CarGarantie - Inspektion in freier Werkstatt ?

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Feiertag?
  • Wir haben beim Kauf unseres gebrauchten Abarths eine 3 jährige Cargarantie abgeschlossen. Ob das sinnvoll war oder nicht, möchte ich nicht zur Diskussion stellen, sondern ich möchte wissen, ob es rechtlich in Ordnung ist, daß in den Versicherungsbedingungen steht, daß die Inspektionen in einer Fiatmarkenwerkstatt durchgeführt werden müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Vielleicht gibt’s ja jemanden, der sich auskennt.

  • Ich habe nur die Bedingungen für Österreich. Es sollte aber EU-weit Gültigkeit haben.


    https://www.motointegrator.at/…das-muessen-sie-beachten/

    Abarth 595 Competizione Plus, Record-grau, Xenon, Trofeo 17", MAK XLR 17", BeatsAudio, Bonalume BOV, Biposto Ladedruckregelventil, Forge Ansaugschlauch, DNA ShortShifter, Duomi Bar, Rear Seat Delete und jede Menge Zeug von killallchrome.

  • Ich meine gelesen zu haben dass rein rechtlich nicht unterschieden werden darf zwischen Händlerwerkstatt und freie Werkstatt sofern die Wartung nach Herstellervorgaben erfolgte. Aber mit Versicherungen ist es immer so eine Sache...

  • Ich habe auch mal im Netz recherchiert und ein Gerichtsurteil gefunden, wonach diese Klausel, daß man, um die Cargarantie bei Gebrauchtwagen nicht zu verlieren, Inspektionen nur in einer Markenwerkstatt machen lassen muss, unwirksam ist.

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