Rechtlich gesehen - Werkstatt fährt 650km mit meinem Auto. Was kann ich machen?

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Feiertag?
  • Hallo zusammen,





    zunächst einmal, es geht hier zum Glück nicht um meinen Abarth, sondern ein Fahrzeug das ich im Job benutze. Ich habe den Wagen kürzlich zu einem Unternehmen gebracht, das mir vor 4 Jahren eine spezielle Kupplung eingebaut hat. Diese wurde aber nie eingetragen, was dem Tüv bislang nicht aufgefallen ist. Ein besonders bemühter Tüv Prüfer hat nun jedoch versucht sämtliche Abkürzungen im Fahrzeugschein zu übersetzen wobei ihm das Nichtvorhandensein der Eintragung aufgefallen ist.





    Long story short - Ich hatte die Werkstatt damit beauftragt die Kupplung einzutragen sowie Tüv für Zugfahrzeug und Trailer zu machen. Das Fahrzeug wurde beim 53km entfernten Tüv vorgeführt und die Kupplung eingetragen. Zurück erhalten habe ich das Fahrzeug mit (nach Abzug der Tüv-Fahrt) mit etwas über 650 km mehr!!! Zufällig der Hin- und Rückweg zur Messe Stuttgart wo man dieses Wochenende an einer Messe teil nimmt laut Eigenaussage und website. Diese Fahrt war nicht mit mir abgesprochen und genehmigt. Zudem ist der Tank leer und das Fahrzeug stinkt nach Zigarettenrauch. Ich finde das ist eine absolute Frechheit!



    Ich versuche vergebens im Internet nach einem Gerichtsurteil oder brauchbaren Infos. Was kann ich nun unternehmen? Nach der Konfrontation mit der Angelegenheit redet er sich raus und meint er müsste Probe und Einstellungsarbeiten machen. Berechnet hat er diese "Zusatzleistung" jedoch nicht. Gibt es eine allgemeine Pflicht der Werkstatt mich bei einer notwendigen, langen Probefahrt in Kenntnis zu setzen?



    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Michael

  • HI HO,
    1. Hast du Fotos oder Zeugen das derjenige diese Strecke zurückgelegt hat ?


    2. Sofern die gefahrene Strecke nicht nachvollziehbar ist, bist du im Recht.


    Hier mal was gefunden -> http://www.iww.de/asr/archiv/w…cht-ueberlang-sein-f39693


    3. Nimm dir ein Verkehrsrechtsanwalt. Tipp: Bist du ADAC Mitglied ? Wenn ja -> Steht dir eine kostenloser Anwalt für eine Erstbefragung zur Verfügung -> http://www.adac-vertragsanwalt.de/

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  • Hallo Michael,


    sicher ärgerlich, aber erwarte nichtzuvel.Es gibt schon einiges an Rechtssprechung in diesem Zusammenhang, leider ist der Aufwand, sowie Nervenverlust ;) in keinster Weise in Relation zu bringen.


    Wenn Du da 100€ Entschädigung bekommst ist das ok.


    MfG
    GTdriver

    Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
    Winston Churchill

    Mein Auto: - HRE1446BW - HRE Upgradekrümmer - und vieles mehr
  • seit wann müssen kupplungen eingetragen werden?


    ansonsten würde ich mit denen sprechen und um einen lösungsvorschlag bitten.
    wenn die sich unkulant zeigen ein schreiben formulieren und unter anderem darin das weiter unten gepostet urteil vom AG Köln ansprechen
    und die vom AG angesetzten 19cent pro KM als basis nehmen. Ich würde denen dann 600KM berechnen.


    wenn die sich allerdings querlegen, sollte man schon eine Rechtschutz haben, weil sonst lohnt es kaum das durch zu fechten

    Mein Auto: Renault Megane RS TrackEdition und 595 Competizione mit Gtech Kram usw.
  • Nach der Konfrontation mit der Angelegenheit redet er sich raus und meint er müsste Probe und Einstellungsarbeiten machen.

    juristischer "Graubereich"


    disidealerweise landest du vor einem Richter, der keinen Führerschein hat, Kupplung und Anhängerkupplung nicht kennt, und bei dem Begriff Probefahrt das P als Schreibfehler betrachtet und an eine Fahrt mit Robe denkt... demendsprechend "formuliert" er dann einen Vergleichsvorschlag... weil er dann keine Arbeit hat....


    Ich würde mit der Werkstatt Klartext reden -> Volltanken und eine ordentliche Innenreinigung -> und dann Schwamm drüber!

  • Hey, vielen Dank für eure Antworten. Danke Bigitalian für den Link. Ich habe überall versucht solch ein Gerichtsurteil zu finden. In der Tat ist das wohl eher aussichtslos. Ich weiss jetzt auf jeden Fall, dass ich mit diesem Unternehmen nichts mehr zu tun haben möchte. Da ich ihm nicht nachweisen kann, dass die Probefahrt nicht nötig war und er das Fahrzeug angeblich noch im 130km entfernten Frankfurt vorführen musste, werden das wohl viele Mühen und Kosten sein mit ungewissem Ausgang wenn es vor Gericht geht. Schade, dass man ihm nichts kann außer schlechtes Karma zu senden! ;-)

  • Sehr sehr ärgerlich so etwas. Ein fremdes Auto unnötig zu bewegen und dann auch noch darin zu rauchen.... :wacko:


    So etwas habe ich noch nie gehört, aber ein Anwalt wird dabei nicht viel bringen. Du wirst mehr Kosten/Mühen haben, als du jemals von deinem Autohaus zurück bekommen wirst. Wenn du überhaupt Erfolg haben wirst, wie Johann schon geschrieben hat. Ich würde es mit einem Vergleich probieren (Tankfüllung + Reinigung, etc.).


    Gruß Apollo

    Mein Abarth Punto Evo: Esseesse mit Blubbern, Stahlflexleitungen in ROT, G-Tech Cup GT, HJS 200 Zellen Kat, HG Air Intake + CDA Box, HG HFRS Ladeluftkühler, H&R + Eibach Spurplatten, Rote Silicone Racing Hoses, 18 Zoll Abarth Felgen, Prosport Gauges, Brembo High Performance Bremsscheiben mit HP2000 Belägen, Bilstein B14, Novitec Schaltwegverkürzung, Lester Sideblades, Haubenlifter, Wiechers Domstrebe, Lüftungsschlitze, Hifi Ausbau, Semi Slicks auf 17 Zöllern, Tracktimer mit 10hz GPS
  • Also das ist mal ne krasse Geschichte und ich habe so etwas noch nicht vorher gehört. An deiner Stelle würde ich einfach die Abarth Garage wechseln und allen empfehlen dort nicht mehr hinzugehen. Ansonsten denke ich, dass es schwierig wird die Abarth Garage zu belangen, da du ja auch keine stichhaltigen Beweise hast, dass die mit deinem Auto gefahren sind. Ausserdem kann ich mir gut vorstellen, dass die Garage rechtlich abgesichert ist, wenn es ums Fahren mit Autos geht die der Werkstatt zur Reparatur überlassen wurden.

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