'. Und vor allem nicht andere Leute Deine PNs lesen lassen, gerade wenn es um solch wichtige Dinge geht, wo Du nicht in Kenntnis gesetzt werden könntest. Das mit dem 'frech' würde ich zurücknehmen, schließlich hast Du da auch Dein Teil dazu beigetragen warum Dein Kunde nun verärgert ist.
Auch für den Käufer, in Zukunft vllt etwas in Geduld üben, hard Facts vereinbaren und am besten das im persönlichen Kontext klären statt öffentlich im Forum..
Denkt bei solchen Sachen immer, wie ihr es z.B. in eBay gerne hättet. Da ist 'ne neutrale/negative Bewertung immer schnell ausgesprochen und das macht sich nun wirklich nicht gut.
Viel Erfolg bis zum Abschluss und seid nett zueinander!
Ich kann vom kaufvertrag zurücktreten aus mehreren gründen...und das garantiere ich...nachdem ich jemanden so entgegen komme erwarte ich nicht so ein post.
Der Steuergerät ist wieder zu haben.
öhmmm, du kannst nicht so einfach vom kaufvertrag zurücktreten.
so wie ich das sehe ist hier ein rechtsgültiger vertrag zustande gekommen.
der käufer hat dir geld überwiesen, damit must du ihm die ware liefern.
jetzt so einfach zurück ziehen geht nicht, dafür müsten du sehr triftige gründe vorbringen.
wenns der käufer drauf anlegt, könnte er auf erfüllung des vertrages bestehen.
kannst oder willst du das nicht, kann er eine konventionalstrafe gelten machen.
überlicherweise 30% des verkaufpreises.
Hat sich erledigt...
Hat sich erledigt.
Steuergerät ist weg..!!!
Kann geschlossen werden,verkauft!
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