Beiträge von rk69

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Feiertag?

    Wie kann man nur von seiner eigenen Stammtisch-Meinung so überzeugt sein, auch wenn sie eindeutig falsch ist? Eine Klappensteuerung per se führt zu gar nichts, weder zum Erlöschen der BE noch zum Wegfall des Versicherungsschutz.


    Ich darf zitieren:
    Die gesetzlichen Vorgaben sind einfach, und schreiben vor, dass ein
    Anbau auf jeden Fall von einem technischen Überprüfungsverein
    begutachtet werden muss, und dieser den Umbau in die Fahrzeugpapiere
    eingetragen muss. Hierbei ist es unerheblich ob Sie zum TÜV – DEKRA oder
    einer anderen staatlich anerkannten Stelle gehen. Bei Fachwerkstätten
    erledigt das der Betrieb für Sie. Es wird für den Betrieb im
    Strasenverkehr zumindest ein allgemeines Teilegutachten benötigt, dieses
    darf jedoch nur von einer entsprechenden Stelle ausgestellt werden.
    Sollte ein Hersteller des Sportauspuffes dieses Teilegutachten nicht
    vorlegen können, so sollte das Teil vor dem Anbau auf jeden Fall vom TÜV
    überprüft werden, denn nur hier kann ein solches Teilegutachten
    erstellt werden. Es gelten die Gesetzliche Richtlinien
    Sportauspuff-Lautstärke und so weiter. Bei solchen Sportauspuffanlagen
    sind jedoch auch andere wichtige Punkte zu beachten. Eine
    hundertprozentige Vorgabe für die maximale Lautstärke einer
    Sportauspuffanlage gibt es tatsächlich nicht. Der Gesetzgeber schreibt
    jedoch vor, dass durch den Auspuff keinerlei Lärmverschmutzung und
    unnötige Lärmerzeugung erfolgen darf. Daher können/dürfen
    Leistungsstarke Sportwagen naturgemäß lauter sein als ein kleiner
    Stadtflitzer, da der Sportwagen zur Entwicklung seiner Leistung einfach
    eine dementsprechend dimensionierte Auspuffanlage benötigt. Ein weiterer
    ansatzpunkt für den Prüfer, man muss innerhalb des Fahrzeugs noch die
    Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer hören können wie z.B. Hupen,
    Martinshörner, Polizeisirenen. Die entsprechende Lautstärken-Grenze
    welche das noch ermöglicht, liegt bei 87 dBA. Dies ist als Grenz und
    Richtwert anzusehen. Doch auch hier bestimmen Ausnahmen die Regel.
    Natürlich muss der Typgerechte Anbau beachtet werden, und die allgemeine
    Verkehrssicherheit darf nicht durch den Anbau der Sportauspuffanlage
    gefährdet werden. Das wichtigste ist auf jedem fall, das Ihr
    Sportauspuff oder die komplette Sportauspuffanlage entsprechend
    zugelassen und gesetzlich abgenommen ist, und nicht einfach nur
    eingebaut wurde.



    Sportauspuffanlagen Technik TÜV und ABE


    Im Optimalfall verfügt die Sportauspuffanlage über eine ABE sprich
    einer allgemeinen Betriebserlaubniss, die den Anbau und Betrieb des
    Sportauspuffes ohne zusätzliches Gutachten ermöglicht. Hier ist
    lediglich eine Anbaubegutachtung von Nöten, die sicherstellt,dass der
    Auspuff fachgerecht befestigt wurde und keine Gefahr für andere
    Verkehrsteilnehmer darstellt. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere
    erfolgt nicht. Handgefertigte Auspuffanlagen haben meist keine ABE und
    werden von der Fachwerkstadt beim TÜV vorgefahren und in den
    Fahrzeugpapiere eintragen gelassen.

    tunwirs: leider schaut's rechtlich anders aus: nur wenn der Auspuff bzw. die Klappe URSÄCHLICH für einen Verkehrsunfall wäre, dann - aber erst dann - wäre eine Versicherung leistungsfrei. Was wohl in der Praxis nie vorkommen wird. Das hat mit deinem Vorsatz (oder grober Fahrlässigkeit) gar nichts zu tun. Auch wenn vielleicht am Stammtisch anderes behauptet wird :-)

    Also ich finde die Originale beim 595 auch nicht so schlecht, nur der Marder gibt den Ton an und wenn er sich für die AA entscheidet, dann bleibt mir halt nur die MA :-)

    Habe heute die Mini-Antenne für meinen A500 (Serie 1 - also Bj. 2012) gekauft.
    Nur passt die leider nicht, da das Gewinde zu kurz ist :evil:


    Bin auf der Suche nach Adapter bzw. längerer Verbindung.