Bußgeldbescheid kommt nicht...

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  • Hallo liebe Abarth-Fans,


    ich möchte mal eure Meinungen zu einem Vorfall haben.


    Folgender Hintergrund:


    Vor ca 3 Monaten bin ich mit dem Wagen meines Vaters (MB CLS 55AMG) unterwegs gewesen.
    Die Strecke, um welche es geht, besteht aus einer langen, sehr breiten Landstrasse, die ich zu Schulzeiten recht häufig gefahren bin.
    Es gilt dort Überholverbot (allerdings erst seit ca einem halben Jahr und zum Zeitpunkt des Vorfalls ging ich noch davon aus, dass dort, wie in den Jahren davor, überholt werden darf, da ich die Schilder nicht bemerkt habe). :whistling:
    Vor mir fuhr ein komplett überladener Kombi mit 60 KM/h, erlaubt waren 100 KM/h. Ich hatte es nicht eilig, da ich auch nen vollen Kofferraum hatte und hab mich dann einfach hinten drangehängt.
    Irgendwann jedoch, hatten sich knapp 15 Autos hinter mir versammelt und die wollte ich dann nun echt nicht alle aufhalten.
    Als ich dann eine Gerade (ca 1 KM Sicht) und keinen Gegenverkehr hatte, habe ich zügig überholt und dann mit Tempomat bei 100 weitergefahren.
    Kurze Zeit später bin ich auf eine andere Landstrasse gefahren, auf der kein Überholverbot herrscht und habe auch gleich ein paar 90-Fahrer vernascht^^.
    Irgendwann habe ich dann bemerkt, dass ein schwarzer Mondeo mir ständig hinterhergefahren ist und dabei sehr gewagt die anderen überholt hat.
    Da ich keine Lust auf so ein Duell auf ner Landstrasse hatte, habe ich Tempo rausgenommen und ihn überholen lassen.
    Dann habe ich gleich das "Bitte Folgen" in LED-Schrift gesehen und bin ihm auf einen Parkplatz gefolgt.
    Dort durfte ich mir dann das Video angucken (die Zivil-Polizei hatte echt Mühe beim hinterherkommen^^) und mir wurde bestätigt, dass das Überholverbot dort erst seit kurzem gilt. Insgesamt waren die beiden sehr freundlich und wir haben noch etwas über den Wagen meines Vaters geredet, dem beide sehr angetan waren :D
    Einer der beiden meinte dann auch zu mir, dass er selbst wohl dort auch überholt hätte, da sie es aber auf Video haben, müssten sie mir eine Strafe geben (1 Punkt + 70 €). Personalien wurden aufgenommen und wir haben uns freundlich verabschiedet.


    Jetzt nach 3 Monaten habe ich noch immer keinen Bußgeldbescheid erhalten.
    Das Geld finde ich jetzt auch nicht so wild, aber auf einen Punkt habe ich keine Lust :)
    Doof ist nur, dass ich demnächst 2 Wochen im Ausland bin und die Zahlungsfristen sind ja oft nur 7 Tage.
    Ich möchte halt keinen Ärger mit dem Gesetz wegen 70€ und nem Punkt.
    Kommt da nach 3 Monaten noch was? Kann ich irgendwo nachfragen, ob gegen mich was ansteht?



    Beste Grüße
    Toro

  • Mach dich nicht Wild! Ich weiß jetzt nicht wie alt du bist, aber bei uns meinen sie jüngere Leute (unter 27) müssten mal so richtig erzogen werden und in solchen Situationen kann man mal beweisen, dass die Bullerei die Hosen an hat... Ich denke, dass du keine Post bekommst.


    Falls doch, mach dir keinen Kopf um die Zahlungsfrist!
    Die hatten 3 monate zeit dir zu schreiben.
    Wenn du jetzt weg bist hast du ja "Beweise" also Flugtickets etc.
    Du wirst nicht nachhause kommen und deine Bude wird zwangsgepfändet sein, du wirst dann man paar Briefe da liegen haben, wo du einfach an deinen Sachbearbeiter ein Schreiben aufsetzt, in dem steht dass du weg warst und ne Kopie deiner Tickets liegt. Dann sollten alle weiteren Maßnahmen zurück genommen werden! Sind auch alles nur Menschen! Wichtig ist halt der postalische weg!
    Gruß

    GPA Supersport: HF-Series Carbon Airbox + Ansaugrohr, HG-Motorsport HFR LLK, Bull-X 3" Klappenauspuffanlage ab Turbo, Bilstein B14, Wiechers Bügel und und und

  • Also ich bin 25, aber ich glaube nicht, dass die erziehen wollten. Die waren von Anfang an sehr freundlich, haben mich mit Respekt behandelt und hatten Verständnis dafür, wie ich gehandelt habe. Es war ja auch wirklich nicht gefährlich. Ich hatte bloß kein Bargeld dabei, sonst hätte ich vor Ort gezahlt.


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    Aber danke @all für die Beruhigung. :-)


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  • Er wurde angehalten, steht doch da! (Videowagen)


    Bei Fotos und Videos haben die 6 Monate Zeit dir Post zu schicken mit der Strafe oder Androhung einer Strafe. Normalerweise geht die Post auch trotzdem erstmal an deinen Vater bzw. den Fahrzeughalter, auch wenn du gefahren bist.


    Wegen der Zahlungsfrist mach dir keinen Kopf, Urlaub kannst du ja durch Tickets, deinen AG, Hotelbuchungen oder ähnliches nachweisen.



    Edit:
    Wegen den einem Punkt würde ich mir jetzt auch nicht die Platte machen.

  • Zitat

    Bei Fotos und Videos haben die 6 Monate Zeit

    Foto ist immer bei nem Blitzer vorhanden ^^ Also soweit ich weiß haben die 3 Monate Zeit dir die Strafe zu schicken. Danach nicht mehr. Aber vieleicht haben die ja doch noch n Auge zugedrückt :)

    Offizieller Sponsor der örtlichen Bußgeldstelle!


    012700235pre.gif

  • würde ich nicht :D Wens untergegangen ist wärs dein Glück :D lass dich doch überraschen. Aber normalerweise wenn die 3 Monate vorbei sind würd ich es auch nicht mehr zahlen. <-- solange die richtigkeit von 3 Monaten stimmt.

    Offizieller Sponsor der örtlichen Bußgeldstelle!


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  • Also ein befreundeter Anwalt hat es mir am Telefon eben so erklärt:


    Sobald man angehalten wird und den Vorwurf der Polizei unterschreibt und zugibt, gelten 3 Monate Bearbeitungsfrist.
    Wenn man danach noch was bekommt, brauch man gar nicht drauf reagieren, da dies quasi eine Straftat der Bußgeldstelle wäre.
    Habe hier dazu noch einen interessanten Link, der seine These stützt:


    http://www.ra-karlbrenner.de/verjaehrung31,33.htm



    Ich zitiere mal hier die betreffende Textstelle:


    Zitat

    Kennzeichenanzeige und Verjährung


    Handelt es sich nicht um eine Kennzeichenanzeige, das heißt also der Fahrzeugführer wird nach seinem verkehrswidrigen Verhalten von der Polizei angehalten (Anhalteanzeige), so ist die Rechtslage folgende: In der Regel wird die Polizei dem angehaltenen Fahrer sein ordnungswidriges Verhalten vorhalten oder ihm zumindest sagen, dass er mit einer "Anzeige" zu rechnen hat. Je nach dem, was die Polizei sagt, handelt es sich um "die erste Vernehmung" oder die "Bekanntgabe der Einleitung eines Bußgeldverfahrens". In beiden Fällen stellt das Verhalten der Polizei eine Verjährungsunterbrechung im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG dar. Praktisch hat diese Unterbrechungshandlung jedoch keine Wirkung so weit es die Verjährung angeht: Denn die unterbrechende Maßnahmen fällt mit dem Tattag zusammen. Das bedeutet: Nach Ablauf von drei Monaten wäre die Ordnungswidrigkeit verjährt. Für die Praxis wichtig (weil Bußgeldstellen immer wieder diesen Fehler machen) ist, dass ein Anhörungsbogen, auch ein "richtiger" im Sinne des § 55 OWiG keine unterbrechende Wirkung hat. Der Grund: Nur die erste (!) Vernehmung hat eine verjährungsunterbrechende Wirkung. Das bedeutet also, dass bei Nicht-Kennzeichenanzeigen, wenn keine - was in der Praxis selten vorkommt - weiteren Unterbrechungshandlungen vorgenommen werden (können), der Bußgeldbescheid vor Ablauf der Verjährungsfrist erlassen werden muß und (!) innerhalb von 2 Wochen ordnungsgemäß (Formstrenge) zugestellt werden muß.
    Erlassen ist ein Bußgeldbescheid dann, wenn er von einem zur Unterschrift befugten Bediensteten der Bußgeldstelle unterschrieben und in den Geschäftsgang (praktisch zur Poststelle der Bußgeldstelle) gelangt ist.

  • Also ich kenne es (zumindest bei Video) mit 6 Monaten Frist, bis das erste Schreiben aufgesetzt sein muss! Danach ist man fein raus. Ich war der Anschicht, das 2010/ 11 auch für Fotos die 6 Monate als Frist herauf gesetzt wurden.


    Wer vor Ort übrigens etwas unterschreibt kann an dieser Stelle Pech haben. Ich würde bei sowas Prinzipell keine Gründe angeben und auch nichts schriftlich eingestehen!

  • Naja, sie hatten es eindeutig zu erkennen auf Video.
    Ich bin auch der Meinung, dass jeder, der Müll baut, dafür auch Konsequenzen spüren sollte.
    Die haben das Überholverbot sicher angebracht, weil da schon einige Kreuze am Rand der Straße stehen, es aber viel zu spät aufgehoben (man kann nach den Kurven echt einen Kilometer weit sehen und die Straße ist seeehr breit).
    Jedenfalls sehe ich da keinen Grund, die Tat an sich abzustreiten. Wenn es um 3 Punkte gegangen wäre, hätte ich nur unterschrieben, aber angemerkt, dass ich Einspruch leiste und wäre vor Gericht gegangen, wo man sicher bei einer Person, die 60 im 100er-Bereich fährt, gar nicht sooo schlechte Chancen hätte.
    Aber bei einem Punkt und 70€ kann ich auch mal zurückstecken :)

  • Also ich habe auch schon ne Menge Strafzettel bekommen aber mehr wie 6 bis 8 Wochen habe ich nie auf ein Ticket gewartet sofern eins gekommen ist. Aber oftmals wenn die Strafe ohne Punkte ist kommt man auch noch drumrum öfters schon erfolgreich getestet :D . Das soll jetzt aber natürlich kein Anreiz zum rasen sein. By the way hab nun schon seit drei Jahren kein rechtskräftiges Ticket mehr bekommen :thumbsup:

    Super... Schön schnell unterwegs gewesen :rotfl:

    Mein Auto: Seat Leon Cupra ST 4Drive

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