leider sind die österreichischen Tafeln groß und ich kann sie nicht wie beim alfa montieren,ist das schlimm wenn
man sie beim ladeLuftkühler montiert,würde cool anschauen ,nur ist die Frage ob man dann merklich Leistung verliert?
weiß das jemand
GPA Front-Stoßstange gecleant
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Dann kriegt dein ladeluftkühler keine Frischluft mehr
Ob des gescheit ist?
Klingt ein wenig nach Kühlschränke aufmachen damit es in der Wohnung kälter wird -
Ja ist schlimm!
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fuckt mich bissl an,schaut ur geil aus wenn in der Mitte kein kennZeichen ist und Abarth groß steht
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Hy
mindestabstand zum Boden muss bei uns 20cm betragen.
glg. Domi
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Hy
mindestabstand zum Boden muss bei uns 20cm betragen.
glg. Domi
wie meinst das mit mindestabstand,das Kennzeichen?
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er meint den mindestabstand von Boden/Asphalt bis zum
Kennzeichen, das es mindestens 20cm sein müssen! -
Exakt
Dankeschön
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kein Problem!
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fuckt mich bissl an,schaut ur geil aus wenn in der Mitte kein kennZeichen ist und Abarth groß steht
Hast mal ein Bild davon?
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Hast mal ein Bild davon?
ja ich stells dann rein ,leider kommt die Abarth Schrift erst nächste Woche
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Hallo,
wo ist versprochene Bild???
Will sehen?
Mit freundlichen Grüßen
Alfi -
Doofe frage...
Darf man einfach die Nummernschilder so montieren wie bei Alfa!?
Oder geht das da nur? -
Hallo Nardoo,
mal abgesehen von dürfen oder ......?
ist ja eigentlich beim GPA und APE gar nicht möglich, wegen Scheinwerfer oder Blinker oder Lufteinlässe!
Oder?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Süden Peitings
Alexander -
So ginge es vlt. grad noch so...
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Finde ich aber nicht schön!
Selbst da blockiert man doch ein teil vom Kühler!? -
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Ahhh!!!
Das sieht auch um Welten besser aus
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Ja aber was ist wenn man es tatsächlich wie an einem Alfa rechts montiert?
Also beim GPA zwischen (von vorne gesehen) linkem Scheinwerfer und dem NS??
Da ist doch genug Platz! Oder muss das gewisse Kriterien erfüllen?
Würde mich mal wahnsinnig interessieren...Lg
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So dazu mal das Rechtliche:
§10 (7) FZV :
Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein.
Der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fzg. nicht verringern.
Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse
stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
soweit mal das was im Gesetz steht.
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