Ich halte meistens zu den Männern ... Hi, hi ...
Geschenk von Exfreundin zurückfordern???
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fakt ist, du hast keinerlei rechtlichen anspruch ein geschenk zurück zu fordern.
es sei denn das geschenk wurde mit bestimmten auflagen gemacht die seites des beschenkten nicht eingehalten wurden.
triffft in dem fall nicht zu.
also gilt geschenkt ist geschenkt. punkt ende aus.
ein rechtsposition für dich nun einzufordern in dem behauptest du hast es gar nicht geschenkt sondern nur geliehen, wäre mehr als peinlich und abgesehen davon auch noch rechtlich bedenklich. dazu käme dann noch die beweisfähigkeit.
schließlich steht aussage gegen aussage.was du jetzt einforderst zeigt auch keine menschliche größe. du stellst dich massiv kleinkariert an. aus der situation verständlich, aber schließlich und endlich nichts anderes als unreif.
sorry wenn ich das so knallhart sage, aber ich denke in solchen fällen sollte man klartext reden und kein rumgeschafel um den heißen brei ablassen.das leben ist nun mal kein ponyhof und dir werden noch verschiedene menschen in deinem leben verletzungen zufügen. das ist jedesmal bitter aber man sollte doch versuchen das vergangene schnellst möglich abzuhaken.
und ganz zum schluss an den alten spruch denken:
wer frei von sünde ist möge den ersten stein werfen. -
Paar Sachen muss ich nochmals klarstellen. Bisher habe ich nichts gemacht - also kein Anwalt eingeschaltet etc. Werde sie auch ganz sicher nicht verklagen etc!!!
Das geb' ich mir auch ganz sicher nicht!!!
Ich hatte sie mal darauf angesprochen - sie meinte ich hab doch eh keine Handhabe. Daher frag ich jetzt einfach mal wie es aussieht.
Missgunst war vllt etwas schlecht formuliert. Durch die an den Tag gelegte Undankbarkeit etc sehe ich es einfach nicht ein, dass sie den von mir bezahlten Laptop behält. Dies ist letzendlich ganz allein meine Sache!
Ja das Leben ist kein Ponyhof - geritten wird trotzdem
Ja ist vllt unreif - aber es ist allgemein voll der Kindergarten gewesen wie das jetzt auseinander ging und ich hab keine Lust immer der ''klügere'' etc zu sein. Dann werd ich eben genauso Niveaulos wie sie. Aber... naja jetzt einfach egal!
Jetzt machen wir lieber einen PUNKT hier - ich weiß jetzt wie die Situation aussieht und WENN ich das Teil unbedingt haben möchte führt kein Weg vorbei sich mit ihr zu arrangieren!
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Hmmm also ich kann Schmunzel nur zustimmen - rechtlich gesehen hast Du keine Chance das Teil zurückzufordern.
Du glaubst gar nicht, was ich meiner Ex alles geschenkt habe...heute ärgert mich das - aber: so ist das Leben! - Und: Geschenke würde ich sowieso niemals zurückfordern.
Ich kann es gut verstehen wenn Du verletzt bist, aber jetzt heißt es: Nach vorn gucken und nen kühlen Kopf bewahren.
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Meine Meinung dazu kennst Du ja...
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Zitat
Original von sessantanove
Meine Meinung dazu kennst Du ja...Si
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Zitat
Original von Shiver_HN
Ja ist vllt unreif - aber es ist allgemein voll der Kindergarten gewesen wie das jetzt auseinander ging und ich hab keine Lust immer der ''klügere'' etc zu sein. Dann werd ich eben genauso Niveaulos wie sie.
nur weil der spruch so herrlich paßt:
das gefährliche an dummen menschen ist, sie ziehen dich auf ihr niveau runter und schlagen einen dann mit ihrer erfahrung.
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Schick' ihr 'nen Virus!!
Oder besser: zwei!!! Rache ist süßDu könntest argumentieren, daß wenn Du ihn ihr wirklich hättest schenken wollen, die Rechnung auch gleich auf ihren Namen ausgestellt lassen hättest, damit sie im Falle von Regress etc. gleich das richtige Formblatt, Personen- und Kaufnachweis zur Hand hat.
Da diese aber bewusst auf DICH ausgestellt wurde und Du ihn ihr im Rahmen des gemeinsamen Lebensabschnittes öfter zur Benutzung überlassen hast, könnte das vllt ein Punkt für Dich sein..
So meine Vermutung zu später Stunde auf die Schnelle..
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Ist doch alles nichts gegen folgende Dreistigkeit: Hatte meiner nunmehr Ex-Flamme in guten Zeiten neben so einigen anderen Kleinoden eine LV Handtasche geschenkt. Jetzt kommt's: Nachdem es vorbei war bat sie mich, ihr die Rechnung vom LV Store zu geben, da sie die Tasche auf eBay verkaufen wollte! :confused:
Da hilft einem dann auch kein Anwalt mehr, sondern nur noch Gelassenheit und Lebenserfahrung
Sie hat für die Tasche mit Rechnung dann auf eBay m.W. fast den Neupreis erzielt, den ich berappt hatte.
Und was lernen wir daraus? Ganz einfach - Vuitton ist eine weitaus wertstabilere Investition als jeder A500
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