ÜBERSICHT: 17 Zoll Felgen für Competizione 179 PS

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Feiertag?

  • Bei einer Lockkreis Adapterplatte wird die Platte ans Fahrzeug geschraubt. Denke nicht das es eine 15mm Platte gibt, da die Schraubenköpfe ja auch irgendwo verbleiben müssen.
    Nachdem ich aber nicht nachgesehen habe, lass ich mich auch gerne belehren.
    Nach meinem letzten Kenntnissstand geht es da erst bei 20 oder 25mm los.



    Lochkreisadater gibt es bereits ab 15 mm. Allerdings dann mit Stehbolzen.

    Gruß Joh

  • Hallo joh,

    Nicht schlecht! Prüfer die am Sonntag Einzelabnahmen durchführern...


    Find ich auch :top: . Da haben sich die Damen und Herren von der Zulassungsstelle dann wohl auch nicht Lumpen lassen, und kurzerdings ebenfalls Sonntags die Pforten geöffnet 8| ...
    Herzlichen Glückwunsch zur Eintragung, oder so :thumbsup:


    Schönes Restwochenende,
    Tom!

    Mein Abarth 595: Emi, Straciatella-weiß (zumindest um die Nase herum...) // gewandet in edler Lackversiegelung aus zweierlei Komponenten...Regenbrille von Ombrello...königlich bestuhlt... Stutzen von KW (Variante3)... Radwerk von OZ, ummantelt von einem Hauch Michelin... renovierte Kühltränke nebst Stalloptimierung mit Boxen für weitere 55 Zwerg-Rennponys aus dem Hause G-Tech ...Zahn-Implantate & -Stocher aus gleichem Hause ...sangesgestärkt durch Focal-coaching und das Rockford-Fosgate Trio ...sinnesgestärkt dank Simoni Racing!
  • Nachbar... und ich war auch noch im Urlaub... ging von ganz alleine ;-) Hatte heute noch im Betrieb zu tun. Licht ist auch eingestellt... War übrigens keine Einzelabnahme, alle Teile haben ein Teilegutachten bzw. eine ABE. Über die sagenumwobenen Schrauben wurde nicht mal ein Wort verloren....

    2 Mal editiert, zuletzt von AHHHH ()

  • Nachbar... und ich war auch noch im Urlaub... ging von ganz alleine ;-) Hatte heute noch im Betrieb zu tun. Licht ist auch eingestellt... War übrigens keine Einzelabnahme, alle Teile haben ein Teilegutachten bzw. eine ABE. Über die sagenumwobenen Schrauben wurde nicht mal ein Wort verloren....


    Viel heiße Luft um nichts...


    Hab jetzt mal nachgeschaut.
    Die von dir verbauten Felgen haben einen Lochkreis von 4x100 und es wird ein Befestigungskit mit Versatzschrauben mitgeliefert.
    Diese Schrauben sind in der ABE aufgelistet. Nur aus diesem Grund sind die Felgen mit Versatzschrauben zulässig und nicht weil es technisch funktioniert !


    Versatzschrauben sind schon lange nicht mehr zulässig, sofern diese nicht im Gutachten oder der ABE notiert sind...
    Nur deshalb hat der Prüfer kein Wort verloren -warum sollte er auch



    Hier das ABE

    Gruß Joh

  • Sehe ich auch so, viel heiße Luft. Es sind nun 10mm längere Versatzschrauben mit Spurplatten verbaut, somit ist auch ausreichend Platz zu im Rädergutachten genannten Brembo Bremse gewährleistet.

  • Keine heiße Luft :rotfl: :party:

    Es sind nun 10mm längere Versatzschrauben mit Spurplatten verbaut, somit ist auch ausreichend Platz zu im Rädergutachten genannten Brembo Bremse gewährleistet

    du hast es schlicht und einfach nicht verstanden :abgelehnt: , so wie von dir beschrieben ist die ABE der Felgen wegen Nichtbeachtung der Vorgaben erloschen :ungeduldig: . Zu den Distanzen gibt es bestimmt auch das ein oder andere Beachtenswerte. Du musst die Kombination abnehmen und eintragen lassen, was aber aus den verschiedenen bereits geschilderten Gründen nicht erfolgen wird :boring: .


    Sprich mit dem TÜV, vielleicht verstehst und glaubst du es ja dann...
    Grüße,
    Tom!

    Mein Abarth 595: Emi, Straciatella-weiß (zumindest um die Nase herum...) // gewandet in edler Lackversiegelung aus zweierlei Komponenten...Regenbrille von Ombrello...königlich bestuhlt... Stutzen von KW (Variante3)... Radwerk von OZ, ummantelt von einem Hauch Michelin... renovierte Kühltränke nebst Stalloptimierung mit Boxen für weitere 55 Zwerg-Rennponys aus dem Hause G-Tech ...Zahn-Implantate & -Stocher aus gleichem Hause ...sangesgestärkt durch Focal-coaching und das Rockford-Fosgate Trio ...sinnesgestärkt dank Simoni Racing!
  • Nee Tom, du hast es nicht verstanden, es ist eingetragen. Das war kein Scherz. Der Prüfingenieur ist da halt anderer Meinung als du. Eine ABE kann nicht erlöschen, es kann nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen. Nach Durchsicht der Gutachten ist der Prüfer halt zu einem anderen Ergebnis gekommen als du. Das tut mir auch Leid, aber es ist nun mal so.

    Einmal editiert, zuletzt von AHHHH ()

  • Selbst wenn es "eingetragen wurde", bedeutet dass nicht, dass.es.zulässig ist.

  • Versatzschrauben in Kombination mit Spurplatten ??? :thumbdown:
    Mal schauen was der TÜV bei der nächsten HU dazu sagt wenn es denn auffällt *fg*

  • Bislang konnte noch niemand die Behauptung, dass die Verwendung von Spurplatten und Versatzschrauben nicht erlaubt ist, beweisen. Der technische Hintergrund ist hier nicht belegt. Fakt ist, das es mindestens zweimal allein in diesem Forum so eingetragen wurde. Also, hat jemand diese Anweisung des Tüv´s gesehen? Gilt die die bis dato noch? Gilt sie Bundesweit? Was ist mit den anderen Prüforganisationen, gibt es dies dort auch? Bitte Fakten und keine Behauptungen.

  • Mal abgesehen das ich persönlich mit Versatzschrauben zu fahren rein sicherheitstechnisch für ziemlichen Müll halte hier mal ein (zugegebenermaßen schon ziemlich alter) Link
    Ausnahme: Wenn du Felgen mit Gutachten kaufst indem die Versatzschrauben explizit in Kombination mit der Felge aufgeführt ist hast du eine Chance die eingetragen zu bekommen. (Ergo ist die Festigkeit in der Rad/Schrauben Kombination nachgewiesen)
    Mir ist aber keine Felge bekannt..


    Gruß
    Andy

    Mein Abarth 695: Rivale 695 175th Anniversary Limited Edition (040/175) Limousine

    2 Mal editiert, zuletzt von Andy Abarth ()

  • Servus zusammen,

    Mir ist aber keine Felge bekannt..


    Da gibt es einige, bei denen die Versatzschrauben im Gutachten angegeben sind. OZ, Sparco, Platin, Dotz... Einfach mal die aktuellen Gutachten durchforsten. ;)



    Grüße


    Marcus

    Mein Auto: Für den Adrenalinschub eine Kanonenkugel Kaliber 500, a bisserl aufgemazzat. Für alles andere ein abarthiger 124er.
  • Mal abgesehen das ich persönlich mit Versatzschrauben zu fahren rein sicherheitstechnisch für ziemlichen Müll halte hier mal ein (zugegebenermaßen schon ziemlich alter) Link
    Ausnahme: Wenn du Felgen mit Gutachten kaufst indem die Versatzschrauben explizit in Kombination mit der Felge aufgeführt ist hast du eine Chance die eingetragen zu bekommen. (Ergo ist die Festigkeit in der Rad/Schrauben Kombination nachgewiesen)
    Mir ist aber keine Felge bekannt..

    Gruß
    Andy

    Jep, der ist alt, von Spurplatten steht da nichts, Versatzschrauben sind in meinem Gutachten explizit erwähnt. Die technische Grundlage widerum steht dort nicht. Also auch nichts Neues, bzw. etwas sehr altes (11 Jahre)

  • Ich glaub besser wird es auch nicht :whistling:
    Irgendwie werden die schriftlichen TÜV Infos auch nicht an den Endverbraucher weitergereicht , keine Ahnung wo die das in dem Forum her hatten in dem Link...
    Braucht man für die Spurplatten nicht auch längere Bolzen ? Dann wär es es ja wieder Essig mit dem Felge/Bolzen Gutachten...???
    Gruß
    Andy

    Mein Abarth 695: Rivale 695 175th Anniversary Limited Edition (040/175) Limousine
  • Hallo Andy,

    Braucht man für die Spurplatten nicht auch längere Bolzen ? Dann wär es es ja wieder Essig mit dem Felge/Bolzen Gutachten...???

    Soweit waren wir schon, um die Zulässigkeit geht es ihm nicht.


    Die Unzulässigkeit der Felgen mit abweichendem Lochkreis, abweichenden Versatzschrauben wie auch in dieser Kombination unzulässigen Distanzscheiben springt nur ins Auge, wenn der Kontrolleur gegen die ABE vergleicht. Aufgrund der Eintragung muss diese aber nicht mehr mitgeführt werden... Im Abgleich gegen den Fahrzeugschein passt es halt augenscheinlich, weil eingetragen wie verbaut. Die Gefälligkeit wird nur kassiert und sanktioniert, wenn der Prüfer Auto und Felgen kennt oder die Versatzschrauben bemerkt


    Ist im Prinzip wie Leistungssteigerung ohne Eintragung, minimales Risiko damit bei einer Kontrolle entdeckt und erwischt zu werden. Somit wieder die kein Kläger/kein Richter-Kiste.


    Diskussion führt also zu nix, die Schein-Argumentation soll vermutlich nur vom Eigentlichen ablenken.


    Grüße,
    Tom!

    Mein Abarth 595: Emi, Straciatella-weiß (zumindest um die Nase herum...) // gewandet in edler Lackversiegelung aus zweierlei Komponenten...Regenbrille von Ombrello...königlich bestuhlt... Stutzen von KW (Variante3)... Radwerk von OZ, ummantelt von einem Hauch Michelin... renovierte Kühltränke nebst Stalloptimierung mit Boxen für weitere 55 Zwerg-Rennponys aus dem Hause G-Tech ...Zahn-Implantate & -Stocher aus gleichem Hause ...sangesgestärkt durch Focal-coaching und das Rockford-Fosgate Trio ...sinnesgestärkt dank Simoni Racing!
  • Hallo Tom, im Gegenteil, mir geht es sehr wohl darum, legal unterwegs zu sein. Mit Eintragung ist meine Kombi zulässig, das sage nicht ich, sondern der Püfingenieur. Das Argument warum Versatzschrauben in Verbindung mit Spurplatten technisch nicht zu verwenden sind, hast du bis dato nicht gebracht. Es steht auch nicht in dem Schriftsatz des TÜV Süd von 2008. Im Gegenteil, in diesem Schriftsatz steht, wenn explizit im Gutachten erwähnt, dann dürfen Versatzschrauben verwendet werden. Da steht nicht, die dürfen nicht länger sein, es dürfen keine Spurplatten verwendet werden, es müssen explizit die Mitgelieferten verwendet werden, dass würde unter anderem auch die Nutzung eines Felgenschlosses ausschließen, etc. So stellt alles, was du sagst, nur deine persönliche Meinung welche du gerne haben darfst, sie stellt aber keine Tatsache da, wie man deinen Formulierungen entnehmen könnte. Die hören sich für mich so an: Ich habe Recht und wenn es doch ein Prüfer einträgt, dann ist das eine Gefälligkeit und wird von dir gar noch mit illegalem Chip Tuning verglichen. Ich komme doch auch nicht daher und sage deine Meinung kommt nur vom hören sagen.
    Sollte jemals ein anderer Gutachter zu einem anderen Schluss kommen, und das Auto wegen ein paar Versatzschrauben irgendwann still legen, dann erfahre ich wenigstens den Grund dafür. Weil, wir machen das, weil wir das wollen und wir finden die Schrauben in Verbindung mit Spurplatten nicht zulässig, dass wird nicht reichen. Für einen Prozess steht dann mein Nachbar gerne mit seinem Gutachten zu Verfügung.
    Zum guten Schluss vertraue ich dem Sachverstand des Prüfers mehr, als deiner Auskunft und fahre legal mit dem Auto durch die Gegend. Denn Gott sei Dank wird den Schutzmann in einer Kontrolle deine Meinung nicht interessieren.

    Einmal editiert, zuletzt von AHHHH ()

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