Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht werden immer von Amts wegen verfolgt. In deinem Fall wird das auch so sein. Bleibt nur abzuwarten, ob die Gute von der Staatsanwaltschaft nur einen Vergleichsvorschlag erhält oder ob sie vor das Gericht geladen wird. Letzteres ist eher unwahrscheinlich, es sei denn, sie akzeptiert den Vergleichsvorschlag nicht.
lg