Die hübschen Ventilkappen sehen so aus als wenn Sie aus Alu sind - Wenn ja solltest Du immer für etwas Fett o.ä. auf dem Gewinde sorgen. Wenn Sie fest oxidieren sind Sie nur extrem schwer, wenn überhaupt runter zu bekommen - meistens sind dann neue Ventile fällig.
Beiträge von LaDaDi500
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Irgendwie halte ich eine weitere Erklärung/Diskussion im Endergebnis für unergiebig und lasse Dir mal deinen Glauben.
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Dann zeig mir mal das Loch auf einem Leistungsdiagramm ...
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Stichwort: Turboloch!
Sorry aber das ist totaler Nonsens, das was man als Turboloch bezeichnet hat ist die Schlagartige Freisetzung von Leistung durch einsetzen des Turboladers die es heute gar nicht mehr gibt, auch nicht im 500er mit "großem" Lader. Wenn überhaupt ist das Problem das ein Abgasturbolader auch Abgas braucht um Druck zu liefern oder auch keine Drehzahl = keine (nur minimale) Mehrleistung durch den Turbo.
Wenn ich mit 2000 U/min 300 NM Drehmoment haben will dann ist ein Turbolader Motor noch dazu mit "großem" Lader ganz eventuell die falsche Wahl. Er ist nicht der erste der das Problem hat, vielleicht liegt es daran das man so auf das Sprit sparen fokussiert ist das man vergisst das einem in der Fahrschule gesagt wurde das man vor dem überholen herunterschaltet - zumindest finde ich keinen anderen logischen Grund mit 2000 U/min durch die Gegend zu nuckeln, da reicht dann auch ein nicht Turbo Motor um festzustellen das keine Leistung da ist.
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Wozu Öffnungen für Airbag? Der sitzt drüber.
1. War das als Beispiel gedacht
2. Gegenfrage, Du garantierst also dafür weil er "drüber sitzt" das beim öffnen keinerlei Einwirkung auf die Abdeckung erfolgen kann durch die ggf. eine Splitterung erfolgt?Macht euch doch das Leben nicht so schwer, Unterlagen einpacken, TÜV, fragen - Antwort kriegen und damit leben.
Pezi
Genau dieses "Ist doch Serie merkt keiner" ist leider völlig normal heutzutage ... und wenn dann knallt ist das heulen und wehklagen groß.*edit*
Typo ... Mea culpa, mea maxima culpa.
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Carbon ist definitiv nicht Carbon.
Woher weißt Du ohne ABE oder entsprechende Gutachten das der Hersteller alles beachtet hat wie z.B. Öffnungen für den Airbag oder das das Splitter-Verhalten den Vorschriften entspricht? Bei Original Teilen kannst Du davon ausgehen, bei einem Fremdhersteller leider nicht. Anders gesagt, die Klage von einem Beifahrer weil er durch die Splitter eines 3. Hersteller erblindet ist möchte ich nicht am Hals haben.
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Meine Erfahrung mit der esseesse Bremsanlage - die rostet wie der sprichwörtliche Fiat vor 30 Jahren, da hilft kein Bremsen, Dach, Schutzhaube oder was auch immer.
Vor dem los fahren kurzen Schubs geben, ggf. wenn es ganz übel ist die ersten 500m die Scheiben frei bremsen (leicht schleifen lassen) und Spaß haben.
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Ich würde davon ausgehen das die Koshi Teile nicht zugelassen sind, allerdings ist des Weisheits letzter Schluss immer der lokale AaS vom TÜV. Alles was man hat (Bilder, Herstellernummern, etc. pp.) zusammen stellen, hin schicken oder bringen und sich dann ggf. per Eintragung schriftlich geben lassen das es so in Ordnung ist.
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Klage jetzt auf Wandlung
Viel Vergnügen, gute Nerven und hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung ...
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Steht bei italo-welt dabei, wenn auch leicht versteckt.
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Ja steinigt mich bitte, ich habe mit 70 im 5. Gang einen Überholvorgang versucht.
Steinigen will ich ja nicht anfangen aber eventuell kommt Dir das folgende bekannt vor - STVO §5 Überholen Absatz 2
ZitatÜberholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Wobei wesentlich höhere Geschwindigkeit mit mindestens 20 km/h definiert ist. Nach der Definition darfst Du also nur überholen wenn Du schon die 100 km/h fährst, alternativ wird wohl auch niemand was sagen wenn man zügig beschleunigt. Dazu gehören aber wie schon in der Fahrschule irgendwann mal gelehrt wurde ein herunter schalten und nicht Bummelbetrieb im höchsten Gang. Ich muss ganz ehrlich sagen selbst mit meinem Challenger mit 6.4L Hubraum und quasi 500PS bin ich noch nicht auf die Idee gekommen im letzten Gang bei Tempo 80 zu überholen und da wäre vermutlich sogar genug Drehmoment für so eine Aktion vorhanden. -
Von einem anderem Fahrzeug aus dem FCA Konzern ausgehend würde ich Dir empfehlen lass es.
Dort ist die Steuerung wie folgt:
- innen Federgelagert - Default offen (Kabel abziehen, Sicherung ziehen => Check Engine Leuchte aufgrund von Fehlercodes)
- Komplett rausbauen und irgendwo hin hängen geht nicht da eine Rückmeldung vom Mechanismus über Gradzahlen der Bewegung und End/Anschlagpunkte erfolgt und somit das Ergebnis wie zuvor istSomit bliebe nur
- Softwaretechnisch sämtliche Rückmeldungen verfälschen
- einen Simulator statt der eigentlichen Klappe dazwischen schalten der agiert wie die KlappeDa stellt sich die Frage ob der Aufwand lohnt, vergessen sollte man dann auch mal wieder nicht "vorsätzliche Manipulation an der Abgasanlage mit Veränderung des Geräusch- und/oder Abgasverhaltens" => nicht lustig oder billig ...
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https://www.abarth.de/rechtliche-hinweise
Übersetzt auf Deutsch - nichts im Konfigurator ist bindend, es zählt lediglich der Kaufvertrag und die zu dem Zeitpunkt geltenden AGB's. Wenn dein Händler Dir den Kram für lau besorgen will freu Dich allerdings ist die Realität das was da steht. Zu dem Thema gibt es auch schon unzählige Postings hier im Forum, von daher würde ich das mal glauben.
Da Du neu bist, der User MartiniRacingAbarth ist Händler der viel Zeit und Herzblut investiert, selbst einen fährt und uns alle hier mit extrem viel nützlichen Informationen versorgt.
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Das Auto ist irgendwann gebaut worden, stand auf Halde und ist dann 07.2018 erstmalig zugelassen worden.
Was ist jetzt die Frage?
Das irgendwelche Internet Portale sagen das kann nicht sein?
- Ich würde mal Telefon oder Email probierenDas die Erstzulassung falsch angegeben wurde?
- wie schon erwähnt in die Papiere schauen ggf. auf der Zulassung nach hakenDas Baujahr nicht zwingend Zulassungsjahr ist?
- völlig normal, gibt mehr als genug Auto's die locker flockig 2 Jahre beim Händler stehenWar da was dabei? Sorry aber ich verstehe das Problem echt nicht.
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Das Thema ist trauriger weise in Deutschland mit Vorsicht zu genießen und lässt sich nicht ohne weiteres mit einem simplen ja oder nein beantworten.
Grundsätzlich ist die Verwendung, sofern nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten, gemäß BDSG verboten. Jedoch wurde dieses Jahr vom BGH die Verwertbarkeit als Beweismittel trotz Verstoßes gegen den Datenschutz zugelassen. Allerdings wurde auch ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich ist und daher gegen den Datenschutz verstößt.
Das Du kein Interesse hast irgendjemand zur Anzeige zu bringen erleichtert es etwas da Videoaufnahmen zur Strafverfolgung nur der Polizei erlaubt sind. Allerdings könnte schon dein Nachbar den Du jeden Morgen beim Verlassen des Grundstückes filmst das als einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht sehen und Dich zur Anzeige bringen. Somit kann man sagen montieren ja kein Problem, allerdings sollte die Kamera nicht permanent aufzeichnen sondern getriggert werden bei bestimmten Ereignissen wie Erschütterung und dann einen kurzen Mitschnitt sichern, des Weiteren darf auch keine Veröffentlichung erfolgen - dann sollte man eigentlich um Ärger drum herum kommen.
Abschließend sollte Dir noch klar sein das im Falle eines Falles die Mitschnitte auch gegen Dich verwendet werden dürfen, sprich es wäre durchaus möglich das die Polizei die Kamera zur Auswertung sicherstellt.
Lange Rede, kurzer Sinn - ich habe hin und wieder für Ausfahrten in Landschaftlich schöner Umgebung eine Kamera im Auto wobei der Verwendungszweck zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht feststeht, eine dauerhafte Lösung kam für ich mich aufgrund der fragwürdigen Rechtslage nicht in Frage.
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Auch wenn Du ja sowieso im Recht bist und in keiner Weise mit dem Thema verbandelt bist bleibt für mich die Bezeichnung Serienmotor mit 265 PS ein absoluter Witz.
Dies lediglich als gut gemeinte Information für Dich...

