bin auf die Stellungsnahme von Abarth gespannt, ich denke aber die werden Dir die Garantie entziehen
Das sie nicht für den umgebauten 5ten Gang oder den Verkürzer haften werden ist schon klar, aber mir geht es ja um den Rest des Spektrums.
Künftige Probleme mit der Elektrik, Motor, Fahrwerk und übrigen Baugruppen abseits des Getriebes können ja eigentlich nicht ursächlich durch die derartige Anpassung resultieren, also könnten und müssten diese Ansprüche meiner Meinung nach erhalten bleiben. Ob die Mobilitätsgarantie auch für Fälle abseits des Getriebes entfällt könnte strittig sein, etc.
Eine erste Reaktion kam übrigens schon:
Bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir uns gerne um eine Prüfung Ihres Anliegens kümmern möchten.
Wir benötigen jedoch noch folgende Angaben:
• Fahrgestellnummer
• Erstzulassungsdatum
• Kennzeichen
• Kilometerstand
• Ihre Telefonnummer
• Name und Anschrift des Vertragspartners
Das nenne ich mal vertrauensbildende Maßnahme :).
Kilomterstand, Fahrgestell-Nr. und Telefon-Kontakt verstehe ich ja noch, der Rest müsste aber bei einem -wie von mir angegebenen- halbwegs frischen Neuwagenkauf eigentlich aus deren Datenbanken hervorgehen.
*Dio mio*
Bestimmt bekommt Emi ab jetzt einen VIP-Service in der Werke, und wird ab sofort doppelt gründlich auf Mutationen und/oder (un)auffällige Veränderungen untersucht.
- to be continued -
Tom!