Hallo,
nach §52 (1) Satz 1 darf dein Auto außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein.
Die brauchen dann aber ein E-Zeichen.
Folie kenne ich keine, habe aber schon mal von gelben Birnen mit E-Zeichen im MT-Forum gelesen.
Gruß Benedikt
Edit:
Ich bin mir aber nicht mehr 100% sicher ob diese wirklich erlaubt waren, ist schon länger her..

