ZitatOriginal von White Turbo
wie meinst du ein service ersatz? Du meinst ein leihwagen?
hatt er ja bekommen ein grande punto diesel!
Also die wenigsten werden sich wohl im italienischen Zivilrecht hier auskennen. Hier in Deutschland hätte der Händler damit aber sicher im Rahmen der Gewährleistung seine Pflichten erfüllt (siehe §437ff. BGB) http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Den Schaden den Dein Freund durch den Nutzungsausfall hat wird ja durch den Leihwagen ausgeglichen. Von daher kann er allenfalls noch auf den Goodwill des Händlers oder Abarth hoffen. Denn peinlich sollte Abarth / Fiat die Angelegenheit schon sein.