Moin,
anbei mal ein Zitat von http://www.auto-news.de.
"Zum 1. Juli 2009 wurde die neue Kfz-Steuer eingeführt. Zukünftig geht es für Neuwagen nicht mehr nur nach dem Hubraum, zusätzlich fließt der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs mit in die Berechnung ein. Den CO2-Wert findet man im Fahrzeugschein im Feld V.7. Grundsätzlich gilt: Ein Ausstoß bis einschließlich 120 Gramm pro Kilometer ist steuerfrei, jedes Extra-Gramm kostet zwei Euro. Hinzu kommt ein Betrag von zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum bei Benzinermodellen, für Dieselautos sind 9,50 Euro fällig. Wichtig: Der Hubraum wird zur Berechnung immer auf volle 100 Kubikzentimeter aufgerundet. Für alle Autos, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, gilt noch bis 2013 die alte Kfz-Steuer. Bei Modellen mit Zulassung vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 führt das Finanzamt nach Ablauf der Steuerbefreiung eine so genannte Günstigkeitsprüfung durch, es wird die Steuerart gewählt, die weniger kostet."
Tom