Beiträge von Edi

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Feiertag?

    hab heut von der kundenbetreuung antwort bekommen,soll mich wegen der sitzbank an den händler wenden,und klären ob die sitzbank im kaufvertrag bestellt wurde ?( dachte die ist schon immer serie gewessen beim compe.


    Na ja, das mit der Kundenbetreuung-Auskunft hat ja tunwirs schon beantwortet,


    Fakt ist, dass alle 595 Compensione als Serie die geteilte Rücksitzbank haben,


    meiner hatte auch keine geteilte, obwohl lt. Werke mein Compenzione am 14.11.2012 vom Band gefallen war,
    ist dies wohl nicht beachtet worden,


    habe dies auch meiner Werke beim Kauf im Febr. 2013 mitgeteilt,
    nach Rückruf bei ABARTH Frankfurt durch diese, dann folgendes Angebot:


    Kostenlose Lieferung und Einbau der geteilten Rücksitzbank


    oder:


    Gutschrift direkt vom Händler,


    habe auf die geteilte dann verzichtet, fahr eh zu 95 % allein meinen Krawallo
    und eine Transportkiste ist der auch nicht,
    zum shoppen und Transport meiner Helis langt das allemal


    die Gutschrift wurde mit den nachträglich montierten Esseesse-Felgen verrechnet


    LG Edi

    Hallo,


    die Angelegenheit hat sich zum positiven erledigt,
    hatte ein längeres Gespräch mit der DEKRA-Mainz,


    mich hat die Formulierung stutzig gemacht - erkennbar an der Bezeichnung usw.
    habe dies darauf bezogen, dass wenn es so ist, dies auf dem Rahmen aufgezeichnet ist,


    auch die Bezeichung IB anstatt IA geht lt. Aussage DEKRA in Ordnung, IVA würde auch gehen,
    ( Bezeichnungen für ROT/Weiss/Reflektoren )


    zu den Rückstrahlern lt. DEKRA: diese muessen bei Anstrahlung einer fremden Lichtquelle
    ( Taschenlampe - Scheinwerferlicht ) deutlich sichtbar sein.


    Werde mir dann auch welche bestellen,


    und bitte nicht sauer sein, dass ich hier zuerst die Pferde scheu gemacht habe.


    LG Edi

    Leider falsche Annahme, tunwirs


    Gerade weil es drauf steht :


    Jede PKW muss mit zwei Rückstrahlern ausgerüstet sein. Sind diese nicht in den Rückleuchten integriert
    (erkennbar an der Kennzeichnung IA, IB, IVA),


    sind diese nicht lt. STVO zugelassen !


    LG Edi

    Hallo,
    mein Name ist Edi und bin neu hier im Forum,
    werde mich in nächster Zeit noch mit meinem Compemzione 595 vorstellen,


    zu diesem Tread muss ich Euch leider folgendes mitteilen:


    Rückstrahler (§53 Abs. 4 StVZO)
    Jede PKW muss mit zwei Rückstrahlern ausgerüstet sein. Sind diese nicht in den Rückleuchten integriert
    (erkennbar an der Kennzeichnung IA, IB, IVA), so müssen diese separat angebracht werden. Hierbei ist darauf zu
    achten, dass sie die Farbe Rot, ein E-Prüfzeichen und die Kennzeichnung IA, IB oder IVA besitzen. Des Weiteren ist
    darauf zu achten, dass sie mit der Unterkante mind. 350mm und max. 900mm mit der Oberkante, sowie
    in einem 90° Winkel über der Fahrbahn angebracht werden. Die Rückstrahler dürfen nicht dreieckig sein!


    Schade, dass die Rechtslage so ist, hätte diese Leuchten auch gerne an meinem gehabt,
    alternativ bleibt halt noch 2 separate EU konforme Rückstrahler anbringen ( kleben )


    LG Edi