Dashcam sinnvoll ?

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Feiertag?
  • Hallöchen !


    Hatte gestern mal wieder eine Begegnung unbekannter Art: Wollte gestern mit meinem Arbeitspferd (VW-Caddy) auf der Bundesstraße links auf der Abbiegespur abbiegen bzw. war da schon drauf. Da pfeifen an mir zwei BMW,s noch links auf der Überholspur vorbei und rattern vor mir in die Siedlung rein. Gefühlt hatten die so ca 110 km/h drauf (70er Zone). Soweit nicht wild. Ist nix passiert :whistling: Und die zwei kannten sich wohl sind beide in die gleiche Siedlung abgebogen.
    Aber mir ist halt aufgefallen das sich einige Kandidaten speziell von meiner Rennsemmel genötigt fühlen irgendeinen Blödsinn zu machen. Deshalb trage ich mich schon länger mit dem Gedanken mir (eventuell so ein Teil anzuschaffen)
    Versteht mich da bitte nicht falsch:
    Hab keinen Bock jemanden anzukacheln (wenn nix passiert ist mir das wurscht, solche Typen sortieren sich irgendwann selber aus bzw. die Behörden machen das)
    Mir geht es rein darum im Falle eines (Un)-Falles.


    Gruß
    Andy

    Mein Abarth 695: Rivale 695 175th Anniversary Limited Edition (040/175) Limousine
  • Gute Idee
    Manchmal ist ne dashcam schon sinnvoll bei den Verkehsrowdys die draußen sind
    Die Frage ist wenn mal was passieren sollte was wir nicht hoffen ob die dashcam auch als Beweisstück akzeptiert wird
    Ist halt eine 50/50 Chance


    Gruß Gogo

    Mein Auto: Abarth 595 Competizione
  • Jep !


    Hab da mal was gefunden zu Rechtslage, sogar relativ neu
    Früher war es ja generell verboten. Solange man das nicht veröffentlicht scheint es soweit in Ordnung zu sein.
    Gruß
    Andy

    Mein Abarth 695: Rivale 695 175th Anniversary Limited Edition (040/175) Limousine
  • Das Thema ist trauriger weise in Deutschland mit Vorsicht zu genießen und lässt sich nicht ohne weiteres mit einem simplen ja oder nein beantworten.


    Grundsätzlich ist die Verwendung, sofern nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten, gemäß BDSG verboten. Jedoch wurde dieses Jahr vom BGH die Verwertbarkeit als Beweismittel trotz Verstoßes gegen den Datenschutz zugelassen. Allerdings wurde auch ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich ist und daher gegen den Datenschutz verstößt.


    Das Du kein Interesse hast irgendjemand zur Anzeige zu bringen erleichtert es etwas da Videoaufnahmen zur Strafverfolgung nur der Polizei erlaubt sind. Allerdings könnte schon dein Nachbar den Du jeden Morgen beim Verlassen des Grundstückes filmst das als einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht sehen und Dich zur Anzeige bringen. Somit kann man sagen montieren ja kein Problem, allerdings sollte die Kamera nicht permanent aufzeichnen sondern getriggert werden bei bestimmten Ereignissen wie Erschütterung und dann einen kurzen Mitschnitt sichern, des Weiteren darf auch keine Veröffentlichung erfolgen - dann sollte man eigentlich um Ärger drum herum kommen.


    Abschließend sollte Dir noch klar sein das im Falle eines Falles die Mitschnitte auch gegen Dich verwendet werden dürfen, sprich es wäre durchaus möglich das die Polizei die Kamera zur Auswertung sicherstellt.


    Lange Rede, kurzer Sinn - ich habe hin und wieder für Ausfahrten in Landschaftlich schöner Umgebung eine Kamera im Auto wobei der Verwendungszweck zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht feststeht, eine dauerhafte Lösung kam für ich mich aufgrund der fragwürdigen Rechtslage nicht in Frage.

    Mein Abarth 500: Grau, Felgen drauf, Reifen dran, Lenkrad drin, Sitze drin, ...
  • Danke für die Antwort LaDadi !


    Ja da ist noch zu viel "Wischiwaschi" drin bei der ganzen Sache.
    Bin auch grundsätzlich kein Freund von Überwachung, würde mich persönlich auch nerven.
    Werde die Rechtslage mal weiter beobachten bis da mal klares rauskommt, so oder so.
    Gruß
    Andy

    Mein Abarth 695: Rivale 695 175th Anniversary Limited Edition (040/175) Limousine
  • "Aber mir ist halt aufgefallen das sich einige Kandidaten speziell von meiner Rennsemmel genötigt fühlen irgendeinen Blödsinn zu machen. Deshalb trage ich mich schon länger mit dem Gedanken mir (eventuell so ein Teil anzuschaffen) "
    Hallo Andy,
    das kenne ich auch, mich hat vor ein paar Tagen jemand in der 70er Zone überholt und dort gilt auch noch Überholverbot und es wird hier geblitzt was das Zeug hält - nur leider an dem Tag nicht.
    Es ist m.E. keine Kunst und hat nichts mit Können zu tun, wenn man (in diesem Fall wars eine Frau mit Riesengeländewagen Jeep 4x4) fährt wie blöd und andere gefährdet.
    Aber in unserer heutigen Zeit würde ich es in Anbetracht der Datenschutzhysterie lieber nicht machen. Wenn sich schon jemand beschwert, dass man beim Metzger im Dorf mit dem Namen angeredet wird, was meinst Du ist dann erst los, wenn Du so jemand filmst?!
    Liebe Grüße
    Petra

    Mein Abarth 595C: große Autoliebe Abarth 595 turismo in iridato weiß mit Kit Estetico in rot, innen braunes Leder, Cabriodach in titangrau, Sitzheizung, Beats Soundsystem, Citypaket, KW V3 Gewindefahrwerk
  • Stimmt Pezi !
    Deshalb hab ich den Plan auch erstmal aufs Eis gelegt :)
    Weiß gar nicht mehr wieviel Datenschutzverodnungen/Einverständniserklärungen ich letztes Jahr unterschrieben hab,sogar in der Firma
    (inklusive Datenschutzlehrgang)
    Gruß
    Andy

    Mein Abarth 695: Rivale 695 175th Anniversary Limited Edition (040/175) Limousine
  • Grüezi Abarthisti


    Ein interessantes Thema, dass auch in den Medien einige Beachtung findet. Die Rechstlage ist ja auch bei uns in der Schweiz nicht ganz klar - Aufnahmen im öffentlichen Bereich sind grundsätzlich zulässig solange die Privatsphäre nicht verletzt wird ;) (die Erkennbarkeit von einzelnen Personen oder Fahrzeugen - das Kennzeichen reicht schon, ist schon fragwürdig, bzw. gibt schon reichlich Gespächsstoff vor Gericht - weil keine Ausdrückliche Bewilligung der betroffenen Person bestand). Im Einzelfall kann der Richter darüber entscheiden ob die Aufnahmen zulässig waren und verwertet werden.


    Dass die Montage, bzw. die Veröffentlichung von Aufnahmen auch `nach Hinten losgehen kann` zeigt das folgende Zitat eines Anwaltsbüros:


    `Aber Achtung…!

    Aufnahmen, die der Fahrer vom eigenen Fehlverhalten macht, sind unproblematisch und ohne weiteres verwertbar. Diese Aufnahmen wurden offensichtlich mit Einverständnis des Betroffenen erstellt und dürfen im Strafverfahren gegen die aufnehmende Person verwendet werden (beispielsweise Filmen der eigenen Raserfahrt). Es sollte bei der Positionierung der Kamera zudem darauf geachtet werden, dass die Dashcam den Fahrzeuglenker nicht beim sicheren Fahren beeinträchtigt, ansonsten man sich nach dem Strassenverkehrsgesetz strafbar macht. Schliesslich ist die Benutzung des Mobiltelefons durch den Lenker während der Fahrt verboten und kann ein solches Verhalten auch zu strafrechtlichen Sanktionen oder Leistungskürzungen bei der Unfallversicherung führen.`


    Es gibt in der Schweiz mittlerweile Staatsanwälte die sich explizit auf solche Aufnahmen im Netz spezialisiert haben und dementsprechend handeln!

    Mein Rat dazu: Vor der Veröffentlichung im Netz sein Hirn einschalten!!!


    Im weiteren wurde das Thema hier auch schon rege zur Sprache gebracht - Welche Automarken fallen euch negativ auf


    Mein Rat: Cool bleiben und sich nicht provozieren lassen - wir wissen was wir haben :top:


    Grüsse und allzeit gute Fahrt - Dani

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