Da gebe ich Dir ausnahmsweise Recht...
Beiträge von Jüwi
-
-
Zitat
Original von dwooning
werde gerne einen ausführlichen thread abgeben wenn die sache abgeschlossen ist.
Dann nämlich werden viele auch die dinge mit anderen augen sehen
Oh, an Deiner Stelle würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen ...
-
Ich drücke Dir die Daumen. Bei mir hat der Anwalt leider auch nicht viel genützt. Jetzt muß das Gericht entscheiden. Ist schon sehr schade, wenn man als Kunde erst soweit gehen muß. Ein Auto werde ich dort nicht mehr kaufen und einen FIAT schon zweimal nicht.
Hoffe Dein Problem wendet sich zum Guten!
-
Wenn man sich das Video anschaut, hat FIAT US schon versucht, den kleinen Flitzer an die Bedürfnisse (Automatik, Armlehne und andere Sitze) der Amerikaner anzupassen. Mal sehen, ob diese Adjustierungen dem Absatz des Kleinen förderlich sind.
Wenn man den Kleinen anschaut, sieht es so aus, als wurde die Frontpartie verändert.
I keep my fingers crossed!
-
Zitat
Original von Zweeny
Das ist ja meistens das Problem, sie begeben sich auf Augenhöhe mit dem Kunden
Sorry Zweeny, aber ich glaube Du hast mich nicht ganz verstanden.
Wenn sich die Händler wirklich die Mühe machen würden, auf Augenhöhe mit dem Kunden zu kommunizieren, würde es sicherlich die Kundenzufriedenheit steigern. Probleme könnten gemeinsam an der Wurzel angefasst, behoben und folglich negative Kritiken (auch im Forum)vielfach vermieden werden.ZitatAlles anzeigenOriginal von mephisto_tiger
Golden Wolfich denke JüWi hat nicht Unrecht. Lies Dir den Thread dazu durch und google ein wenig im Netz, dann wirst Du sehen, daß bei der Sachmängelhaftung der Händler in der Pflicht ist. Sachmängelhaftung gilt in den ersten sechs Monaten, ab Übergabe. Wir reden nicht von Garantieleistungen, den diese laufen parallel dazu, ab Übegabe und für zwei Jahre. Somit kann der Kunde wählen welche, Form er in den ersten sechs Monaten möchte. Der Händler wird dir immer die für Ihn bessere Variante anbieten ...
Steht auch in der Garantiebedingungen von Abarth so, daß neben der Gewährleistung auch die Sachmängelhaftung gilt.
Schadensersatzklagen, Wandelung, Kaufpreisminderung gegen Abarth
Du hast total Recht. Gem. § 269 BGB ist bei Sachmängelhaftung der Nacherfüllungsort der Erfüllungsort des Käufers. Deshalb hast Du ein Anrecht darauf, in den ersten 6 Monaten Dein Fahrzeug auf Kosten des Verkäufers einschleppen zu lassen, sofern Du den Mangel umgehend angezeigt hast. -
ZitatAlles anzeigen
Original von dwooning
Hallo Mr Henry,
war es nicht so, dass als du dein fahrzeug bei uns abgeholt hattest das dein fahrzeug Mängelfrei war???.Natürlich weiß ich das du nach ein paar wochen später wegen z.b. der rückbank bei deinem Händler vor ort warst, dieser fehler war bei auslieferung aber noch nicht da.
Das du für diesen Fehler nicht dafür kannst, weiß ich auch aber ich genauso wenig ich verstehe dein ärgerniss voll und ganz.
das hast du auch in mehreren telefonaten zwischen uns feststellen können.
Ich hatte dir auch angeboten zu uns zukommen um alles nochmal zu überprüfen weil wie du sagtes dein örtlicher händler nicht dazu in der lage gewesen sei, aber der weg war dir zu weit.
was deiner meinung nach hätte ich denn noch tun sollen???Wie wäre es denn mit Einschleppen auf eigene Kosten, wenn doch die Kundenzufriedenheit an erster Stelle steht?
-
Zitat
Original von Zweeny
Wenn sich Kunden beim Händler auf dem selben Niveau bewegen, wie stellenweise hier im Forum, sind Probleme vorprogrammiert. Das musste mal gesagt werden.Dem widerspreche ich vehement. Händler sollten sich lieber auf Augenhöhe mit den Kunden stellen und besser auf deren Probleme eingehen, erst dann wären diese zu vermeiden.
-
Zitat
Original von Joe
d.h. "würde ihn eher verkaufen wollen"
Warum noch nicht gemacht? Ich denke die Preise für gebrauchte Abarths liegen noch verhältnismässig hoch.
Ich habe bei einem Audi A3 auch mal nach einem Jahr die Notbremse gezogen und ihn verkauft.
Verkaufen werde ich nicht, der Ehrgeiz hat mich gepackt endlich ein ordnungsgemäßes Fahrzeug zu erhalten. War auch eigentlich nur als Sommerfahrzeug gedacht.
Und wenn ich einen A3 hätte, würde ich diesen definitiv dem jetzigen Abarth vorziehen.
-
Note 5 ohne weitere Worte ...
-
Ich kann nur dem zustimmen, was Tobi GPAB schreibt. Sicher kann jeder seine Meinung äußern, dafür leben wir in einer Demokratie, aber wer schon die eine oder andere Erfahrung gemacht hat, weiß wovon er spricht.
Habe mir in letzter Zeit mal den Verlauf der Konversation angeschaut und mir ist jetzt direkt aufgefallen, daß sich besagter länger nicht gemeldet hat und dann ganz plötzlich, wenn vage negative Statements geäußert werden, viele "Ubekannte" melden, die Besagtem zur Seite stehen...
-
Hallo Thorsten,
hat Dir Dein Händler jetzt zu Deiner vollsten Zufriedenheit helfen können oder bist Du mit Deinen Problemen alleine gelassen worden?
Ein Recht auf Nachbesserung hast Du bis zu dreimal, dann kannst Du eine Rückabwicklung verlangen oder den Klageweg beschreiten.
Würde mich schon interessieren, ob Du mit Deinem Händler zufrieden bist. Immerhin gibt es ja nicht so viele qualifizierte Händler in Deutschland und man möchte ja gerne wissen, in wessen Hände man sein Auto guten Gewissens geben kann. -
Hallo,
warum möchtest Du den Wagen verkaufen? In welcher Währung ist das Fahrzeug zu bezahlen?
Gruß
Jüwi -
Hallo mephisto,
wenn ich dich richtig verstehe, hast Du jetzt gar keine Sammelklage eingereicht. Ein Freund von mir war vor gar nicht all zu langer Zeit in einer ähnlichen Situation und hat Klage vor dem Landgericht eingereicht. Der Ausgang des Verfahrens ist noch ungewiß. Drücke Dir die Daumen, halte uns bitte auf dem Laufenden. -
Unternehmensberaterin
-
Ja, bin neu hier und wollte mir mal einen Überblick verschaffen, ob jemand die gleichen Probleme hat und wie er/sie damit umgeht.
Geholfen worden ist mir und ich bin jetzt schon wesentlich zufriedener. -
Hallo Mephisto Tiger,
hast Du Dich bereits rechtlich mal beraten lassen? Weiss nicht, ob eine "Sammelklage" bei uns zuläsig ist. Habe bisher nur aus den Staaten davon gehört. -
Hallo Mephisto Tiger,
dem kann ich nur zustimmen. Habe bei einem autorisierten Händler in der Nähe von Aachen einen Fiat 500 Abarth gekauft. Dieses Fahrzeug war von Anfang an mit sehr vielen Sachmängeln behaftet, von denen sich der Händler nichts annehmen will. Mehrere Male war ich dort vor Ort, wurde aber nur von unfähigen Verkäufern milde belächelt. Da sich dieser Händler trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung, mittlerweile auch anwaltlich, endgültig verweigert hat, habe ich nun Klage eingereicht.
Da ich jedoch nicht weiterhin mit solch gravierenden Mängeln fahren wollte, habe ich einen anderen Händler aufgesucht, der sofort die von mir angezeigten Mängel erkannt und auch fast behoben hat (soweit es ihm möglich war ). Merkwürdig, dass mir dort sofort geholfen werden konnte...
Auch vermisse ich die mir schon bei den Kaufverhandlungenen versprochene Preparatorenliste. Ich habe mittlerweile meinen Wohnsitz verlegt und muss nun leider ca. 150 km bis zum nächsten Händler fahren, bin also in einer vergleichbaren Situation mit Dir. Sollten wir uns mal zusammenschließen und versuchen, was zu unternehmen?

