Hallo liebe Abarth-Kollegen,
nach 1 (!)Jahr Wartezeit fand heute endlich die Gerichtsverhandlung wg. Rücktritt vom Finanzierungs-Kaufvertrag beim FIAT-Händler Kroymans (seit 02/09 in Insolvenz) in Berlin- Oberlandstr. (Übergabe des PKW am 21.8.2008- Nutzung bis Februar 2009- davon Standzeit in der Werkstatt knapp 3 Monate zur Mängelbeiseitgung)für meinen Abarth statt.....
Vorab der derzeitige Zustand meines"schönen" Abarths:
1. Getriebe defekt= Schalten nicht mehr möglich
2. Motor läuft extrem unruhig und geht ständig aus
3. Fehlermeldung ASR,ABS, Hillholder ausgefallen
4. Motormanagmentfehler
5. Endtopf stark verrostet
6. Blue & Me-Navi defekt
7. starkes Klappergeräusch im Innenraum (vom 1. (!!!) Tag an)
8. Knacken im Motorraum beim Fahren und Einparken
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Abarth KOMPLETT FAHRUNTÜCHTIG !!!!, d.h.
springt nicht mehr an, kein einziger Gang lässt sich einlegen usw.
In der heutigen Verhandlung erfolgte "notgedrungen" folgender Vergleich:
Die FIAT-Bank erschien vertreten durch eine Anwalt. Vom Autohaus erschien trotz Ladung niemand.
Der Richter stellte fest:
Trotz eines Finanzierungs-Kaufs steht FIAT in der Pflicht meine Anspüche zu regeln,da es sich um ein "verbundenes Geschäft" handelt,
d.h. FIAT hat Korymanns zum Verkauf benutzt (WICHITG: Da Kroymans PLEITE ist!).
Für alle die klagen wollen und Anspüche geltend machen wollen: erst ab Rückgabe
des Abarths können die Raten zurück verlangt werden (auch wenn das Autohaus oder FIAT nicht damit einverstanden ist)!
Die Mängel lassen einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu, da glaubhaft gemacht werden konnten, dass die Nachbesserungsversuche (Austausche+ Reperaturen)
fehlgeschlagen sind und somit die Probleme immer noch vorhanden sind (WICHITG:
Führt ein Gedächtnisprotokoll, d.h. schreibt auf, wann Ihr und bei wem Ihr in der Werkstatt gewesen seit, mit Datum, was gewechselt wurde,welches Ergebnis und welchen Zusagen der Meister, Mechniker, Verkäufer etc. gemacht hat).
Weitere Aussage des Richters: ständige auftretende Geräusche führen nachweislich zur Bestätigung, das mit dem Abarth etwas nicht in Ordnung ist.
Dies führt zur unberuhigenden Annahme, dass man mit dem Abarth nicht fahren kann, bzw. nicht sicher unterwegs ist !
Ohne weitere Begutachtung des Zustand(Mängel-auch sichtbare z.B. Kratzer etc.) wird der Abarth nun zurückgenommen und es müssen keine weiteren Raten bezahlt werden.
Bei Nichtzustimmung wäre ein Gutachten veranlasst worden mit unbestimmtem Ausgang: d.h. ich wollte eigentlich die bisher gezahlten Raten( bis zum Rückgabetermin)erstattet haben und eine Nutzungsausfallentschädigung (soll es ein neunes EU-Urteil geben!) von FIAT bekommen.
Habe mich dann letztendlich aber nach Rücksprache und Rat meines Anwalts dagegen entschieden, da sich das ganze Verfahren auf eine lange unbestimmte Zeit rauszögern würde. Auch wäre nicht klar, ob und in welcher Höhe dann FIAT hätte entschädigen müssen. Ein wichitger Punkt ist aber in diesem Fall, das Kroymans pleite ist und FIAT wahrscheinlich dann seine Ansprüpche gegen Kroymans selber nicht hätte durchsetzen können. Bei einer Insolvenz gibt es durch den Insolvenzverwalter dann nämlich nur eine Quote, d.h. ein kleine Anteil der eigentlichen Summe.
Der Richter war eindeutig auf meiner Seite, bedauerte sehr, dass die DEUTSCHE Rechtslage keine andere Möglichkeit her gibt. Somit hätte ich dann evt. noch wieder ein Jahr gewartet, Kosten für Gutachten und Anwalt ausgeben müssen,um evt. dann eine Entschädigung von ein paar Hundert Euro zuerhalten....
Leider auf die erhoffte Entschädigung ein unbefriedigendes Ergebnis- aber dem Rücktritt vom Kaufvertrag mußte (!) FIAT zustimmen !!!
So, liebe Abarthgemeinde... wünsche Euch allen mehr Glück mit Euren Abarths
und hoffe, dass keine von Euch solche Probleme mit einem Abarth haben wird.
UND OHNE ANWALT HAT MAN KEINE CHANCE !!!!
Gruss CHRIS aus Berlin 