Ausländischer 595 mit Typenschein X in CH

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  • Hallo Zusammen


    Ich interessiere mich schon länger für einen Abarth 595 Competizione mit 180 PS. Da mir ein Neuwagen zu teuer ist, schaue ich regelmässig auf den gängigen Gebrauchtwagen-Portalen vorbei. Nun habe ich einen passenden 595 gefunden mit rund 43'000 km und Erstzulassung 2015. Es passt eigentlich alles, nur stört mich, dass es ein Importauto ist und in der Schweiz den Typgenschein X erhalten hat. Die Historie ist völlig nachvollziehbar und passt, nur eben dieses X verunsichert mich. Was hat dieses X für mich für Auswirkungen? Falls ich den Abarth Tieferlegen möchte, kann ich dies mit für den Abarth in der CH zugelassenen Federn machen oder nicht, da Typenschein X? Oder spielt dieses X gar keine Rolle?


    Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen, denn der Sound vom Auto hat es mir sehr angetan :)


    PS: Oops, jetzt habe ich bemerkt, dass dies wohl das falsche Forum ist und das Thema unter "Allgemein" besser aufgehoben wäre. Merci fürs verschieben, falls nötig.

  • Grüezi und willkommen Buchfalter


    Typenschein X bedeutet, dass das Fahrzeug direkt importiert wurde - somit hast du nur die offizielle Garantie vom Hersteller (meist 2 Jahre). Der Schweizer Importeur ist verpflichtet dir die Garantieansprüche zu gewährleisten, mehr aber auch nicht. Meistens ist die Durchsetzung solcher Ansprüche für den Fahrzeugbesitzer sehr, sehr mühsam.


    Im weiteren hat es meist negative Auswirkungen auf den Wiederverkauf - weil kein `Schweizer Fahrzeug`.


    Aenderungen am Fahrzeug - Tieferlegung sollte eigentlich kein Problem darstellen, weil vergleichbare Fahrzeuge mit Typengenehmigung hier in Verkehr sind. Achte darauf, dass bei den Beiblättern immer der Schweizer Typenschein angegeben ist oder noch besser die Fahrgestellnummer deines Autos. TüV-Bescheinigungen werden meist nicht akzeptiert.
    Im Zweifelsfall kann dir das zuständige Strassenverkehrsamt an Anfrage weiterhelfen. Besser mal nachfragen als später Probleme wälzen...


    Viel Erfolg - Grüsse Dani

  • Vielen Dank für deine Rückmeldung.


    Warum aber erhält das Auto nicht gleich die CH-Typenscheinnummer? Es ist ja grundsätzlich das selbe Auto?


    Versteh ich dies richtig, da die Werksgarantie bereits abgelaufen ist, dass das X somit nur den Wert des Fahrzeuges sowie auf allfällige Umbauten einen Einfluss hat?

  • Gerne


    Das Fahrzeug ist grundsätzlich identisch, aber im Ausland (nicht unbedingt in den EU Ländern) gelten eben andere Gesetze was Zulassung, Lärm, etc. betrifft. Im weiteren kann es sein, dass die Ausstattung des Fahrzeuges im Ausland deutlich von denen in der Schweiz abweicht.
    Kommt halt darauf an, aus welchem Land das Fahrzeug in die Schweiz importiert wird. Hier mal die Infos des StVA aus dem Aargau.


    Wenn dein Fahrzeug bereits in der Schweiz eingelöst ist, wird es deutlich einfacher.
    Richtig, das X mindert meistens den Eintauschwert. Aenderungen am Fahrzeug sind wie bei allen Fahrzeugen mit den entsprechenden Gutachten / Beiblättern möglich.
    Wo hast du deinen Wunsch-Abarth gesehen? Kannst mir auch gerne eine PN schreiben. Im weiteren wäre vielleicht ein Abarth mit Tageszulassung eine Möglichkeit.


    Grüsse - Dani

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