Der österreichische Amtsschimmel hat wieder mal kräftig gewiehert!

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Feiertag?
  • Ein Wiener war mit dem Audi seines Opas in Ottakring unterwegs.


    Er fuhr an einem Sonntagnachmittag Anfang Oktober mit einem Audi A8 die Hubergasse in Richtung Ottakringer Straße entlang. Gegen 15.25 Uhr entschlossen sich zwei Polizisten eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle bei dem 33-Jährigen durchzuführen und hielten die 326 PS starke Limousine an.


    Während der Kontrolle nahmen die Beamten den Audi genauer unter die Lupe und stellten fest: Die montierten Reifen waren (nur) 265 Millimeter breit und nicht im Typenschein eingetragen. Prompt setzte es eine saftige Anzeige – pro Rad muss er nun 250 Euro blechen. Dem nicht genug, muss der Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs, also der Großvater des 33-Jährigen, ebenfalls die selbe Strafe bezahlen. Macht also insgesamt 2.000 Euro.


    Größere Reifen hätten gepasst, die kleineren nicht.


    Das Verständnis für die horrende Summe hält sich in Grenzen. Tatsächlich hätte er auf dem Audi einen 275 Millimeter breiten Reifen ganz legal fahren können – die aufgezogenen Gummis waren bei der Kontrolle jedoch um einen Zentimeter schmaler.

    "Es wäre sogar eine größere Reifendimension für den A8 im Typenschein eingetragen. Warum sollte ich für einen kleineren Reifen jetzt so eine hohe Strafe bezahlen?", ärgert sich der Wiener.


    Auch eine kleinere Bereifung, nämlich 255 Millimeter, wäre für das Fahrzeug zulässig gewesen.


    Pech: Er hatte genau das unzulässige Zwischenmaß montiert.


    Manchmal frage ich mich....

    Abarth 595 Competizione Plus, Record-grau, Xenon, Trofeo 17", MAK XLR 17", BeatsAudio, Bonalume BOV, Biposto Ladedruckregelventil, Forge Ansaugschlauch, DNA ShortShifter, Duomi Bar, Rear Seat Delete und jede Menge Zeug von killallchrome.

  • Naja - daß man abweichende Reifengrößen eintragen muß, ist aber weder neu noch ungewöhnlich. Und in D und anderen Ländern nicht anders.


    Zwischengröße ?
    Von der Breite her in diesem Fall. Was aber wenn der Querschnitt zu hoch oder zu niedrig ist und damit der Durchmesser des Reifens zu groß oder zu klein ?


    Die Strafe ist allerdings heftig, da wäre er in D günstiger davon gekommen.

    Mein Auto: 595C 145+PS, Vmaxx Gewindefahrwerk, vorne mit KW Federn 40-220, -3° Sturz, Höhe 320/325, OZ Ultraleggera 7x15 ET30 mit 195/55/15, LLK Evo240
  • Abgesehen von den schon genannten Dingen:

    Nach über 45 Jahren Erfahrung mit dem österr. Amtsschimmel trau ich mir zu behaupten, dass der Betroffene auch an der Strafhöhe Mitschuld trägt.

    Wie man in den Wald ruft... ! ;)

    Ich bin damit immer gut gefahren und habe höhere Strafen so perfekt vermieden... :saint:

    Wenn man natürlich versucht zu gewinnen, können die geschätzten Herren und Damen auch tiefer in die Strafenkiste greifen.

    Aber muss man das? :/

    LG

    Manfred

    Mein Abarth 595C: Turismo blau Akrapovic
  • Also klar, da ist dann offenbar die Betriebserlaubnis erloschen gewesen. Die Strafe ist aber vollkommen unverhältnismäßig und absolut überzogen. Würde fast schon sagen, dass das skandlös ist. Man kennt natürlich die Details nicht (Querschnitt, Gefährdung weil Rad an Karosse schleift o.ä.), aber einfach nur weil eine falsche Größe gefahren wurde 2000€ Strafe? Nein, also das steht in keinem Verhältnis...

    Mein Abarth 595: Competizione Asfalto Grau

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