Schwierigkeiten bei der Typisierung - G-Tech Stradale Komplettanlage

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  • Hallo liebe Abarth Freunde!


    Ich hatte heute einen Termin zur Typisierung bei der Kfz-Prüfstelle in Wien.


    Folgende Änderungen wollte ich an meinem A500 esseesse genehmigen lassen:



    1) Einbau des esseesse Kit (Leistungssteigerung, Bremsen, ...)


    2) V-Maxx Gewindefahrwerk


    3) G-Tech Stradale Komplettauspuffanlage


    4) 17" Magneti Marelli Cinquino Felgen



    Ich musste leider wieder ohne Eintragung von dannen ziehen. Ich ersuche Euch um Rat und Hilfe, die folgenden Probleme bei Typisierung in Österreich zu lösen:



    ad. 1) kein Problem, Typisierung aber erst, wenn andere Mängel behoben


    ad. 2) Ohne angebrachtem "Sicherungsring mit Abrissschraube" keine Eintragung in Österreich. Wer kann dazu mehr Auskunft geben und vor allem wo kann man geeignete Sicherungsringe beziehen (auch online möglich)


    ad. 3) Wenn ich an allen Eintragungen gezweifelt hätte - dass die G-Tech Stradale Komplettanlage Probleme machen würde, hätte ich mir nicht gedacht: Nachdem im Teilegutachten nur die "Standard" A500 Version angeführt ist und die Anführung des A500 esseesse fehlt, will man mir den Auspuff nicht eintragen. Ich habe auch schon bei G-Tech um ein Teilegutachten für den esseesse angefragt. Solch ein Gutachten gibt es gem. G-Tech für den esseesse nicht. Hat jemand die gleiche Erfahrung machen müssen, und wie kann ich diese Herausforderung lösen?


    ad. 4) Keine Eintragung mit den verbauten "Kunststoffventilen" im Reifen. Eintragung erst nach Umrüstung auf Metallventile. Gehe ich richtig der Annahme, dass dies bedeutet die Reifen von den Felgen abzuziehen - Ventil einzuschrauben - und dann wieder Reifen aufziehen? Gibt es andere Lösungen für dieses Problem.



    Auf alle Fälle war meine Erstbegegnung mit der Kfz-Prüfstelle eine Enttäuschung. Ich ersuche Euch um jeden Beitrag, der meinen erlittenen "psychischen Schaden" lindern kann.


    Vielen Dank für Eure Hilfe und Ratschläge!!!


    P.S.: Den Ratschlag des Prüfers: "Wenn es kein Teilegutachten für den Auspuff gibt, dann müssen Sie halt zur nächsten Vorführung auf den Originalauspuff zurückrüsten! Was Sie dann nach der Prüfung mit dem Auspuff machen ist mir egal!!" möchte ich möglichst nicht befolgen. Sollte gar keine andere Lösung möglich sein, möchte ich auf das Standard Steuergerät zurückrüsten, damit den Auspuff eintragen lassen und auf die Eintragung der Leistungssteigerung verzichten. Das sollte aber das letzte Mittel sein.

  • Da versucht sich ein verzweifelter von seiner Ehefrau gedisster TüV-Fuzzi wieder Anerkennung zu verschaffen :ohno:


    Zu 2) Abrissschrauben bekommste am ehesten bei V-Maxx direkt. Frag' da mal an, die müssen die passenden haben. Finde ein Gewindefahrwerk in Österreich absoluten Geldrausschmiss, weil das Fahrwerk ergo Schraubgewinde nach Montage der Abrissschrauben im Arsch ist. Frechheit!


    Zu 3) Probier' Dir mal erst den Auspuff eintragen zu lassen, ohne esseesse (obwohl Du es natürlich drin lässt). Sobald das drin ist, fährst Du zu 'nem anderen Prüfer und trägst das esseesse-Kit ein. So funktionierte das auch schon in Deutschland mit offenem Luftfilter und Sportauspuff, obwohl beides zusammen mittlerweile nicht mehr geht. ;)


    Zu 4) Wurde der Radsatz neu gekauft? Ab 210 km/h mußt Du gesetzlich Metallventile verbaut haben. So ist es zumindest in D. Da der Reifenfuzzi von der Angabe im Fzg-Schein ausgeht und bei Dir glaube 208 km/h (Original) eingetragen stehen, hat er noch richtg gehandelt. Da die Topspeed mit esseesse-Kit aber nun über 210 km/h hinauswächst, mußt Du für den Fall auch andere Ventile verbauen. Richtig erkannt, Reifen runter, neues Ventil rein, Reifen wieder drauf! Kostet leider ein wenig.
    Alternative, und das hab' ich nicht laut gesagt jetzt: esseesse-Kit eintragen lassen, anschließend zum Händler und ihm sagen er hätte sehen müssen, daß bei der TopSpeed Metallventile reingehören und versuchen das auf Kulanz zu regeln. Geht aber vllt auch ohne vorgenanntes Szenario *g*


    Da der Radsatz aber Deinem Ori-500A genügen müsste, hätte die Eintragung auch stattfinden müssen. Höchstens mit der Typisierung des esseesse-Kits hätte er dann Metallventile verlangen können..

  • das gleiche Problem mit den felgen hatte ich auch. Mein reifenhändler hat mich zu dem noch richtig verarscht. Die typen wollen geld sparen, metallventile kosten ja schließlich 2 euro mehr :-O
    Da muss alles wieder runter und sogar neu ausgewuchtet werden.


    Mit der stradale würde ich so regeln: nen fahrzeugschein eines forumsmitglieds aus österreich kopieren, der bereits die anlage eingetragen hat. Hier sollte sich sicherlich jemand finden ;-)


    Mit dem fahrwerk weis ich leider keinen rat...


    LG, Daniel

    "Autofahren beginnt für mich dort, wo ich den Wagen mit dem Gaspedal statt dem Lenkrad steuere. Alles andere heißt nur die Arbeit machen."


    - Walter Röhrl -

  • Für den Wechsel der Ventile reicht es aus wenn die Luft rausgelassen wird und der reifen von der Felge gedrückt wird . Dann kann man problemlos das alte Ventil entfernen und das neue anschrauben. Ist zwar nicht viel Platz da aber er reicht vollkommen aus . Anschließend sollte aber auf alle Fälle neu gewuchtet werden .

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  • Nik


    Bist du sicher, dass es reicht, die ABE der Komplettanlage mitzuführen? Bin mir auch noch nicht im Klaren, wie ich das Thema angehen soll. Hab das selbe "Problem" wie robson, lt. Gtech gibt es wie gesagt kein Gutachten für den Esseesse (da es sich aufgrund der geringen Stückzahlen nicht rechnen dürfte es erstellen zu lassen).


    Was mir auch noch einfällt: Leider ist Tirol zum Rest von Ö unterschiedlich was das Typisieren betrifft. Bedeutet also leider nicht, dass man z.B. in Wien automatisch was eingetragen bekommt nur weil es in Tirol schon mal genehmigt wurde. Klingt krank, ist aber scheinbar so.


    Mir ist aber ebenfalls absolut zweifelhaft weshalb zwischen Standard A500 und Esseesse unterschieden werden muss, die Unterschiede sind bezogen auf die Auspuffanlage nicht relevant, oder???

  • Woody


    also der TÜV-Prüfer ist eine technische Gurke. Jede Veränderung am Fahrzeug - auch die Leistungssteigerung wird immer vom Basismodel angenommen. Jede zusätzliche Veränderung am KFZ, wird auch zusätzlich in der Zulasssung hinzugefügt! Die Auspuffanlage am esseesse ist Serie - die auch beim Basismodel Gültigkeit hat. Ich hab dem Gutachter die Seite mit dem Auspuff in der fetten Gutachtensammlung vom esseesse aufgeschlagen und da war die Sache erledigt. Der esseessse hat nur einen anderen Luftfilter und ein Softwaretuning...und keine einzige Veränderung am Serienauspuff. Das müsste ihm ja wohl glaubhaft in einem Gespräch nahezulegen sein. Zweitens ist der esseesse nur ein Werksgetunter A500 sonst nichts! Kein eigenständiges Model. Der KIT heißt ja "esseesse-KIT". Ansonsten geht zu eurem Händler und lasst euch bestätigen, dass der Serienauspuff am esseesse und beim Standard A500 komplett ident ist. Übrigens, Damisch Robert hat mir dazumal gesagt, die ABE immer im Auto mitführen - also müsste es ausreichend sein. ABE ist ja eine allgemeine Betriebserlaubnis...lG Nik


    Übrigens, die modifizierte Bremsanlage vom esseesse hat ihm überhaupt nicht interessiert, da meine Leistungssteigerung mehr als 35% von der Serienleistung vom Standard A500 war. Kluger weise, hatte ich schon vorher die Endscheidung getroffen eine größere Bremsanlage einbauen zu lassen. Das ist ein weiteres Indiz, dass immer vom Serienmodell sprich die Ausgangsbasis für Vergleichsansätze der Modifizierungen sein muss. Bei mir haben insgesamt 2 Techniker mein Fahrzeug mit den Veränderungen abgenommen. Morgen sind das KW-Fahrwerk und die Stahlflexbremsschläuche für die TÜV-Eintragung abnahmebereit...

    Einmal editiert, zuletzt von szhgc12 ()

  • So, gestern wurde alles was noch gefehlt hat, vom TÜV Innsbruck eingetragen. KW V1 Gewindefahrwerk mit längerne Federn vorne!, damit das Mindestmaß von 11 cm erreicht wurde und die Stahlflexbremsschläuche ebenso. Zur Info, Distanzscheiben müssen vorher von einem Zivilgutachter abgenommen werden, auch wenn es ein Teilegutachten gibt (als Finger weg - ich hab nur mal nachgefragt...).

  • Stahlflexbremsschläuche sind in Ö seit einiger Zeit eintragungsfrei, ebenso wie gelochte oder geschlitzte Bremsscheiben (sofern sie die gleichen Abmessungen aufweisen wie original)

    Mein Abarth Grande Punto: GPA mit IHI-Lader

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