EU-Fahrzeug vs. CH-Fahrzeug Garantie-/Serviceleistungen

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  • Liebe Abarth Fans


    Ich benötige eure Expertise und Erfahrungen im Zusammenhang mit Importfahrzeugen – in meinem Fall ein EU-Fahrzeug in der Schweiz.


    Derzeit bin ich auf der Suche nach einem Abarth 500e und habe zwei verschiedene Angebote: eines betrifft ein importiertes EU-Fahrzeug, das andere ein CH-Fahrzeug.

    Die Angebote unterscheiden sich preislich um CHF 3000 - CHF 5000.


    Im Internet habe ich bereits versucht, Vor- und Nachteile zu recherchieren, jedoch keine eindeutige Antwort gefunden – ausser der Information, dass die Herstellergarantie europaweit (also auch in der Schweiz) gültig ist. Hat jemand von euch gute oder schlechte Erfahrungen mit einem Importfahrzeug gemacht, insbesondere im Hinblick auf Garantiefälle oder Service?


    Danke & Liebe Grüsse

    Luca

  • Ciao Luca


    Die Garantieleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, ob Schweizer- oder EU Fahrzeug.

    Nur fühlen sich einige Händler beim Anblick eines fremden Kunden nicht wirklich dazu verpflichtet.

    Bietet der Verkäufer auch die Serviceleistungen an, dann hätte ich keine Bedenken.


    Der Unterschied liegt darin, dass CH Fahrzeuge über 3 Jahre Garantie verfügen, EU / Direktimporte über 2 Jahre.

    Spätestens beim Verkauf eines EU / Direktimportes kommt die Ernüchterung in Form eines sehr geringen Eintauschpreises.


    Ich gehe davon aus, dass du den E aber bis an sein Lebensende fahren wirst?

    Nur dann macht ein (Neu)-Kauf wirklich Sinn. Oder ist es ein günstiger Gebrauchter?


    Viel Erfolg!

  • Ciao Egu


    Danke für die rasche Antwort und deine Hilfe!


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, gibt es später lediglich Nachteile beim Wiederverkauf, weil es sich um ein Importfahrzeug handelt. Meine Bedenken wären eher zusätzliche Servicekosten oder eine nicht vollumfängliche Garantie bei einem Importfahrzeug, aber das scheint — wenn ich dich richtig verstanden habe — nicht der Fall zu sein.


    Genau: Mein Plan wäre, das Fahrzeug als Zweitwagen zu nutzen und bis zum Ende seiner Lebensdauer zu behalten. Konkret muss ich mich aktuell zwischen einem Turismo Cabrio (CH-Fahrzeug, Baujahr 2024, 500 km) und einer Scorpionissima Cabrio (EU-Fahrzeug, Baujahr 2025, 0 km) entscheiden. Es gibt natürlich noch andere Angebote (Baujahr 2023) mit 15’000–25’000 km, aber da es sich um ein Elektroauto handelt, möchte ich es möglichst ungebraucht haben — es sei denn, es sprechen keine Bedenken dagegen.


    Danke & LG
    Luca

  • Hoi Luca,


    bei mir war der Fall ähnlich. Ich habe meinen neuen Compe auch in die Schweiz importiert. Da ich aber grenznah wohne und ihn grenznah gekauft habe, nutzte ich die Garantie weiter beim deutschen Händler. Hat im Garantiefall auch einwandfrei funktioniert. Der Preisvorteil war 2020 auch enorm.


    Zum Wiederverkauf. Kommt zwar auch nicht in Frage, aber zurückimportierten würde keinen Sinn machen. Durch den hohen Preisvorteil beim Einkauf würde ich beim Wiederverkauf in CH nicht schlecht fahren. Verglichen mit dem Gebrauchtwagenmarkt aktuell CH ( für mein Modell, Bj., km, Zustand ) bin ich nicht weit vom damaligen EU Neupreis weg ;)


    schöne Grüsse

    Martin

    Mein Abarth 595C: Competizione Asfalto Grau Matt, Sabelt, OZ HLT4 mit Spurplatten, Windabeiser, Scheibentönung, Scheibenkeil rot, Pogea Stage 1, Pogea RM 114, Bilstein Gewindefahrwerk S by G-Tech, CSR Frontlippe, Bonalume E1 switch
  • Servus,


    Ich habe gute Erfahrungen mit dem EU-Import gemacht.

    Meiner war eine Tageszulassung aus Ungarn. Dort gelten wohl auch drei Jahre Garantie, anstatt der zwei Jahre in Deutschland. Das war dann auch hier beim Händler so im System hinterlegt.

    Ich habe auch keine fehlende Ausstattung entdeckt und wüsste nicht, warum das den Wiederverkaufswert drücken sollte. Laut Zulassungsbescheinigung bin ich trotz Tageszulassung, sogar der erste Halter.


    Grüße, Andreas

    Mein Auto: "Carlo" 595 Competizione in weiß mit Red-Paket und Streifen (2022), Dodge Challenger R/T 5.7 (2022), 500e und 500X Sport 1.3
  • Meiner ist auch eine TZ aus Ungarn, wie Gator schon schrieb gelte ich lt Zulassung ebenfalls als erster Halter. Probleme gab es während der Garantie nicht. Einzig einen Ersatzwagen wollte oder durfte mir die Werkstatt während der Garantiezeit nicht kostenlos geben. Würde angeblich bei EU Import nicht von Fiat übernommen.


    Wie ich schon an anderer Stelle mal erwähnt habe, an Ausstattung fehlt nichts, allerdings hat meiner zusätzlich eine optische Insassenerkennung (Anschnallzeichen im Display) auf der Rückbank.

    Mein Abarth 500: 595 Competizione (Bj 22) - ​Mein legales Suchtmittel...
  • Da gibt es wohl die Einschränkung der Briefversion/ Ausfertigung. Es werden ja nicht mehr alle Vorbesitzer erfasst.

    Das ist die erste Zulassungsbescheinigung Teil 2, die in Deutschland ausgestellt wird, wenn man die Ungarische abgibt. Nur das Datum der Erstzulassung weicht ab und darauf kann man schliessen, dass das Fahrzeug im Ausland zugelassen war. Und im Fiat-System sieht man sicher auch noch was dazu.

    Auf jeden Fall hat man da als Käufer keinen Nachteil dadurch.

    Mein Auto: "Carlo" 595 Competizione in weiß mit Red-Paket und Streifen (2022), Dodge Challenger R/T 5.7 (2022), 500e und 500X Sport 1.3

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