Hallo zusammen,
zunächst einmal, es geht hier zum Glück nicht um meinen Abarth, sondern ein Fahrzeug das ich im Job benutze. Ich habe den Wagen kürzlich zu einem Unternehmen gebracht, das mir vor 4 Jahren eine spezielle Kupplung eingebaut hat. Diese wurde aber nie eingetragen, was dem Tüv bislang nicht aufgefallen ist. Ein besonders bemühter Tüv Prüfer hat nun jedoch versucht sämtliche Abkürzungen im Fahrzeugschein zu übersetzen wobei ihm das Nichtvorhandensein der Eintragung aufgefallen ist.
Long story short - Ich hatte die Werkstatt damit beauftragt die Kupplung einzutragen sowie Tüv für Zugfahrzeug und Trailer zu machen. Das Fahrzeug wurde beim 53km entfernten Tüv vorgeführt und die Kupplung eingetragen. Zurück erhalten habe ich das Fahrzeug mit (nach Abzug der Tüv-Fahrt) mit etwas über 650 km mehr!!! Zufällig der Hin- und Rückweg zur Messe Stuttgart wo man dieses Wochenende an einer Messe teil nimmt laut Eigenaussage und website. Diese Fahrt war nicht mit mir abgesprochen und genehmigt. Zudem ist der Tank leer und das Fahrzeug stinkt nach Zigarettenrauch. Ich finde das ist eine absolute Frechheit!
Ich versuche vergebens im Internet nach einem Gerichtsurteil oder brauchbaren Infos. Was kann ich nun unternehmen? Nach der Konfrontation mit der Angelegenheit redet er sich raus und meint er müsste Probe und Einstellungsarbeiten machen. Berechnet hat er diese "Zusatzleistung" jedoch nicht. Gibt es eine allgemeine Pflicht der Werkstatt mich bei einer notwendigen, langen Probefahrt in Kenntnis zu setzen?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Michael