Du hast bestimmt nichts falsch gemacht. Das Fahrwerk funktioniert gut und du hast zusätzlich die Möglichkeit, die Härte je nach Bedarf zu justieren. Könnte ja sein, dir wäre das normale zu hart oder weich gewesen. Demnach ein nettes Gimmick,was du zwar benutzen kannst aber nicht musst.
V-Maxx Fahrwerk mit oder ohne Härte Verstellung
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Da hat dir dein Tüvmann aber einen Bären aufgebunden.
Die ABE ist hinfällig und die Felgen müssen in Kombination eingetragen werden. Der Eintrag zu den Orginalfelgen zählt dabei auch nicht wirklich.
Dann könnte man ja lustig jeden Felgentyp in der passenden Grösse durchwechseln.
Muss aber jeder selbst entscheiden. Im Moment würde ich so offensichtliche Dinge besser Safe halten. Wurden schon Fahrzeuge wegen weniger Stillgelegt. Wäre mir die 50,- für den Eintrag nicht Wert.
Und ob es Schleift oder nicht, kann man so Pauschal auch nicht raushauen, das muss man Testen.
Bei keinem 500er steht die Hinterachse gleich. 2mm aussermittig kann dir da schon mies reinpfuschen. Zudem fallen Reifen auch alle Unterschiedlich Breit aus.
Das zB ist der orginale Pirelli
Und das ein Nangkang in der Selben Grösse und da wird es bei Dir dann auch Eng.
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Kann ich nur bestättigen mit dem Hangkook hat alles gepast und mit dem Nangkank musste ich wieder höher drehen
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Hi Speedy Gonzales.
Das mit den unterschiedlichen Reifen, da gebe ich dir recht. Da gibt es, alleine schon zwischen Sommer und Winterreifen, große Unterschiede. Trotz gleicher Dimensionen fallen viele Reifen sehr unterschiedlich aus.
Und das jeder individuell bei seinem Auto selber schauen muss was passt und was nicht versteht sich von selbst.
Ich für meinen Teil kann sagen dass meine Version hier passt, nicht schleift und eingetragen ist. ( ganz normal beim TÜV, ohne Vitamin B).
Bei den MAK Felgen bin ich aber trotzdem der Meinung, dass man sie nicht extra mit in die Eintragung rein nehmen muss.
Hab jetzt extra nochmal in der MAK ABE geschaut.
Unter der Auflage 11G wird das Thema Fahrwerk erläutert. Für mich klingt das nicht so, als müssten die Felgen extra per 19er Abnahme mit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sonst würde es da ja explizit dabei stehen. Es muss gesondert beurteilt werden,.. ja...
bei der Fahrwerkseintragung, um zu schauen dass alles passt. So wie das heute mit den Originalfelgen gemacht wurde. Die wurden ja auch nicht extra nochmal eingetragen. Stehen ja drin mit 7x17 ET35 als Seriengröße.
Irgendwie wäre das doch auch unlogisch.
So müsste man Sommer sowie Winterfelgen beide in Verbindung eintragen, trotz identischer Größe?
Wären die MAK Felgen 8x17, dann klar, ist eine Abweichung zur Serie. Aber so bleibt ja alles gleich. Und wie gesagt, in der ABE steht nichts von einer separaten 19er Abnahme und Berichtigung in den Papieren.
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Bei meinen Spurplatten wurde auch nur Felgengröße und ET eingetragen. Hersteller wurde nicht genannt.
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Eingetragen wurde das V-maxx mit aktueller Höhe von 315/325mm (vorne/hinten) in Verbindung mit:
wie geht DAS denn wenn Gutachten steht "Radmitte-Bördelkante höchstens 320mm"
Edit:
ich hab mal bei mir geschaut was sich verändern würde wenn ich es bei mir einbauen täte. Laut Gutachten ist das Fahrzeug auf Niveau einzustellen, wobei eine Leichte Keilform zulässig ist.
Bedeutet für mich: VA 320 / HA 320 als höchste eintragbare Einstellung, Keil von hinten nach vorne (330/320) steigend macht ja keinen Sinn.
Ergo käme ich VA von aktuell 330mm -10mm auf 320mm und an der HA von aktuell 350mm -30mm auf 320mm
Wäre das so Korrekt? Gibt ja viele hier die schon Erfahrung haben mit Fahrwerken und den Gutachten
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wie geht DAS denn wenn Gutachten steht "Radmitte-Bördelkante höchstens 320mm"
Diese Werte sind nicht verbindlich. Wenn der TÜV Prüfer der Meinung ist daß auch ein abweichender Wert technisch vertretbar ist, dann kann er den eintragen.
Beim Vmaxx Fahrwerk beträgt die Kotflügelhöhe voll ausgefedert 370 / 370.
Der TÜV fordert in einer internen Richtlinie einen Ausfederweg von mindestens 40mm, d.h. also bis zu einer Höhe von 330 mm widerspricht das nicht den TÜV Richtlinien.
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Das kann man doch überhaupt nicht auf den Millimeter genau messen. 2 bis 3mm Abweichung ist bei der Zollstock-Messung schon alleine deshalb drin, weil man die Radmitte ja nur schätzen kann.
Dazu kommt,... Ist der Tank randvoll, komplett leer? ,.. Etc.
Wegen 5mm würde ich mir nie nur ansatzweise einen Kopf machen.
Klar, die Geschichten von Fahrzeugen, die wegen 10mm tiefer wie in der Eintragung stillgelegt werden kursieren immer wieder rum.
Ja, mag sein dass irgendwelche sautiefe Prollkisten mit aufmüpfigen Besitzern in Großstädten Opfer von der Poster Soku wurden, aber bei einem moderat tiefergelegten Fahrzeug wo sonst alles passt und save ist kräht doch kein Hahn danach, wenn da bei einer Messung mal eine kleine Abweichung da ist. Ist doch beim Serienfahrwerk, je nach Gegebenheit, auch der Fall. Ein Auto steht nie exakt gleich da.
Ich hab in der Garage 315/320 gemessen. Der TÜV hat 315/325 gemessen und eingetragen...,so what?
Wenn ich jetzt Getränke hole und mit 4 vollen Kisten auf der Heimfahrt in ne Kontrolle komme,... Kriege ich dann das Auto stillgelegt, weil er hinten auf 310mm hängt?
Bloß nicht verrückt machen lassen.
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Bei den Kontrollen wird meist nur die Mindestbodenfreiheit überprüft. Wenn da das Kantholz klemmt oder die Spoilerlippe mit dem Bandmaß schon deutlich unter dem Limit liegt wird genauer hingesehen bzw der Hobel evtl gleich einkassiert.
Quelle:
Merkblatt 751 des TÜV-Verbands
Die Empfehlung im Merkblatt 751 des TÜV-Verbands sieht vor, dass tiefergelegte Fahrzeuge mitsamt Fahrer und vollem Tank in der Lage sein müssen, ein Hindernis von 800 Millimetern Breite sowie 110 Millimetern Höhe problemlos und ohne Berührung überfahren zu können. Diese Richtwerte gelten aber nur für feste Anbauteile (beispielsweise aus Metall). Für flexible Anbauteile (zum Beispiel aus Kunststoff) gilt: Ein Kontakt mit dem Hindernis ist erlaubt, die Anbauteile dürfen tiefer liegen als 110 Millimeter, allerdings nur in 80 bis 100 Millimeter Höhe
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Zitat von Vmaxx Support
In Deutschland kann man wegen TÜV natürlich nicht abweichen von den angegebenen Maßen.
soviel dazu - ich denke der Hersteller sollte es wissen ...
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Der Hersteller kommt aus Holland und weiß es offensichtlich nicht.
Ich habe mein Vmaxx Fahrwerk mit abweichenden vorderen Federn schließlich auch eingetragen bekommen.
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