Lass dir fuer die Haelfte, die es zu teuer ist, keine Rechnung sondern eine Spendenbescheinigung ausstellen und drueck es gegen die Steuer.
Ist das hier
§ 370 AO
resultiert das hier
§ 378 AO
und für dich könnte auch noch das hier gelten
§ 14 OWiG
Lass dir fuer die Haelfte, die es zu teuer ist, keine Rechnung sondern eine Spendenbescheinigung ausstellen und drueck es gegen die Steuer.
Ist das hier
§ 370 AO
resultiert das hier
§ 378 AO
und für dich könnte auch noch das hier gelten
§ 14 OWiG
Bei der Anerkennung von Spendenbelegen ist die Gemeinnuetzigkeit elementar wichtig.
280 Euro fuer knapp 3 l Motoroel finde ich ja schon mal gemein. Ob der Kupplungsschaden hier nuetz(l)ich ist und vor allem fuer wehn, bedarf einer Klaerung.
Nimm dir nen Anwalt.
Ohne Beweise?
Die Maßnahmen reichen doch schon (Kleber zur Weiterfahrt usw.)
Bei nem Anwalt braucht man schriftliche Beweise.
Nimm dir einen Anwalt ist immer leichter gesagt als getan. Am Ende bleibt man auf den Kosten des Schadens sitzen und muss dann auch noch einen Haufen Geld für den Juristen hinblättern...
Gruß Apollo
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