Beiträge von mephisto_tiger

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Feiertag?

    Leider bin ich von Mängeln auch nicht ganz frei. Möchte Euch es ersparen die ganze Liste zu schreiben, aber sie dürfte mindestens so lange sein wie die von dingding. Drei Dinge möchte ich noch ansprechen


    1. Mein Beifahrersitz arretiert beim zurückfahren in die Ausgangsposition nicht. Erst wenn sich jemand darauf sitzt und man losfährt rastet er beim ersten bremsen mit dem Beifahrer ein.
    2. Eim einschlagen des Lenkrades geht der Blinker nach dem Rücklauf nicht automatisch wieder aus. Bin es von meinen anderen Autos anderst gewohnt.
    3.Wenn es regnet beschlagen die Scheiben im Inneren. Beschlag kann nur mit der Klimaanlge entfern werden. Vermute mein Fahrzeug ist innen feucht. Verliere auch Kühlwasser, kann aber nicht finden wohin ich es verliere.


    Bin wohl beim Kauf von anderen Erwartungen ausgegangen. Immerhin liegen zwischen meinem FIAT 500 Bj 1972 und meinem Abarth 38 Jahre Autogeschichte. In dieser Zeit hat sich FIAT leider nicht sehr viel weiterentwickelt. Ich finde die Qualität und Verarbeitung, die hier an den Tag gelegt wird sehr beängstigend und ist mit der aus früheren Zeiten vergleichbar.


    Nachdem sich mein Händler um die Mängelbeseitigung drücken möchte, obwohl die Mängel hier sehr breit diskutiert werden und ihm bekannt sein sollten, habe ich jetzt mit meinem Anwalt die Klageschrift verfaßt und werde sie in den kommenden Wochen einreichen. Ich könnte auch zu einem anderen Händler gehen, aber ich habe keine Lust immer hunderte von Kilometern zu fahren und dann tagelang auf mein Auto verzichten zu müssen. Nachdem das Händlernetz in unserer Republik nicht sehr homogen verteilt ist, sollte dann aber die Kompetenz bei diesen jenen Händlern vorhanden sein.


    Wenn dann die notwendige Kompetenz fehlt sollte das beim Verkaufsgespräch einem auch so mitgeteilt werden. Dann weiß man woran man ist und kann selber entscheiden wo man kauft. Aber nicht verkaufen, verkaufen und danach nichts mehr davon wissen wollen.

    Wenn man bei seinem Neuwagen berechtigte Mängel innerhalb der Garantie hat, die der Händler als nicht nennenswert darstellt und durch nichts Tun glänzt und ein anderere Händler sich dieser annimmt und alle anstandslos behebt, stellt sich die Frage über die Kompetenz des Händlers. Zudem steht auch alles genauestens in den Garantiebedingungen beschrieben. Hier zeigt sich wer als Händler sein Produkt und den Service kennt. Mein Händler kennt nicht einmal die Garantiebedingungen von Abarth geschweige den was sich für Leistungen daraus ergeben.
    Ein Auto zu verkaufen ist das eine, der Service das andere. Leider kann ich noch nicht konkreter werden, da es ein schwebendes Verfahren ist.


    Das Abarth Netz ist nun einmal nicht sehr dicht und wegen der Beseitigung von Mängeln, dann immer zum nächstgelegenen authorisierten Abarth Händler zu fahren ist gelinde ausgedrückt ein Zwang, dem man sich erst einmal beugen muß. Ist doch der FIAT Händler gleich um die Ecke, und so nahe.

    Hallo,
    werde den Kit in den nächsten zwei Wochen nachrüsten lassen, da ich jetzt lange genug überlegt habe. Gerne möchte ich meinen Abarth 500 im Originalzustand belassen und da ist der Kit ein Teil davon. Den Kit hat es ja auch schon in den 60er Jahren für die damaligen Abarth 500 gegeben.


    Mein Angebot sieht so aus, daß ich für die Felgen eine Gutschrift vom Händler bekomme. Somit kostet mich der Kit mit Einbau und Eintragung weniger als 2.000 Euro.


    Was sich ändert ist, daß jetzt ein jährlicher Ölwechsel ansteht, wenn man weniger als 30Tkm im Jahr fährt. Der Öltyp wechselt natürlich auch von 5W40 auf das teuere 10W50. Des weiteren wird vom Hersteller empfohlen mit dem Kit den Kraftstoff Super Plus zu fahren.


    Nachdem ich bereits 17 Zoll Felgen habe kann ich diese auch weiterfahren. Zudem gefallen mir diese auch besser als die aus dem Kit.


    Zum Thema Leistungssteigerung kann ich nur sagen, daß in jedem Motor Reserven stecken, die beim Werkstuning gehoben werden. Jeder Motor hat ca. 20% Reserve. Diese Reserve ergibt beim 500er die 160PS. Alles darüber hinaus sollte dann von Profis gemacht werden, da hier auch mechanische Eingriffe notwendig werden. Zudem geht dies dann zu Lasten der Lebensdauer des Motors.


    Schaut Euch doch zur Info das Video von DMAX zum Thema Chiptuning an (hat mir bei meiner Entscheidung geholfen, da ich nicht vom Fach bin)


    http://www.youtube.com/watch?v=Braitr3lyRM


    Ein wichtiger Aspekt für mich ist, daß die Werksgarantie erhalten bleibt und ich ein überschaubares Risiko eingehe.


    Wartezeit gibt es bei mir keine. Mein Termin steht und der Einbau ist an einem halben Tag erledigt.

    Joe,
    auch bei einem 500er ist die Qualität nicht gerade überzeugend. Dazu gehört auch das Thema Lack. Hier ist von Qualität keine Spur zu sehen. Bin etwas enttäuscht von der Qualität, die FIAT hier an den Tag legt.
    Andere Hersteller liefern auch Ware aus, die nicht mängelfrei ist, aber es ist immer eine Frage um welche Art der Mängel es sich handelt.
    Bei einer Mängelliste die man fast auf Endlospapier drucken kann, da möchte man gerne die Zeit zurückdrehen.
    Möchte Dir nicht von einem Kauf abraten, sondern damit nur sagen, daß Du mit dem "Warten" auf dem richtigen Weg bist.

    I do not have experience with this particular car dealer but I am very much interested in why you are asking for this dealer. What is so special about this dealer?


    If you look for the best price respectively discount there is another thread about getting the Abarth 500 in Poland. The possible discount is about 20% compared to German prices.


    Looking forward to getting your answer.

    Zuerst muss man immer zwischen Sachmängelgewährleistung und Herstellergarantie unterscheiden:


    1. Die gesetzliche Sachmängelgewährleistung


    Oft wird sie als gesetzliche Garantie bezeichnet. Das ist irreführend, denn mit dem Begriff Garantie ist das vertraglich vereinbarte Einstehen des Herstellers für solche Fehler gemeint, die nach der Übergabe der Kaufsache entstehen. Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss der Verkäufer dagegen immer nur für solche Mängel einstehen, die bei der Übergabe der Kaufsache bereits vorhanden waren. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später zum Vorschein kommt. Nutzt der Käufer das Fahrzeug als Privatperson, hat er Sachmängel innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe beim Verkäufer geltend zu machen.



    Der Unterschied zur Herstellergarantie liegt darin, dass die gesetzliche Sachmängelhaftung hinsichtlich der Rechte des Käufers über die vom Hersteller unter Umständen gegebene Garantie hinausgeht. Sie beinhaltet das Recht auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt, Preisminderung und Schadensersatz. Die gesetzliche Sachmängelhaftung umfasst zudem die gesamte Kaufsache.


    2. Vertragliche vereinbarte Haftung des Herstellers für Fehler


    Dagegen ist die Garantie des Herstellers immer eine freiwillige Leistung, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt und im Vertrag vereinbart werden. Räumt der Hersteller eine Garantie (z.B. auf das gesamte Fahrzeug oder nur bestimmte Teile) ein, verspricht er damit für einen bestimmten Zeitraum die Haltbarkeit des Kfz oder einzelner Fahrzeugteile (z.B. Motor, Lack, Karosserie). Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, übernimmt der Hersteller die unentgeltliche Nachbesserung. Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag sind regelmäßig keine Bestandteile einer Garantie.


    Die Garantie eines Herstellers ist außerdem zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. bei einem Kfz Wartung und Reparatur in einer Vertragswerkstatt).


    Im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe der Kaufsache entstanden sind.


    Zu den gestellten Fragen a) und b):
    Wird das Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, muss sich der Käufer an den nächsten Vertragshändler wenden. Wendet sich der Käufer nicht direkt an den Verkäufer, so hat er den Verkäufer zu informieren.
    Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen, d.h. der Verkäufer muss die Sache beim Käufer abholen. § 269 BGB bestimmt, dass die Leistung an dem Ort zu erfolgen hat, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hat. Lt. BGH ist der Käufer nicht verpflichtet, die Sache dem Verkäufer zurückzubringen, sondern er hat sie lediglich an dem Ort bereitzustellen, wo sich die Sache vertragsmäßig befindet (Erfüllungsort). Über eine für ihn kostenfreie Fehlerbeseitigung hinaus hat der Käufer im Rahmen der Nachbesserung keine weiteren Ansprüche, insbesondere nicht auf Ersatz von Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall. Solche Ansprüche könnten sich lediglich dann ergeben, wenn die Reparaturen/Nachbesserungen mangelhaft durchgeführt wurden, oder das Fahrzeug dabei grob fahrlässig beschädigt wurde.


    Obige Ausführung basiert auf der gesetzlichen Vorgabe. Entscheidend ist was in den AGBs des Kaufvertrages steht, da immer vertragliche Ansprüche den gesetzlichen vorgezogen werden. Die AGBs unterliegen immer einer Inhaltskontrolle.

    Habe die gleichen Probleme an meinem 500er. Da er leider weiß ist sieht man es mehr als deutlich. Bei mir ist die Heckklappe betroffen. Habe mir auch andere neue Abarths bei Händlern angeschaut und die haben das gleiche Phänomen.
    Werde es mal als Sachmagel versuchen, da es ja bereits Neuwagen beim Händler haben. Mal sehen was dabei rauskommt.

    Nachdem die Händler eine Marge von 10% haben dürften bleibt nicht allzu viel, daß sie an die Kunden weitergeben können. Somit baut man eine zusätzliche Marge ein und nennt sie kurzer Hand Bereitstellung/Aufbereitung/Überführung/etc. Dadurch kann man dem Kunden einen Rabatt einräumen, den man vorher schon dazugerechnet hat und man hat die win-win Situation. Beide Seiten freuen sich.


    Der Kauf in Polen ist natürlich sehr verlockend, aber auch mit vorsicht zu genießen. Könnte ja sein, daß man einen Abarth bekommt, der rein zufällig dort gelandet ist ...


    Bei ebay gibt es schon den ersten Abarth in Einzelteilen zu kaufen. Gibt alles außer die Karosserie. Man weiß ja nie.

    Ich kann nur sagen, wie es bei mir im Fall der Sachmängelhaftung ist. Übrigens müssen Mängel, die beim Gefahrübergang bereits bestanden haben, spätestens 6 Monate danach gemeldet sein, sofern es sich bei dem Verbraucher um eine Privatperson handelt.


    Mich würde natürlich Eure Erfahrung bzgl. den Garantieleistungen von Abarth interessieren.


    Übrigens ist es schon sehr erstaunlich, daß sich hier drei Leute getroffenen haben, die zum gleichen Thema schreiben, beim gleichen Händler gekauft haben und mit den Leistungen nicht ganz zufrieden sind/waren.

    sirius


    ich mache keinem etwas schlecht. Gebe nur meine Erfahrungen weiter. Schlauer ist man meistens erst hinterher.


    Wenn jemand das Loch in seiner neuen Hose in Kauf nimmt und sagt das gehört so, dann ist es doch in Ordnung. Mängel sind ebend rein subjektiver Natur.


    Trotzdem viel Spaß mit Deinem 500er.

    Man muß unterscheiden zwischen Sachmängel und Garantieleistungen. Bei Sachmängeln welcher Art auch immer ist es im BGB § 269 klar geregelt. Erschwerend kommt noch hinzu, daß Abarth es seit über einem Jahr nicht schafft ein flächendeckendes Servicenetz aufzubauen und es zudem nicht zuläßt zum FIAT Händler um die Ecke zu gehen.


    Demzufolge greift hier die gesetzliche Regelung und der Verkäufer ist in der Pflicht. Du erwartest eine mangelfreie Ware, der Verkäufer hat die Möglichkeit der Nachbesserung und Dir dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.

    Hallo,



    Du bist mir zuvor gekommen mit Deinem Thema. Habe mir auch so etwas überlegt, wusste aber nicht wie ich es anfangen sollte ohne hier im Forum geschlachtet zu werden.


    Kann meinen Fall gerne schreiben, auch mit juristischem Backround angereichert und das im Zusammenhang mit meinem Abarth 500. Leider läuft die Sache noch und somit ist Sie schwebend.


    Eines möchte ich gerne vorausschicken. Auf Grund des doch sehr dünnen Händlernetzes in Deutschland und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten für den einen oder anderen überlegt man doch, ob man zum Händler fährt oder nicht.


    Bei Sachmängelhaftung ist der Nacherfüllungsort der Erfüllungsort des Käufers. Voraussetzung ist, dass die Mängel unverzüglich gemeldet werden. Mit anderen Worten heißt dies, dass der Verkäufer den mangelhaften Wagen kostenlos einschleppen muss. Bedeutet, Du wohnst in München und hast Deinen Abarth in Hamburg gekauft, dann muss jemand mit dem Hänger losfahren und Deinen Wagen zur Mängelbeseitigung einschleppen. Dieses ist klar in der Sachmängelhaftung im BGB geregelt. Darüber hinaus gibt es auch diverse Gerichtsurteile, die auch jedem Händler bekannt sind, aber nur sehr ungerne dem Käufer mitgeteilt werden. Warum auch!


    Steht das Auto dann erst einmal beim Händler, dann hat der Verkäufer das Recht eine Nachbesserung an Deinem Fahrzeug vorzunehmen. Sind Anzahl der Mängel und die Kosten der Beseitigung unverhältnismäßig im Vergleich zum Wagenwert, besteht die Möglichkeit der Wandlung. Dies muss aber der Händler anbieten, ein Recht dies zu fordern hat man nicht. Sollte der Händler einem dieses Recht einräumen, dann bekommt man sein Geld abzüglich einer Nutzungsaufwendung (Kaufpreis x 0,67% pro angefangene 1.000km) und abzüglich eventueller Schäden am Fahrzeug, die von Dir verursacht worden sind, also nichts mit einem Mangel zu tun haben.


    Ein Recht auf mangelfreie Ersatzlieferung besteht in dem Fall nicht und ist somit über den Klageweg einzuklagen. Ist nur die Frage, ob man bei dem Händler nochmals ein Fahrzeug kaufen möchte.


    Entscheiden ist natürlich was im Kaufvertrag über Nacherfüllungsort bzgl. der Mängelbeseitigung steht.