Beiträge von AHHHH

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Feiertag?

    In vielen Medien wird jedoch berichtet, dass der 500 wegen den Co2 Emissionen eingestellt wird, genau wie viele andere Kleinwagen (Opel Adam/Karl, Ford Ka).


    Mal sehen was die Zukunft bringt


    VW UP... Denke auch, dass die Tage des 500er auf heutiger Plattform gezählt sind... Der Nächste wird ala Mini größer.. auf PSA Plattform... dies ist nur ein Orakel ;-)

    Bei mir waren für vorne andere Federwegsbegrenzer dabei... etwas kürzer...vielleicht damit wieder mehr Federweg da ist??? Es sind auch definitiv ca. 2cm, kann man ja nachmessen... Dem zu Folge müssen es ja nun andere Federn sein, was auch sowohl beim optischen Vergleich auffällt, als auch der Herstelleraussage entspricht. Eibach gibt bei allen Arbarth Modellen eine Tieferlegung von 20mm an....

    eine Mischbereifung (7 und 8 Zoll) würde ich beim 500er nicht empfehlen, da er ja nicht gerade schonend mit den Reifen umgeht. D.H du kannst nie von vorne nach hinten wechseln und umgekehrt...entweder 7 oder 8 Zoll rundum.
    Außerdem ist eine breitere Spur auf der HA bei Frontantrieb, fahrtechnisch eher kontraproduktiv...
    aber ich hab das auch bei den meisten meiner Fronttriebler :pfeifen:


    Papiere gibt es für die 7 Zoll, für 8 Zoll gibt es kein Gutachten, aber technisch machbar

    Nee, nicht als Mischbereifung 7 oder 8 Zoll. Suche eigentlich die 7x18 in Gold.... habe die aber nur in Rumanien oder in Italien gefunden. Einen deutschen Importeur scheint es nicht zu geben....

    Habe das Eibach Pro Kit mit 10 mm Spurplatten und Dotz Pinstripe Red Shift Felgen et 35 als 7x17, also gesamt et 25. Mit nichtgekürzten Anschlagpuffern und 2 Mann ca. 230 Kg schleift er schon an der Radhausschale auf dem kleinen Buckel außen, wenn man ihn richtig ran nimmt. Wie schafft ihr das mit 15 oder gar 20mm Platten ohne das es schleift? Ach so, die Reifen sind Kleber Krisalp irgendwas im standard Format 205/40/17.


    ...dann aber vorher unbedingt klären, ob dazu etwas in den Papieren steht.
    Beim Competitione mit 180 Ps gibt es nämlich keine Anhängelast in den Papieren!

    Keine Anhängelast, dass Problem hatte ich mal bei einem S4 Cabrio. Eine Auskunft beim Tüv ergab ich könne die AHK montieren und auch Fahräder transportieren, die Stützlast wäre ja durch die AHK gegeben. Anhänger hingegen, dürfe ich nicht ziehen. Am Ende würde die Anhänglast eingetragen, hat eine Firma aus Vlotho gemacht, die haben sich auf Auflastungen spezialisiert...

    Zitat

    Bei mir wurde das Rad entlastet und der hebel nach lösen der schraube am hebel umgeklappt. Wenn du den hebel siehst weißt du wie du es machen musst. Ich finde es bisschen blöd gelöst

    Hat zufällig jemand ein Foto davon wie der Hebel richtig sitzen muss?


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    Hallo Tom, im Gegenteil, mir geht es sehr wohl darum, legal unterwegs zu sein. Mit Eintragung ist meine Kombi zulässig, das sage nicht ich, sondern der Püfingenieur. Das Argument warum Versatzschrauben in Verbindung mit Spurplatten technisch nicht zu verwenden sind, hast du bis dato nicht gebracht. Es steht auch nicht in dem Schriftsatz des TÜV Süd von 2008. Im Gegenteil, in diesem Schriftsatz steht, wenn explizit im Gutachten erwähnt, dann dürfen Versatzschrauben verwendet werden. Da steht nicht, die dürfen nicht länger sein, es dürfen keine Spurplatten verwendet werden, es müssen explizit die Mitgelieferten verwendet werden, dass würde unter anderem auch die Nutzung eines Felgenschlosses ausschließen, etc. So stellt alles, was du sagst, nur deine persönliche Meinung welche du gerne haben darfst, sie stellt aber keine Tatsache da, wie man deinen Formulierungen entnehmen könnte. Die hören sich für mich so an: Ich habe Recht und wenn es doch ein Prüfer einträgt, dann ist das eine Gefälligkeit und wird von dir gar noch mit illegalem Chip Tuning verglichen. Ich komme doch auch nicht daher und sage deine Meinung kommt nur vom hören sagen.
    Sollte jemals ein anderer Gutachter zu einem anderen Schluss kommen, und das Auto wegen ein paar Versatzschrauben irgendwann still legen, dann erfahre ich wenigstens den Grund dafür. Weil, wir machen das, weil wir das wollen und wir finden die Schrauben in Verbindung mit Spurplatten nicht zulässig, dass wird nicht reichen. Für einen Prozess steht dann mein Nachbar gerne mit seinem Gutachten zu Verfügung.
    Zum guten Schluss vertraue ich dem Sachverstand des Prüfers mehr, als deiner Auskunft und fahre legal mit dem Auto durch die Gegend. Denn Gott sei Dank wird den Schutzmann in einer Kontrolle deine Meinung nicht interessieren.

    Mal abgesehen das ich persönlich mit Versatzschrauben zu fahren rein sicherheitstechnisch für ziemlichen Müll halte hier mal ein (zugegebenermaßen schon ziemlich alter) Link
    Ausnahme: Wenn du Felgen mit Gutachten kaufst indem die Versatzschrauben explizit in Kombination mit der Felge aufgeführt ist hast du eine Chance die eingetragen zu bekommen. (Ergo ist die Festigkeit in der Rad/Schrauben Kombination nachgewiesen)
    Mir ist aber keine Felge bekannt..

    Gruß
    Andy

    Jep, der ist alt, von Spurplatten steht da nichts, Versatzschrauben sind in meinem Gutachten explizit erwähnt. Die technische Grundlage widerum steht dort nicht. Also auch nichts Neues, bzw. etwas sehr altes (11 Jahre)

    Bislang konnte noch niemand die Behauptung, dass die Verwendung von Spurplatten und Versatzschrauben nicht erlaubt ist, beweisen. Der technische Hintergrund ist hier nicht belegt. Fakt ist, das es mindestens zweimal allein in diesem Forum so eingetragen wurde. Also, hat jemand diese Anweisung des Tüv´s gesehen? Gilt die die bis dato noch? Gilt sie Bundesweit? Was ist mit den anderen Prüforganisationen, gibt es dies dort auch? Bitte Fakten und keine Behauptungen.

    Nee Tom, du hast es nicht verstanden, es ist eingetragen. Das war kein Scherz. Der Prüfingenieur ist da halt anderer Meinung als du. Eine ABE kann nicht erlöschen, es kann nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen. Nach Durchsicht der Gutachten ist der Prüfer halt zu einem anderen Ergebnis gekommen als du. Das tut mir auch Leid, aber es ist nun mal so.