Beiträge von 500erC

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Feiertag?

    Wie gesagt TFL ab EZ 07.02.2011 Pflicht --> muss also gehen.



    Dann sollte man mit folgenden Aussagen in Foren sehr vorsichtig sein.


    "Außerdem beim TÜV usw kenne ich nette Kollegen, zb Auto im November in der Garage und als ich heimgekommen bin beim Kollegen vorbei und ledegtlich die Papiere vom neuen TÜV und HU geholt und naja alles tutti kompletti.


    Und mein Auto ist so oder so bekannt, da ein Familie Mitglied bei der Leitung sehr lange arbeitet und etwss zu sagen hat usw."



    Dazu kommen unzulässige Veränderungen im Abgassstrang!!! :huh:



    Aber für manche gelten Gesetze einfach nicht!!!!! Und sich dann noch mit Unzulässigen umbauten und illegale Machenschaften zu brüsten, ist nicht sehr schlau.


    Armes Deutschland.

    Optik schön und gut aber die Gesetzeslage sieht da halt ganz anders aus.


    Tagfahrlicht: Lichtfarbe weiß, vorgeschrieben ab EZ 07.02.2011. Tagfahrlicht MUSS also leuchten wenn das Abblendlicht aus ist.


    Abblendlicht: Lichtfarbe weiß.


    Alle Lichtquellen nach vorne MÜSSEN die Lichtfarbe weiß haben, mit zwei Ausnahmen, die Fahrtrichtungsanzeiger müssen gelb sein und die Nebellichter dürfen eine hellgelbe Lichtfarbe haben.


    Die Folie auf den Abblendlichtscheinwerfern ist eine unzulässige Veränderung eines EG Typgenehmigten Bauteiles und dies Führt zum im Volksmund bekannten Erlöschen der BE.


    Viel Spaß im Straßenverkehr und bei der Hauptuntersuchung. ;)




    Da bist du total falsch Informiert 8|


    Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Von einer verschlechterung des Geräuschverhaltens ist hier auszugehen.

    „Eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens tritt ein, wenn mit der technischen Änderung die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Geräuschwerte überschritten werden.“Für Austauschschalldämpfer müssen die Werte für das Stand- und Fahrgeräusch kleiner / gleich den in den Fahrzeugpapieren angegebenen Werten sein.