Hallo Tom, im Gegenteil, mir geht es sehr wohl darum, legal unterwegs zu sein. Mit Eintragung ist meine Kombi zulässig, das sage nicht ich, sondern der Püfingenieur. Das Argument warum Versatzschrauben in Verbindung mit Spurplatten technisch nicht zu verwenden sind, hast du bis dato nicht gebracht. Es steht auch nicht in dem Schriftsatz des TÜV Süd von 2008. Im Gegenteil, in diesem Schriftsatz steht, wenn explizit im Gutachten erwähnt, dann dürfen Versatzschrauben verwendet werden. Da steht nicht, die dürfen nicht länger sein, es dürfen keine Spurplatten verwendet werden, es müssen explizit die Mitgelieferten verwendet werden, dass würde unter anderem auch die Nutzung eines Felgenschlosses ausschließen, etc. So stellt alles, was du sagst, nur deine persönliche Meinung welche du gerne haben darfst, sie stellt aber keine Tatsache da, wie man deinen Formulierungen entnehmen könnte. Die hören sich für mich so an: Ich habe Recht und wenn es doch ein Prüfer einträgt, dann ist das eine Gefälligkeit und wird von dir gar noch mit illegalem Chip Tuning verglichen. Ich komme doch auch nicht daher und sage deine Meinung kommt nur vom hören sagen.
Sollte jemals ein anderer Gutachter zu einem anderen Schluss kommen, und das Auto wegen ein paar Versatzschrauben irgendwann still legen, dann erfahre ich wenigstens den Grund dafür. Weil, wir machen das, weil wir das wollen und wir finden die Schrauben in Verbindung mit Spurplatten nicht zulässig, dass wird nicht reichen. Für einen Prozess steht dann mein Nachbar gerne mit seinem Gutachten zu Verfügung.
Zum guten Schluss vertraue ich dem Sachverstand des Prüfers mehr, als deiner Auskunft und fahre legal mit dem Auto durch die Gegend. Denn Gott sei Dank wird den Schutzmann in einer Kontrolle deine Meinung nicht interessieren.