Jap, damit sind die Versatzschrauben gemeint
Die normalen Radschrauben sind Kegelbundschrauben ( KE60 )
Jap, damit sind die Versatzschrauben gemeint
Die normalen Radschrauben sind Kegelbundschrauben ( KE60 )
Oh man da fällt mir echt n Stein vom Herzen ... Danke !!!!!
Hat jemand schon etwas heraus gefunden bezüglich DS und Versatzschrauben.
Habe in einem anderen Thread gelesen, dass OZ bei anderen Felgen bei einer ET37 nur zu der ET30 7mm dicke, fixierte Scheiben mitgeliefert hat.
Wenn das OZ ab Werk so macht und es im Gutachten steht ist das okay und kann abgenommen werden.
Wenn nicht hilft nur Lochkreisadaption ohne Versatzschrauben (ab 15mm DS) oder eben die ET30 nehmen und damit glücklich werden.
hallo....
wollte kein neues thema erstellen und hier passt das sehr gut rein
habe 4x100 felgen mit versatzschrauben auf meinem a500.....
ich würde nun gerne spurplatten montieren 2x15mm also 15 pro rad....
welches ist nun die beste methode/lösung? längere versazschrauben, adapterscheiben oder doch noch was anderes???
Ich glaube, die meisten Hersteller bieten erst ab 20mm Adapterscheiben an.. bin mir jedoch nicht ganz sicher..
Servus,
in Bayern und BW werden die Versatzschrauben nicht mehr eingetragen. Verbindliche Arbeitsanweisung für die Sachverständigen folgt in Kürze. Gilt auch für Felgen mit Gutachten, da das Gutachten nur auf die Benutzung der Schrauben verweist, aber die Schrauben selbst nicht geprüft sind.
Gruß
Andi
Da merkst man mal wieder, dass die Oberen von der Technik absolut keine Ahnung haben...
Dazu kommt das Phänomen unserer Zeit: Keiner will mehr Verantwortung übernehmen trotz Engineering-Judgement...
Danke Fortschritt.
In diesem Sinne, schönen Sonntag allen,
Grüße
Rice Rocket 82.
Es ist halt ein schwieriges Thema.
auf der einen Seite verlang man für alles ein Gutachten, aber für die Schrauben nicht. Das ist irgendwie nicht konsistent. Da brauchen die Hersteller einfach nur nachziehen und das prüfen lassen.
Dass es mit den Schrauben funktioniert sieht man ja offensichtlich.
Bei einer Einzelabnahme könnte der Sachverständige grundsätzlich schon zu einem positiven Urteil kommen, aber eben leider nicht mehr, wenn es die Anweisung der TP-Leitung gibt.
Also bitte daran denken und nicht auf den Sachverständigen rumhacken, wenn er das Thema kritisch beurteilt.
Gruß
Andi
... Und genau für diese Inkonsistenz (man möchte ja schon fast Hirn-Inkontinenz schreiben) benötigt man einen Sachverständigen mit entsprechender akademischer Ausbildung / Studium, damit der Kunde zufrieden ist, besonders in der Übergangszeit, bis die Hersteller nachgezogen haben und den Nachweis auch noch erbringen.
Wahrscheinlich hacke ich da dann rum, bis der Kopf ab ist...
Nein, Spaaaß, mal schauen, was Vitamin B noch ausrichten kann - der SV kann da dann nichts dafür - muss ja keine Verantwortung mehr übernehmen, haben ja die "Oberen" Spezialisten getan.
Grüße, und wie gesagt, schönen So.
Rice Rocket 82.
EDIT: Und noch was: Welcher Fahrer geht denn hin und verbaut minderwertige Schrauben, nur, damit die Felgen verbaut sind - also, Sicherheit geht vor und da nimmt man nicht die 4.8 Schrauben aus dem Schnapper-Schraubensortiment vom ALDI dafür. Zumal das Konzept einer Versatzschraube meiner Meinung nach genial und genial einfach ist...
Wie sagte einst ein großer Mann: "A Bisserl was geht immer"
Wenn keine Versatzschrauben mehr erlaubt sind, dann wir die Auswahl allerdings eng. Mit 98er Lochkreis gibt es doch kaum interessante Felgen ... :-/
Es kommt halt drauf an wie man "interessante Felgen" definiert...ist ja jetzt nicht so als hätten wir nen dicken Thread voll mit Felgen
Felgen mit 4x98 sind allerdings mangelware. Ausser Oz Ultraleggera und Fondmetal 9rr fällt mir keine gescheite Felge ein
in Bayern und BW werden die Versatzschrauben nicht mehr eingetragen. Verbindliche Arbeitsanweisung für die Sachverständigen folgt in Kürze. Gilt auch für Felgen mit Gutachten, da das Gutachten nur auf die Benutzung der Schrauben verweist, aber die Schrauben selbst nicht geprüft sind.
Von wem kommt diese Anweisung und an wen richtet sie sich ?
Ist nur der TÜV Süd betroffen oder auch Dekra, GTÜ, etc. ?
Den TÜV SÜD betrifft es auf jeden Fall,da es von der TP-Leitung so beschlossen wurde. Alle Einzelabnahmen sind also davon betroffen.
Normal sprechen sich die Prüforganisationen ab, aber ich kann Dir nicht sagen wie und wann die anderen das umsetzen werden. Und dabei ginge es dann nur um §19(3).
Weils gerade bei mir auch Thema ist bei meinen neuen Japan Racing Felgen. In Österreich bekomm ich Versatzschrauben mit Spurverbreiterung eingetragen. Nur mal zur Info falls es ähnlich gelagerte Probleme in Österreich gibt.
Lg Tommy
Hallo zusammen,
also ich muss meine Aussage etwas präzisieren. Für Einzelabnahmen nach §19(2) gilt meine Aussage weiterhin!
Aber wenn die Versatzschrauben EXPLIZIT mit Teilenummer oder Ähnlichem in der ABE/im Gutachten erwähnt wird, dann ist das weiterhin zulässig!
Dann wäre das also ok ?
Hallo Jens,
Dann wäre das also ok ?
Yapp, das von dir gezeigte Beispiel wäre die Abnahme nach §19.(3).
Im von Cespuglio angesprochenen §19.(2). geht es nach meinem Verständnis um die behördlich/amtlich angeordnete Vorführung zwecks endgültiger Stillegung aufgrund unzulässiger Änderungen .
Ich denke mal, das wird hier eher keiner von uns wollen
Unterm Strich ändert sich bis zur Änderung wenn/dann erst einmal nichts.
Ab dann könnten Einzelabnahmen ohne wie im von dir abgebildeten Teilegutachten explizit genannten Montagemitteln... aber das ist alles Vermutung, warten wir doch einfach erstmal ab, ob und was tatsächlich kommt
Gruß,
Tom!
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