Legal, illegal, sch...egal!?

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Feiertag?
  • Liebe AbarthistInnen,
    wir liebäugeln ja immer mal wieder mit Teilen (aktuell HRE),die unsere Kugel, noch schneller, stärker oder schöner machen. Problem dabei: TÜV. Einige lassen dann die Finger davon, andere fahren auf „no Risk no fun“ ab. Können mir die Experten mal erklären, was es mit der berühmten TÜV-Einzelabnahme auf sich hat? Pogea hat beim Ares mit dem Scara73 Motor und über 300 PS ja offenbar TÜV und an dem Motor ist ja wohl nichts mehr Original. Ist das also eine Frage von Geld, Zeit und Beziehungen, sprich Rennsport afinem Prüfer? Ist also theoretisch jede Veränderung per Einzelabnahme machbar, wenn Grundvoraussetzungen wie Sicherheit gegeben sind. G-Tech hat bei Evo 240 ja auch TÜV....
    Ich habe das dazu im Internet gefunden, ein empfehlenswerter Weg?
    https://m.tvw-cardesign.de/tvw…n/tuev-einzelabnahmen.php



    Danke!
    Christoph

    Einmal editiert, zuletzt von Chrissibua ()

  • Thread in die richtige Kategorie verschoben.


    Gruß Apollo

    Mein Abarth Punto Evo: Esseesse mit Blubbern, Stahlflexleitungen in ROT, G-Tech Cup GT, HJS 200 Zellen Kat, HG Air Intake + CDA Box, HG HFRS Ladeluftkühler, H&R + Eibach Spurplatten, Rote Silicone Racing Hoses, 18 Zoll Abarth Felgen, Prosport Gauges, Brembo High Performance Bremsscheiben mit HP2000 Belägen, Bilstein B14, Novitec Schaltwegverkürzung, Lester Sideblades, Haubenlifter, Wiechers Domstrebe, Lüftungsschlitze, Hifi Ausbau, Semi Slicks auf 17 Zöllern, Tracktimer mit 10hz GPS
  • Würde mich auch mal interessieren.
    Bei uns in der Stadt gibts z.B. einen "Tuner" (?) der Auspuffanlagen etc. modifiziert, sprich z.B. Endschalldämpfer bearbeiten. Das ist natürlich erstmal nicht erlaubt, wenn man die eingetragene Lautstärke überschreitet, aber eine Eintragung per Einzelabnahme ist möglich, laut ihm.
    Deswegen habe ich letztens auch schon mal mit jemandem diskutiert, ob man einfach so alles abnehmen lassen kann, weil die maximale Lautstärke ist ja nicht umsonst so vorgeschrieben für jedes Auto.

    Mein Abarth Punto Evo: APE Supersport - grigio campovolo, G-Tech Cup GT, Schaltwegverkürzung, Haubenlifter, Spurverbreiterung, Tieferlegung, Frontsplitter, Software, GFB DV+
  • Ist das also eine Frage von Geld, Zeit und Beziehungen, sprich Rennsport afinem Prüfer?

    Ja, Ja, Jain und Nein - zumindest nicht wenn es offiziell abläuft. Geld, Zeit und Beziehungen braucht es bei extrem Umbauten für die ggf. notwendigen Gutachten - beim letzten Punkt ist es dann das Thema wie genau der Prüfer dem Richtlinien Katalog befolgt und natürlich ist es auch etwas anderes wenn ein eingetragener Fahrzeughersteller/langjähriger Tuning Betrieb/o.ä. mit entsprechendem KnowHow im Allgemeinen und in Bezug auf die Vorschriften im Besonderen eine Begutachtung des eigenen Umbau machen lässt oder ob Max Mustermann auf den Hof rollt und erzählt wie er die Halter der tragenden Teile mit seinem Schutzgas aus dem Baumarkt selbst geschweißt hat.


    Bezüglich Auspuff, sämtliche Sportauspuffanlagen inkl. der exklusiv sonderangefertigten Klappenanlage ändern absolut nichts an der eingetragenen Lautstärke des Fahrzeuges - selbige werden immer im Rahmen der Toleranzen abgenommen. So eine Eintragung ist dann nicht die berühmte Tinte Wert wenn bei einer Messung die Werte zu hoch liegen da man als Halter schlicht dafür verantwortlich ist.

    Mein Abarth 500: Grau, Felgen drauf, Reifen dran, Lenkrad drin, Sitze drin, ...
  • Spannendes Thema!


    Für die Abarthisti in der Schweiz gelten die ASA Richtlinien , wie z. Bsp. für das Abändern und Umbauen von Motorwagen die Richtlinien 2a


    Für die Einzelabnahme ist das DTC Dynamic Test Center in 2537 Vauffelin zuständig.


    Vieles ist möglich - so kenne ich persönlich Besitzer von hochgezüchteten Lancia Delta Intergrale die ihr 400 PS+ Geschoss per Einzelabnahme prüfen liessen.
    Leider sind solche `Extremumbauten`, bzw. die Einzelabnahme sehr teuer. Es sind schnell mal einige Tausender nötig, fünfstellige Summen sind schnell mal erreicht!


    Legale Umbauten wie in Deutschland offensichtlich möglich - mittels persönlichen Beziehungen eingetragen erhalten - gehen in der Schweiz schlicht und einfach nicht!!


    Grüsse - Dani

  • Legale Umbauten wie in Deutschland offensichtlich möglich - mittels persönlichen Beziehungen eingetragen erhalten - gehen in der Schweiz schlicht und einfach nicht!!

    Das ist so nicht ganz korrekt - Eintragungen mittel persönlicher Beziehungen oder auch Gefälligkeitseintragungen sind in Deutschland schlicht und einfach illegal. Es gibt sehr detailierte Vorschriften was und wie zu begutachten ist, nachzulesen z.B. in den VdTÜV Merkblättern (Wer Geld ausgeben mag https://www.vdtuev.de/shop/merkblaetter/prodliste?oid=33943)


    Um dem Vorgehen einen Riegel vorzuschieben gibt es z.B. in Hessen schon seit langem die zentrale Bündelungsstelle bei der im Falle einer Abnahme gem. § 21 StVZO oder § 19 Abs. 2 StVZO ein Antrag auf Zulassung gestellt werden muss, selbige prüft dann die Eintragung und entsprechenden Gutachten und erteilt dann die Einzelgenehmigung / Einzelbetriebserlaubnis. Im Überblick hier erklärt: https://www.marburg-biedenkopf…oerde/Flyer_OuV_EG-BE.pdf

    Mein Abarth 500: Grau, Felgen drauf, Reifen dran, Lenkrad drin, Sitze drin, ...

    Einmal editiert, zuletzt von LaDaDi500 ()

  • LaDaDi500, genau so ist es hier auch. :top: EU Richtlinie. Das sollte man wissen, den ohne Betriebserlaubnis: Kein Versicherungsschutz.
    Alles Andere ist drumherum Geeiere.

  • . Das sollte man wissen, den ohne Betriebserlaubnis: Kein Versicherungsschutz.


    Falsch. Es muss ein kausaler Zusammenhang mit den nicht legalen Maßnahmen bestehen, dann kann die Versicherung bis zu 6000.- Euro Regress fordern. Der Versicherungsschutz besteht dennoch.

  • Da hilft das ganze Bedanken „unter“ Yoshi nix. Denn:
    Mit „hier“ meinte ich - HIER - und nicht die schwäbische Alb, meine Herren. :rotfl:
    Das Selbe war ja auch schon neulich mit dem Bedanken.
    Do sag i bloß: Selig sind die die Lesen können und das Geschriebene auch verstehen! :rotfl:

  • Ist aber vollkommen richtig was der yoshi sagt. Und das gilt in ganz Deutschland.
    Du fährst zum Beispiel mit einem bombardone rum. Betriebserlaubnis ist erloschen.
    Baust dann einen Unfall indem du einem anderen hinten drauf fährst. Da juckt die bombardone nicht.


    Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz nicht unter einen Hut stecken

  • Also nochmal, daß Alles claro ist: Bomba, oder was auch immer hin oder her; ist die Betriebserlaubnis erloschen und der Gegner kommt bei einem Unfall drauf, dann ist der Unfall Verursacher oder auch nicht Verursacher schuldig im Sinne der Anklage und muß seine Unschuld beweisen.Und Punkt.
    Kann er das nicht, dann sieht er Asbach-Uralt aus, denn ein Richter ist Gott und kann aus dem Bauch heraus ein neues Gesetz bestimmen (erfinden). Und das gilt Europaweit, dank der „edlen“ Europa Richtlinien. Ich hatte nach meiner Verwarnung durch Apollo (den ich als Moderator sehr, sehr schätze) einen privat Nachrichten Austausch, der, so wie ich das sehe, uns zu einem Handschlag und auf ein (vielleicht auch mehr) Bier in Bischofshofen einigte. Auch hat er „genauestens“ verstanden was ich meinte. Wenn es gewünscht wird, kann ich partiell einen Ausschnitt der Konversation einstellen, sofern Apollo nichts dagegen hätte.

  • Wenn hier alle so Klugscheißen....


    Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit:
    Die Strafverfolgungsbehörde muss meine Schuld nachweisen, nicht ich meine Unschuld!!!
    Gibt wenige Ausnahmen, da ist man aber nicht im Strafverfahren.



    Und Gesetze kann bei uns sogar der Tarifangestellte der Müllabfuhr erlassen. Da braucht`s keinen Richter.
    Ironie aus :thumbsup:

    Geschwindigkeit stabilisiert...

    Mein Abarth 595: siehe Abarthistin959

    Einmal editiert, zuletzt von P.J. ()

  • Also nochmal, daß Alles claro ist: Bomba, oder was auch immer hin oder her; ist die Betriebserlaubnis erloschen und der Gegner kommt bei einem Unfall drauf, dann ist der Unfall Verursacher oder auch nicht Verursacher schuldig im Sinne der Anklage und muß seine Unschuld beweisen.


    Dir ist aber schon klar, daß der Nicht-Verursacher eines Unfalls nie schuld an selbigem Unfall sein kann und erst recht nicht seine Unschuld beweisen muß, oder? Oder mußtest Du auch schon beweisen, warum Du nicht schuld an einem Unfall letztens in Hamburg oder Berlin warst?

    Mein Abarth 595: 595 Competizione Serie 3 in Podio Blau - 17" O.Z. Ultraleggera ET 37 in Crystal Titanium mit Spurplatten 3 mm VA / 5 mm HA
  • ...Andi_K, es gilt nach wie vor die Aussage 10 von mir, hier im Strang.
    Sodale, jetzt wird‘s Zeit für den Matratzen Horchsport. Buenas noches.

  • ...Andi, vielleicht rauchst Du lieber mal eine Tüte weniger und trinkst mehr Bier. Das hilft ungemein, auch im Schreiben.
    Geh leck, wo bi i do neigfoin!! :rotfl:

  • Konnte die Inca Bause nicht schlafen? :rotfl:


    Mann Mann Mann!

    Mein Abarth 595: Competizione 595 MTA, Record grau, Kit Estetico schwarz, Sabelt Leder schwarz, OZ Ultraleggera, Navi 7", Beats

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