Erfahrung Blendstreifen Abarth

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  • Hi zusammen,
    gibt doch bestimmt den ein oder anderen hier, der einen Abarth-Blendstreifen in der Windschutzscheibe angebracht hat.
    Wie sieht es rechtlich damit aus? Ist das erlaubt bis zu einer bestimmten Größe?
    Und wo kriegt man sowas am besten her in einer akzeptablen Qualität? ^^


    Danke
    und
    Grüße

    Mein Abarth Punto Evo: APE Supersport - grigio campovolo, G-Tech Cup GT, Schaltwegverkürzung, Haubenlifter, Spurverbreiterung, Tieferlegung, Frontsplitter, Software, GFB DV+
  • Hallo,


    fahr zu einem guten Fahrzeugfolierer.
    Die kennen sich in der Rechtslage aus und fertigen dir den Scheibenkeil nach deinen Wünschen in super Qualität für einen günstigen Preis.
    Mein letzter Sachstand ist, dass der Scheibenkeil max. 10 cm hoch sein darf.


    Gruß
    Tom


    Edit: Habe gerade nochmal nachgeschaut.
    "Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig, wenn diese größer als 0,1 m² sind und sich im direkten Sichtfeld befinden! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten."

    Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade - die schönste eine Kurve!

    Mein Abarth 595C: Competizione (160 PS), Gara Weiß, Schaltgetriebe, Sabelt (links tiefer), H&R Monotube, Magneti Marelli Track Day, Esseesse 7x17 ET35 in Weiß (und das Kennzeichen ist Programm XD )

    2 Mal editiert, zuletzt von TOM-595C ()

  • Danke dir schon mal für die Antwort.
    0,1m² ist ja nicht viel^^
    Ich habe in der Zwischenzeit den hier gefunden : https://www.tmcmotorsport.com/product/3928
    Leider stehen da keine Maße aber irgendwas mit perforiert, wodurch er wohl rechtlich zulässig sein soll.
    Der befindet sich ja praktisch nicht im Sichtfeld des Fahrers.

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  • Das Offizielle

    Zitat


    Das Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben.
    Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306).

    Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)."


    Auf der Frontscheibe sind in der Regel kleine Linien an der Seite, tiefer darf ein Sonnen-Schutzstreifen auf keinen Fall sein - wenn man sich da dran hält hatte ich bisher noch keine Probleme.
    Aktuell habe ich diese Lochfolie mit Aufdruck, würde aber generell von abraten - durch die Lochung löst sich das Ganze gerne mal insbesondere dort wo der Scheibenwischer drüber geht. Für das nächste Mal kommt für mich nur noch eine Glatte Folie in Frage.

    Mein Abarth 500: Grau, Felgen drauf, Reifen dran, Lenkrad drin, Sitze drin, ...
  • Hallo nochmal,


    egal ob perforiert oder nicht - es bleibt ein Aufkleber.
    Ich denke die 0,1 m² greifen hier genauso.


    Gruß
    Tom

    Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade - die schönste eine Kurve!

    Mein Abarth 595C: Competizione (160 PS), Gara Weiß, Schaltgetriebe, Sabelt (links tiefer), H&R Monotube, Magneti Marelli Track Day, Esseesse 7x17 ET35 in Weiß (und das Kennzeichen ist Programm XD )

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