Beiträge von Rec Monza

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Feiertag?

    Vlt. ist die Bombardone garnicht direkt verboten, sondern schlichtweg vom Hersteller nicht getestet und freigegeben?
    So ein Gutachten kostet den Hersteller ja auch eine gute Summe und der deutsche/ schweizer Markt war da halt nicht das Ziel.
    (ja im Endeffekt ist Sie damit trotzdem illegal)


    Rein theoretisch könnte man ja sogar vor der Bombardone mittig unters Auto einen kleinen Dämpfer hängen, dann wäre vom generellen Aufbau zur Serie nicht anders unterwegs. (rein technisch von der Dämpferanzahl)


    Der Hersteller weiss ja, was bei welchen Ländern den Gesetzen entspricht. In den meisten Ländern ist es nicht zulässig, wenn das Fahrzeug keinen Schalldämpfer hat (Fahrzeug immer zu laut). Da wird auch eine Prüfung überflüssig.


    Rein gesetzlich ist es dann so, auch wenn man sich um Lärmschutz bemüht, man immernoch je nach Fall genau so hart bestraft wird, als wenn man einfach nur die Bombardone montiert hätte - weil nicht zugelassen. :wacko:


    Ein regelrechtes Wunder ist es aber, dass man aber NUR bei Endrohränderungen nichts vorführen muss! :pinch:


    Ich hab bei der MFK in der Schweiz nachgefragt. Endrohrabänderung ab End-Dämpfer (Rohr ca. 3cm ab Dämpfer) sind erlaubt! Muss auch nichts nachgetragen oder bewilligt werden. :thumbup:


    So und jetzt kommts nur noch auf den Preis an. Heute Abend weiss ich mehr dazu.

    Wenn ich in DE wohnhaft wäre, würde ich mir sicher auch keine Gedanken machen. Mit der RM egal ob offen oder zu, mache ich mir auch in der CH keine Gedanken (Der Kabelbinder war für den Anfang da, damit sich die Klappe festfrisst).


    ABER wenn du ohne ESD rumfährst oder irgendwas manipuliert hast und die von der Rennleitung haben Bock auf Geld, dann kannst du nach Hause laufen, egal wo du gerade bist. Auto wird abgeschleppt zur MFK gebracht (deine MFK auch wenn diese 300 km entfernt ist) und fährst danach 3 Monate ÖV, drückst dann deinen kompletten Lohn einmal an Vater Staat ab und bist als Schwerverbrecher deklariert...


    PS: Wenn du den Kat entfernst in der Schweiz landest du 1 Jahr im Knast! Das ist kein Witz!

    Ist das dann aber nicht vergleichbar mit einem Loch im Auspuff den man ja auch richten muss? Ist ja quasi auch "technisches Gebrechen". ?(


    Ich überlege gerade: wenn aus meinem Auspuff die gesamte Wolle rausverbrannt ist (-> technisches Gebrechen) und sie deutlich lauter ist wie am Anfang - ist sie dann immer noch "legal"? Ich empfinde meine jetzt nach 7000 km schon deutlich lauter....


    Nein, dann ist er nicht mehr legal. Auch Auspuffe welche mit zulässigen Papieren verbaut wurden können einer Lärmmessung unterzogen werden. Falls diese zu laut sind, sind diese trotz Papier nicht zugelassen. So ist es zumindest in der Schweiz.

    Ich find die Optik besser! 2 Rohre ist geiler statt 4. Meine RM ist sowieso immer offen (Danke, Kabelbinder!) Ich hätte auch eine Busse bezahlt! Aber den Check für 3 Monate abgeben?! WTF! Rase ich hier etwa mit 140 Sachen durchs Dorf oder what!?


    Ich bin sowas von angepisst!


    RM hab ich schon...


    Das entscheidet über den Ausweisentzug:


    422.1
    Die Geräuschmessung ist, ausgenommen bei Fahrzeugen nach Ziffer 422.2, bei Dreiviertel der stabilisierten höchsten Drehzahl der grössten Motornutzleistung durchzuführen.

    Ist die Messung technisch nicht möglich, ist bei der noch stabilisierbaren Drehzahl zu messen, die der vorgeschriebenen Drehzahl am nächsten liegt.


    422.2
    Bei Raupen- und eisenbereiften Fahrzeugen (z. B. Walzen) sowie bei Motoreinachsern ist die Geräuschmessung bei der höchsten Drehzahl der grössten Motornutzleistung durchzuführen.

    423
    Grenzwerte

    Bei der «7-Meter-Standmessung» dürfen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:

    Grenzwert in dB(A)

    1.
    Raupen- und eisenbereifte Fahrzeuge mit einer Motorleistung von:

    < 150 kW
    78 DB

    Für Fahrzeuge der Klassen M und N sowie für Motorräder (ausgenommen Motorschlitten), Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge erfolgt eine Standmessung im Nahfeld (Ziff. 431).


    431
    Die Anforderungen an die Standmessung im Nahfeld richten sich für:


    a.
    Fahrzeuge der Klassen M und N nach Ziffer 5.2.3 des Anhangs I der Richtlinie Nr. 70/157 des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen oder des ECE-Reglementes Nr. 51;
    b.
    Motorräder nach Ziffer 2.2 des Anhangs III von Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen;
    c.
    Kleinmotorräder nach Ziffer 2.2 des Anhangs II von Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen;
    d.
    Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge nach Ziffer 2.3 des Anhangs IV von Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen.

    Also ich hab nachgefragt:


    Es ist so:


    -Vorführen
    -Busse (wie hoch vom Richter aus)
    -Je nach Lärm zudem noch Ausweisentzug!


    Wie hoch die Kosten sind konnte er nicht sagen, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist.


    Wenn man jemand in der Schweiz vergewaltigt kommt man sicher günstiger weg! Danke du Scheissland!

    Ich hab schon oft bei der MFK angerufen. Die sind alles andere als hilfsbereit.


    Zudem wie möchtest du die Frage formulieren: Angenommen ich montiere einen Auspuff ohne ESD, was blüht mir bei der Kontrolle? :rotfl:


    Da muss ich ja unterdrück und mit falschem Namen anrufen :wacko:

    Hallo Zusammen


    Nachdem ich wirklich stundenlang im Internet gesucht habe und kein wirkliches Glück hatte, versuche ich hier ein paar Spezialisten zu finden.


    Da der A500 kein Mittelschalldämpfer hat und ich eine Anlage montieren will, welche auch keinen ESD hat, was blüht mir da bei einer Kontrolle? Kat ist noch dran, original Mittelrohr auch.


    Was höchstwarscheinlich niemand sagen kann: Was blüht mir in der Schweiz! Auto stehen lassen? Nur eine Busse?


    Im Internet findet man 1000 verschiedene Fälle. Nur was ist korrekt?


    Viele Grüsse :pinch:


    Mich würde sehr interessieren wieviele hier im Forum mit illegalen teilen durch die Gegend fahren.


    Erwartest du jetzt eine Auflistung? Sorry, aber auch Polizisten benutzen das Internet und durchstöbern Foren. Es gibt sogar Leute hier, die ihr Nummernschild publik machen. haha :rotfl:


    Naja, wenn man nix zu verbergen hat. Sonst selber Schuld! :D