Du hast eine Gebrauchtwagen-Garantie gemäß deren Bedingungen plus die gesetzliche Gewährleistung.
Und was wann wo und wie eingefüllt ist ist, gar nicht deine Baustelle der Beweisführung.
Wichtig ist nur den Schaden auch bei dem verkaufenden Händler zu reklamieren und nicht etwa bei Fiat oder Abarth oder dem der deine Kiste ausgelesen hat, dafür siehst du keine Erstattung.
Also: entscheidend wichtig ist das Ganze dort zu reklamieren wo er her ist!
Gesendet von iPhone mit Tapatalk