Ohne zustimmung von Werkstatt, PKW gefahren

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Feiertag?
  • Hätte da einige Fragen.




    Wieviel Km darf eine Werkstatt ( Freie Werkstatt ) mit einem Privaten PKW ( Kundenfahrzeug ) machen ??




    Wie schaut es Rechtlich aus wenn eine Werkstatt ( Freie Werkstatt ) ohne
    zustimmung des Kunden den ( Kundenwagen ) einfach fährt ?? Sagen wir
    mal gute 20 Km oder mehr.

  • Sehr komische Frage!


    Mit Werkstattauftrag hat diese mit Sicherheit das Recht, den Wagen zu fahren (Testfahrt, Endabnahme etc.). Zum Einbremsen einer Bremsanlage sind z.B. 20km sogar wenig.


    Wenn du das nicht willst, musst du das vorher deutlich sagen. Ob die Werkstatt deinen Wagen dann allerdings annimmt, ist fraglich. Ich würde es nicht...

    Abarth 595C Competizione pista grau, Eibach Sport Kit, 15er Distanzen rundum -verkauft-


    Auch noch im Fuhrpark: Alfa Giulia QV, BMW 530xd Touring LCI, FIAT 500e La prima

  • Hängt natürlich auch davon ab was an dem Fahrzeug gemacht wurde.
    Je nachdem können 20 km recht viel sein oder eben auch nicht



    In den AGBs des jeweiligen Autohauses die du ja mit deiner Unterschrift unter dem Werkstattauftrag unterschreibst steht mit Sicherheit dieses Satz drin :
    "Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer Probefahrten und Überführungsfahrten durchzuführen" - so oder so ähnlich auf jeden Fall.


    Also rechtlich abgesichert ist das ganze schon. Nun die Frage was gemacht wurde und ob die 20km sinnvoll bzw notwendig waren.




    lg Torben



    Mein Abarth 595: Competizione in Pista Grau, Sabelt rot / schwarz, Interscope, Bi-Xenon, rote Bremssättel + Estetico rot
  • Der Hintergrund warum ich frage.


    Ich habe einen Termin um 13 Uhr und können nach 2 Std. meinen Wagen abholen. ( Telefonisch ).


    Als ich Persönlich vor Ort war sagte der Inhaber, der Wagen müsse ich am Nächsten Werktag abholen da ein anderer Wagen noch nicht fertig sei. Ich sagte, kein Theme ich komm am Nächsten Tag vorbei. Der Inhaber sagte, nee sei nicht Nötig ich könne mit seinem Privat Wagen nach Hause fahren.
    Ich fragte danach, wie sehe die Testfahrt bei der Firma aus, maximal 4 Km. Hierbei geht es um eine Auspuffanlage ab G-Kat nach Muster anbauen.


    Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht, es wurde nur Mündlich vereinbart ( was ja auch ein Vertrag ist ) die Auspuffanlage anzubauen und auf Dichtheit wie Passgenauigkeit zu prüfen und da wurde mir die 4 Km zugesichert maximal.


    Als ich zuhause war ist mir in den Kopf gekommen, wie kommt eigentlich der Inhaber der Firma nach Hause ?? Drum diese etwas komische frage.

  • Mein Werkstatt Chef kann meine Wagen jederzeit fahren wenn er will. Ich leihe sie ihm auch für länger wenn er sie brauchen sollte.
    Andersrum macht er das auch.

    Mein Abarth 124 spider: schwarz/rot +BOSE, Oz Alleggeritas, BMC Luffi
  • Er wird schon eine Möglichkeit haben nachhause zu kommen, wenn du mit seinem Autos fährst. Das muss er bedacht haben, also brauchst du dir darüber keine Gedanken zu machen.
    Und zu der ersten Frage, 20 km/h können schon viel sein. Um da genaueres zu antworten, müsste man das gebrauchte Fachwissen dazu haben.

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