Zulassungsrecht und Sicherheitsstandards: Was man beim Betrieb von E-Scootern beachten muss
E-Scooter haben sich in urbanen Räumen als flexible Fortbewegungsmittel etabliert. Doch der Betrieb auf öffentlichen Straßen ist nicht beliebig möglich. Damit ein E-Scooter legal im Straßenverkehr genutzt werden darf, müssen klare rechtliche und technische Anforderungen erfüllt sein. Diese betreffen nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch den Nutzer und gegebenenfalls den Betreiber, wenn es sich um ein Sharing-Modell handelt. Insbesondere die Zulassung, Versicherung, Sicherheitsausstattung und Nutzungsvorschriften sind in Deutschland streng geregelt. Wer einen E-Scooter betreibt, sollte sich mit diesen Anforderungen genau auseinandersetzen, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden. Auch die Frage, ob ein Modell überhaupt zulassungsfähig ist, hängt von mehreren technischen Kriterien ab. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer steht dabei im Vordergrund. Gerade in Hinblick auf zunehmende Unfälle mit E-Scootern wird deutlich, wie wichtig ein regelkonformer und verantwortungsvoller Einsatz ist – sowohl privat als auch gewerblich.
Technische Anforderungen an straßenzugelassene E-Scooter: Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Damit ein E-Scooter auf öffentlichen Wegen genutzt werden darf, muss er eine Betriebserlaubnis gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) besitzen. Diese schreibt konkrete technische Merkmale vor, die für eine Zulassung erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h sowie eine Mindestleistung von 500 Watt, sofern der E-Scooter zwei Personen befördern können soll – was allerdings in Deutschland aktuell nicht erlaubt ist. Weiterhin müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein, ebenso wie eine Beleuchtungsanlage mit Frontlicht, Rücklicht, Rückstrahlern und Seitenreflektoren.
Darüber hinaus sind eine Klingel und eine gültige Identifikationsnummer verpflichtend. Diese technische Seriennummer ermöglicht die Zuordnung im Rahmen der Versicherung und behördlichen Kontrollen. Ein E-Scooter ohne diese Merkmale kann keine Betriebserlaubnis erhalten und darf somit nicht im öffentlichen Raum genutzt werden. Für Hersteller und Händler ist es essenziell, bei der Entwicklung die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, damit die Modelle überhaupt marktfähig sind. Wer privat einen E-Scooter erwirbt, sollte darauf achten, dass alle technischen Standards erfüllt sind, um den legalen Betrieb zu gewährleisten.
Versicherungspflicht und Kennzeichenregelung: Welche Nachweise man für den legalen Betrieb benötigt
Ein straßenzugelassener E-Scooter unterliegt in Deutschland der Versicherungspflicht. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht genutzt werden. Die Versicherung wird durch ein sichtbares Versicherungskennzeichen dokumentiert, das jährlich erneuert werden muss. Dieses Kennzeichen ist fälschungssicher und enthält neben der Nummer auch ein Farbcode-System, das auf das jeweilige Versicherungsjahr verweist. Fehlt dieses Schild oder ist es nicht gut sichtbar angebracht, drohen Bußgelder und gegebenenfalls der Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall.
Die Versicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab, die durch den Betrieb des E-Scooters entstehen können. Wer möchte, kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen, etwa zum Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus. Bei Sharing-Anbietern wird die Versicherung zentral über den Anbieter abgewickelt, bei privaten E-Scootern muss man selbst aktiv werden. Der Abschluss ist in der Regel unkompliziert online möglich.
Zudem ist es ratsam, einen Nachweis über den Abschluss der Versicherung mitzuführen, beispielsweise in Form eines digitalen Zertifikats. Gerade bei Verkehrskontrollen kann dieser Nachweis hilfreich sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Ein E-Scooter ohne Versicherungsschutz darf nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Helmpflicht, Fahrbereiche und Promillegrenzen: Wie sich die Nutzung gesetzlich eingrenzt
Auch wenn derzeit keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter besteht, wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen. Besonders bei höheren Geschwindigkeiten und im dichten Stadtverkehr kann ein Helm im Falle eines Unfalls entscheidend sein. Einige Städte diskutieren bereits über strengere Vorschriften – besonders im Hinblick auf Unfälle mit schweren Kopfverletzungen.
Die Nutzung von E-Scootern ist nur in bestimmten Bereichen erlaubt: Radwege, Fahrradstraßen und Fahrbahnen dürfen befahren werden, Gehwege hingegen sind tabu. Ist kein Radweg vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld und möglicherweise auch Punkte in Flensburg.
Darüber hinaus gelten für E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer: 0,5 Promille sind erlaubt, ab 0,3 kann bei Ausfallerscheinungen ein Verstoß vorliegen. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt sogar die 0,0-Promillegrenze. Das macht klar: Ein E-Scooter ist kein Spielzeug, sondern ein zulassungspflichtiges Verkehrsmittel, das mit Verantwortung genutzt werden muss. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Sicherheitsprüfungen und Haftungsfragen: Welche Verantwortung Betreiber und Nutzer tragen
Sowohl private als auch gewerbliche Nutzer eines E-Scooters tragen Verantwortung für die Verkehrssicherheit. Betreiber von Sharing-Flotten sind verpflichtet, regelmäßige Wartungs- und Sicherheitsprüfungen durchzuführen. Dazu zählen unter anderem Bremsentests, die Kontrolle der Beleuchtung sowie die Prüfung auf strukturelle Schäden. Versäumnisse in diesem Bereich können im Schadensfall zu Haftungsansprüchen führen – insbesondere dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der E-Scooter nicht verkehrstauglich war.
Auch private Nutzer sollten ihren E-Scooter regelmäßig auf technische Mängel prüfen. Lose Schrauben, abgefahrene Reifen oder defekte Bremsen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Zudem ist es ratsam, den E-Scooter witterungsbedingt zu warten – etwa indem man das Ladegerät nicht der Nässe aussetzt oder rostgefährdete Stellen behandelt.
Im Falle eines Unfalls kann die Frage der Haftung komplex werden. War der E-Scooter mangelhaft oder wurde er unsachgemäß betrieben, kann der Nutzer in die Pflicht genommen werden. Auch wenn das Fahrzeug ausgeliehen wurde, bleibt der Halter unter Umständen haftbar. Eine regelmäßige Kontrolle des technischen Zustands ist daher nicht nur aus Sicherheitsgründen sinnvoll, sondern auch juristisch relevant. Wer hier fahrlässig handelt, riskiert rechtliche Konsequenzen.