Hallo zusammen,
also ich muss meine Aussage etwas präzisieren. Für Einzelabnahmen nach §19(2) gilt meine Aussage weiterhin!
Aber wenn die Versatzschrauben EXPLIZIT mit Teilenummer oder Ähnlichem in der ABE/im Gutachten erwähnt wird, dann ist das weiterhin zulässig!
Hallo auch von meiner Seite,
genau so wurde es mir heute beim TÜV auch gesagt, dort wurde sogar nochmals das offizielle Protokoll zu der Frage "Spezialschrauben / Versatzschrauben" gesichtet.
Somit bei Aufführung der Spezialschrauben im Gutachten Eintragung möglich.
Grüße
Rice Rocket 82.