Nein, der Restwert ist festgelegt durch den Gutachter. Das was an der Rw-börse ist den Einkaufenden geschuldet, welche halt bieten. Wenn der Restwert passt, kann man auch schon nach der Begutachtung sagen "Ich kaufe den Wagen". der Gutachter teilt das der Versicherung dann mit!
Dann hat die Vesicherung keinerlei Handhabe