Die richtige Autoversicherung beim Leasing

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Seit langem schon zählt Leasing im gewerblichen Bereich zu den beliebtesten Finanzierungsformen für einen Autokauf. Aber auch bei Privatpersonen erfreut sich Leasing inzwischen wachsender Beliebtheit. Wer ein Fahrzeug leasen will, sollte sich jedoch genau mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Denn in entscheidenden Fragen ergeben sich beim Leasing andere Konsequenzen als bei anderen Finanzierungsformen wie dem Barkauf oder der Kreditfinanzierung.

Für den Abschluss eines Leasingvertrages verlangen Leasinggeber im Regelfall eine Kaskoversicherung als Voraussetzung, meist sogar eine Vollkaskoversicherung. Eine reine Haftpflichtversicherung ist bei Leasing nicht ausreichend. Über die Kaskoversicherung ist ein wesentlich größeres Spektrum an Schadensfällen versichert als über die Haftpflichtversicherung. Noch weitergehend ist das Leistungsspektrum einer Vollkaskoversicherung. Sie bietet einen Rundum-Schutz, auch am eigenen Fahrzeug, um im Falle eines Totalschadens finanziell abgesichert zu sein. Eine Vollkaskoversicherung sichert Sie unter anderem auch gegen selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus ab.

Bei Friday dem online Kfz Versicherer genießen Kunden einen sehr umfassenden Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung. Vor allem für Versicherungsnehmer, die ihr Auto über Leasing finanziert haben, ist das Vollkaskopaket von Friday sehr interessant, da es das Risiko eines Totalschadens oder Diebstahls vollumfänglich abdeckt. Bei einem Totalschaden erstattet Friday innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung den Kauf- bzw. Neupreis. Bei Diebstahl wird innerhalb von 12 Monaten nach Erstzulassung der volle Neupreis erstattet.

Wer muss die Versicherung abschließen Leasingnehmer oder -Geber?
Die Kfz-Versicherung kann sowohl vom Leasinggeber als auch vom Leasingnehmer abgeschlossen werden. In der Regel ist der Leasingnehmer für den Versicherungsabschluss verantwortlich. Einige Leasinganbieter bieten ihre Leasingfahrzeuge jedoch mit inkludierten Versicherungspaketen an. Die Kosten für die Kfz-Versicherung sind dann bereits Bestandteil der Leasingrate. Wenn Sie einen Leasingvertrag inklusive Versicherungspaket abschließen, sollten Sie darauf achten, wie hoch die Kosten dafür sind. Im Normalfall finden Sie über einen Versicherungsvergleich selbst ein besseres Preis-Leistungsverhältnis.

In Sachen Leasing und Kfz-Versicherung sollten Sie auch dem Thema Werkstattbindung Beachtung schenken. Die meisten Leasinggeber verlangen, dass Reparaturen in einer Markenwerkstatt durchgeführt werden. Wenn Ihre Kfz-Versicherung eine Werkstattbindung enthält, kann es passieren, dass die Versicherung die in einer Markenwerkstatt angefallenen Reparaturkosten nicht vollständig übernimmt. Geben Sie deshalb acht, dass Sie nicht unnötigerweise auf Reparaturkosten sitzenbleiben.

Was kann Leasinggeber nach einem Totalschaden fordern?
Wie bereits weiter oben erwähnt, verlangen die meisten Leasinggesellschaften vom Leasingnehmer den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Damit wollen sie das finanzielle Risiko eines Totalschadens ausschließen. Normalerweise wird der Leasingvertrag nach einem Totalschaden aufgelöst. Der Leasinggeber kann jedoch vom Leasingnehmer die fehlenden Leasingraten (den Leasingrestbetrag) als Schadensersatz fordern.

In manchen Fällen kommt es vor, dass der geforderte Schadensersatz höher ausfällt als die Schadensdeckung durch die Vollkaskoversicherung. Vor diesem Hintergrund sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsvertrag eine sogenannte „GAP-Deckung“ (vom Englischen „gap“ = „Lücke“) umfasst. Darüber werden Mehrkosten übernommen, die in solch einem Schadensfall entstehen können. Falls Ihre Kfz-Versicherung keine GAP-Deckung anbietet, können Sie diese auch über eine Zusatzversicherung bei einem anderen Anbieter abschließen.

Ein Beispiel: Im Zuge eines Totalschadens erhalten Sie von Ihrer Vollkaskoversicherung einen Schadensersatz i.H.v. 40.000 Euro. Ihr Leasinggeber verlangt jedoch im Rahmen der Vertragsauslösung einen Leasingrestbetrag von 45.000 Euro. Sofern Sie nicht über eine GAP-Deckung in Ihrer Versicherung verfügen, müssen Sie den Differenzbetrag i.H.v. 5.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Vor allem bei teuren Fahrzeugen kann sich dabei ein recht hoher Differenzbetrag ergeben.

Ähnlich wie bei einem Totalschaden kann es auch im Falle eines Diebstahls zu einer Deckungslücke zwischen der Versicherungsleistung und der Forderung der Leasinggesellschaft kommen. Sofern der Schadensersatz der Kaskoversicherung nicht den Restbetrag des Leasings abdeckt, müssen Sie die restlichen Kosten selbst bezahlen. Kontrollieren Sie deshalb in den Versicherungsbedingungen, ob die GAP-Deckung Ihrer Kfz-Versicherung auch im Falle eines Diebstahls greift. Normalerweise ist diese auf Unfälle beschränkt.


 
   
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