Moin Roland.
Die AS2 standen bei mir auch zur Auswahl, deswegen hab ich mich hiermit
schon näher beschäftigt.
Im Gutachten zur ABE sind nur die Abarth von 99 bis 121 kW angegeben.
Eine Auflage ist B01:
"Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben Festsattelbremse an Achse 1."
Ich vermute mal das die Freigängigkeit zwischen Sattel und Speiche nicht gegeben ist.
Du kannst noch mit Distanzscheiben arbeiten, um eine Freigängigkeit herzustellen.....
Beachte aber, dass damit noch eine weitere Auflage interessant wird:
Die Auflage S02 besagt:
"Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden."
Da du zur Spurverbreiterung längere Radbolzen benötigst, als die im Gutachten beschriebenen,
könnte es so zu Problemen bei einer Abnahme führen.
Solltest du diesen Weg in Erwägung ziehen gebe ich dir den Tip: Nimm dir deinen Fahrzeugschein,
drucke dir die Gutachten von Felge und Distanzscheiben aus und fahre damit zum TÜV.
Spreche mit dem Prüfer über die Möglichkeit einer Einzelabnahme.
Bei mir wurde dann ohne Probleme und trotz Auflage S02
die Rad/Reifenkombination in Verbindung mit Spurverbreiterung eingetragen
Gruß
Dennis
Hier noch der Link zum Gutachten:
http://gutachten.tec-speedwheels.de/