Beiträge von JurAbarth

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Feiertag?

    Hallo,
    nach §52 (1) Satz 1 darf dein Auto außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein.
    Die brauchen dann aber ein E-Zeichen.
    Folie kenne ich keine, habe aber schon mal von gelben Birnen mit E-Zeichen im MT-Forum gelesen.
    Gruß Benedikt


    Edit:
    Ich bin mir aber nicht mehr 100% sicher ob diese wirklich erlaubt waren, ist schon länger her..