4x100 Alus mit sogenannten "Versatz schrauben"??

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Feiertag?
  • Jap, damit sind die Versatzschrauben gemeint :top:


    Die normalen Radschrauben sind Kegelbundschrauben ( KE60 )

    Gruß


    brera939

    Mein Auto: Mini JCW & Audi RS3
  • Oh man da fällt mir echt n Stein vom Herzen ... Danke !!!!!

    ABARTHig Geil das Teil...

    :love: :love:

    Mein Abarth 500: 135 PS, Winter: Original Abarth 16" Sommer: Emotion Strada Gunmetal 17" Laminat im Kofferraum mit UV-Schrift + beleuchtet
  • Hat jemand schon etwas heraus gefunden bezüglich DS und Versatzschrauben.
    Habe in einem anderen Thread gelesen, dass OZ bei anderen Felgen bei einer ET37 nur zu der ET30 7mm dicke, fixierte Scheiben mitgeliefert hat.

  • Wenn das OZ ab Werk so macht und es im Gutachten steht ist das okay und kann abgenommen werden.
    Wenn nicht hilft nur Lochkreisadaption ohne Versatzschrauben (ab 15mm DS) oder eben die ET30 nehmen und damit glücklich werden.

  • hallo....


    wollte kein neues thema erstellen und hier passt das sehr gut rein


    habe 4x100 felgen mit versatzschrauben auf meinem a500.....


    ich würde nun gerne spurplatten montieren 2x15mm also 15 pro rad....


    welches ist nun die beste methode/lösung? längere versazschrauben, adapterscheiben oder doch noch was anderes???

  • Servus,


    in Bayern und BW werden die Versatzschrauben nicht mehr eingetragen. Verbindliche Arbeitsanweisung für die Sachverständigen folgt in Kürze. Gilt auch für Felgen mit Gutachten, da das Gutachten nur auf die Benutzung der Schrauben verweist, aber die Schrauben selbst nicht geprüft sind.


    Gruß


    Andi

    Mein Abarth 595: HRE 595 "Diavoletto"
  • Da merkst man mal wieder, dass die Oberen von der Technik absolut keine Ahnung haben...


    Dazu kommt das Phänomen unserer Zeit: Keiner will mehr Verantwortung übernehmen trotz Engineering-Judgement...


    Danke Fortschritt.


    In diesem Sinne, schönen Sonntag allen,



    Grüße


    Rice Rocket 82.

    Mein Abarth 595: ist und bleibt Serie - ja nee, is' klar!
  • Es ist halt ein schwieriges Thema.
    auf der einen Seite verlang man für alles ein Gutachten, aber für die Schrauben nicht. Das ist irgendwie nicht konsistent. Da brauchen die Hersteller einfach nur nachziehen und das prüfen lassen.
    Dass es mit den Schrauben funktioniert sieht man ja offensichtlich.
    Bei einer Einzelabnahme könnte der Sachverständige grundsätzlich schon zu einem positiven Urteil kommen, aber eben leider nicht mehr, wenn es die Anweisung der TP-Leitung gibt.
    Also bitte daran denken und nicht auf den Sachverständigen rumhacken, wenn er das Thema kritisch beurteilt.


    Gruß


    Andi

    Mein Abarth 595: HRE 595 "Diavoletto"
  • ... Und genau für diese Inkonsistenz (man möchte ja schon fast Hirn-Inkontinenz schreiben) benötigt man einen Sachverständigen mit entsprechender akademischer Ausbildung / Studium, damit der Kunde zufrieden ist, besonders in der Übergangszeit, bis die Hersteller nachgezogen haben und den Nachweis auch noch erbringen.


    Wahrscheinlich hacke ich da dann rum, bis der Kopf ab ist... :pinch:


    Nein, Spaaaß, mal schauen, was Vitamin B noch ausrichten kann - der SV kann da dann nichts dafür - muss ja keine Verantwortung mehr übernehmen, haben ja die "Oberen" Spezialisten getan.




    Grüße, und wie gesagt, schönen So.


    Rice Rocket 82.




    EDIT: Und noch was: Welcher Fahrer geht denn hin und verbaut minderwertige Schrauben, nur, damit die Felgen verbaut sind - also, Sicherheit geht vor und da nimmt man nicht die 4.8 Schrauben aus dem Schnapper-Schraubensortiment vom ALDI dafür. Zumal das Konzept einer Versatzschraube meiner Meinung nach genial und genial einfach ist...

    Mein Abarth 595: ist und bleibt Serie - ja nee, is' klar!

    5 Mal editiert, zuletzt von Rice Rocket 82 ()

  • Wenn keine Versatzschrauben mehr erlaubt sind, dann wir die Auswahl allerdings eng. Mit 98er Lochkreis gibt es doch kaum interessante Felgen ... :-/

    Gruß,


    Der Jens

    Mein Auto: 595C 145+PS, Vmaxx Gewindefahrwerk, vorne mit KW Federn 40-220, -3° Sturz, Höhe 320/325, OZ Ultraleggera 7x15 ET30 mit 195/55/15, LLK Evo240
  • Es kommt halt drauf an wie man "interessante Felgen" definiert...ist ja jetzt nicht so als hätten wir nen dicken Thread voll mit Felgen :pfeifen:

    Mein Auto: Nach 21 Monaten bei HRE wieder Zuhause...es bedarf keiner weiteren Worte!
  • Felgen mit 4x98 sind allerdings mangelware. Ausser Oz Ultraleggera und Fondmetal 9rr fällt mir keine gescheite Felge ein

    Mein Abarth 595: Competizione 595 MTA, Record grau, Kit Estetico schwarz, Sabelt Leder schwarz, OZ Ultraleggera, Navi 7", Beats
  • in Bayern und BW werden die Versatzschrauben nicht mehr eingetragen. Verbindliche Arbeitsanweisung für die Sachverständigen folgt in Kürze. Gilt auch für Felgen mit Gutachten, da das Gutachten nur auf die Benutzung der Schrauben verweist, aber die Schrauben selbst nicht geprüft sind.


    Von wem kommt diese Anweisung und an wen richtet sie sich ?
    Ist nur der TÜV Süd betroffen oder auch Dekra, GTÜ, etc. ?

    Gruß,


    Der Jens

    Mein Auto: 595C 145+PS, Vmaxx Gewindefahrwerk, vorne mit KW Federn 40-220, -3° Sturz, Höhe 320/325, OZ Ultraleggera 7x15 ET30 mit 195/55/15, LLK Evo240
  • Den TÜV SÜD betrifft es auf jeden Fall,da es von der TP-Leitung so beschlossen wurde. Alle Einzelabnahmen sind also davon betroffen.
    Normal sprechen sich die Prüforganisationen ab, aber ich kann Dir nicht sagen wie und wann die anderen das umsetzen werden. Und dabei ginge es dann nur um §19(3).

    Mein Abarth 595: HRE 595 "Diavoletto"
  • Weils gerade bei mir auch Thema ist bei meinen neuen Japan Racing Felgen. In Österreich bekomm ich Versatzschrauben mit Spurverbreiterung eingetragen. Nur mal zur Info falls es ähnlich gelagerte Probleme in Österreich gibt.


    Lg Tommy

    Mein Abarth 500: A500 | 4c | Giulietta
  • Hallo zusammen,


    also ich muss meine Aussage etwas präzisieren. Für Einzelabnahmen nach §19(2) gilt meine Aussage weiterhin!
    Aber wenn die Versatzschrauben EXPLIZIT mit Teilenummer oder Ähnlichem in der ABE/im Gutachten erwähnt wird, dann ist das weiterhin zulässig!

    Mein Abarth 595: HRE 595 "Diavoletto"
  • Hallo Jens,

    Dann wäre das also ok ?

    Yapp, das von dir gezeigte Beispiel wäre die Abnahme nach §19.(3).


    Im von Cespuglio angesprochenen §19.(2). geht es nach meinem Verständnis um die behördlich/amtlich angeordnete Vorführung zwecks endgültiger Stillegung aufgrund unzulässiger Änderungen :S .
    :huh: Ich denke mal, das wird hier eher keiner von uns wollen ;)


    Unterm Strich ändert sich bis zur Änderung wenn/dann erst einmal nichts.
    Ab dann könnten Einzelabnahmen ohne wie im von dir abgebildeten Teilegutachten explizit genannten Montagemitteln... aber das ist alles Vermutung, warten wir doch einfach erstmal ab, ob und was tatsächlich kommt :P
    Gruß,
    Tom!

    Mein Abarth 595: Emi, Straciatella-weiß (zumindest um die Nase herum...) // gewandet in edler Lackversiegelung aus zweierlei Komponenten...Regenbrille von Ombrello...königlich bestuhlt... Stutzen von KW (Variante3)... Radwerk von OZ, ummantelt von einem Hauch Michelin... renovierte Kühltränke nebst Stalloptimierung mit Boxen für weitere 55 Zwerg-Rennponys aus dem Hause G-Tech ...Zahn-Implantate & -Stocher aus gleichem Hause ...sangesgestärkt durch Focal-coaching und das Rockford-Fosgate Trio ...sinnesgestärkt dank Simoni Racing!

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